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Teilegutachten für SAW TOOTH-Felgen mit 265/85 R16-Reifen
Teilegutachten für SAW TOOTH-Felgen mit 265/85 R16-Reifen
Hallo zusammen!
Ich besitze einen Defender 90 aus der letzten Produktion und fahre ihn seit 9 Jahren mit SAW TOOTH-Felgen mit der Bereifung 265/85 R16. Jetzt auf einmal bemängelt der TÜV die Reifengröße und verlangt ein Teilegutachten!
Frage: hat jemand noch ein solches Gutachten herumliege und kann es mir per Pdf. schicken?
Ein Teilegutachten für die Felge? Das ist doch ein original LR Rad, oder nicht?
Abweichende Reifengrößen kann man per Einzelabnahme eintragen, falls sich dein Prüfer damit nicht auskennt oder das nicht darf musst du die Prüfstelle wechseln.
Hast du dich bei der Reifengröße vertippt? 265/75R16 lassen sich ohne Probleme eintragen. 255/85R16 kann je nach Einpresstiefe und Fahrwerkshöhe hinten an den Kotflügelverbreiterungen schleifen. Allerdings reichen die üblichen TÜV Holzklötze gar nicht aus um ausreichend zu verschränken ;)
Wie funktioniert denn mittlerweile das Prozedre bei solch einer Eintragung?
Damals war es kein Problem auf einer Seriefelge einen breiteren Reifen eingetragen zu bekommen, wenn der Durchmesser stimmte und die Maulbreite der Felge das hergab.
Heute hört man des öfteren, dass die Felge nur für den jeweiligen in der COC aufgeführen Reifen geprüft wäre und keine anderen Reifengrößen möglich wären.
Geht der breitere Reifen denn jetzt per Einzelabnahme so einzutragen oder benötigt der Prüfer tatsächlich ein TG, wo dieser breitere Reifen aufgeführt ist?
Grundsätzlich sollte auch auf dem TD4 ein 265er Reifen möglich sein, da es den ja auch serienmäßig auf den 7j Alus beim 90er TD5 gab.
Kann man das daraus ableiten, muss das eventuell im Fahrversuch oder anderen Prüfmethoden ermittelt werden, oder geht das mittlerweile garnicht mehr?
Nur weil der TD5 so ausgeliefert wurde heißt das nicht,dass der TD4 damit seine Abgaswerte einhalten würde.
Am Ende liegts am Prüfer.
Hallo
Derzeit ist es noch so, dass ein Reifen innerhalb der 4% Toleranz sein muss, um ohne Abgasgutachten eingetragen werden zu können.
Was die Regierung zukünftig vor hat, steht auf einem anderen Blatt.
Im COC des Fahrzeugs stehen ja nur Rad-/Reifenkombinationen drin.
Wenn eine Felge eine Typgenehmigung nach nach UNECE R124 besitzt, sind auf der Felge alle Reifengrößen zulässig die nach ETRTO Norm erlaubt sind, da die ETRTO Norm in der R124 als Referenz angeführt wird. OEM Felgen verfügen üblicherweise über eine solche Typgenehmigung. Ich bin jetzt tatschlich davon ausgegangen, dass das für die genannte Felge auch der Fall ist. Wenn die Felge eine andere Art Zulassung hat stehen da üblicherweise die Reifengrößen drin.
Am Fahrzeug müssen dann natürlich auch alle Bedingungen erfüllt sein für eine erfolgreiche Abnahme. Reifenabdeckung, Freigängigkeit, Tachoabweichung, etc. In dem aktuellen VdTÜV Merkblatt ist glaube ich von max. +1,5% und -2,5% Abrollumfang Toleranz die Rede. Alles darüber hinaus ist dann eh Einzelabnahme, falls kein entsprechendes Gutachten vorhanden ist.
Die Grenze für (Gesamt-)Übersetzungsänderung hinsichtlich Abgasgutachten für Euro4 Fahrzeuge ist nach 70/220/EWG +8%. Bei Euro5 weiß ich es leider nicht.
Mir ist jedenfalls kein Schreiben bekannt bei dem Grenzwerte für Reifenbreite oder -gewicht in Bezug auf Emissionswerte und Verbrauch genannt werden.
Aber bei Einzelabnahmen liegt es natürlich immer am Prüfer ob er die gegebenen Möglichkeiten kennt uns ausschöpfen will.
sind auf der Felge alle Reifengrößen zulässig die nach ETRTO Norm erlaubt sind
In deiner Überlegung wird der Umpfang des Reifens und damit die Belastung in der Kurve nicht berücksichtigt.
Jede Felge wird einer Biegeumlaufprüfung unterzogen und der maximale Reifendurchmesser festgelegt.
Da ist LR mit der Ausstellung seiner Gutachten sehr entgegenkommend
und hatte vermutlich Gründe,ausgerechnet bei dieser LM Felge 265 nicht freizugeben.
Ich hatte in letzter Zeit öfter so Fälle,auch anderer Marken,bei denen der Händler Fahrzeuge mit Sondermodellfelgen bestückt hat,
um sie besser verkaufen zu können,ohne diese Eintragen zu lassen.
20 Jahre später gibts einen Besitzerwechsel und die böse Überraschung beim TÜV.
Der Felgenhersteller kann nicht helfen,da ausschließlich an den Fahrzeugkonzern geliefert wurde.
Der Händler kann nicht helfen,da keine Unterlagen mehr vorhanden.
Der Fahrzeugbauer will nach 20 Jahren auch nicht mehr helfen.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Also, in die Berechnung der Kräfte, welche für die Biegeumlaufprüfung zugrunde gelegt werden, fließt der Radius des Rades als Faktor ein. Tatsächlich wird eigentlich der dynamische Radius verwendet, der liegt in der Regel irgendwo bei dem 0,95 - 0,97-fachen des statischen Radius, welcher wiederum vom nominalen abweicht, aber seis drum.
Vereinfachte Berechnung:
Nominaler Radius 235/85R16: 0,403m
Nominaler Radius 265/75R16: 0,402m (-1mm, vernachlässigbar)
Nominaler Radius 255/85R16: 0,420m (+17mm, +4,2%)
Wenn man mit den Werten weiterrechnet, kommt man bei einer (vereinfachten) Radlast von 1000kg auf folgende Biegemomente für die Biegeumlaufprüfung:
235/85R16: 7900nm
255/85R16: 8201nm (+3,8%)
Verwendete Gleichung nach ECE R124 Anhang 6:
Mbmax = Sicherheitsfaktor * max. Radlast in N * ( Reibwert * dyn. Radius in m + ET in m )
Als Sicherheitsfaktor wir 2x verwendet.
In Anhang 6 ist auch festgeschrieben, dass die Radlast ohne erneute Prüfung erhöht werden darf, wenn sich das Biegemoment dadurch nicht mehr wie 10% erhöht. (hier ist also sogar eine Toleranz festgeschrieben)
Wenn die Felge so labil sein sollte, dass ein 3,8% höher Biegemoment ein Problem darstellt, würde ich mir als Felgenhersteller eher Gedanken um den angenommenen Reibwert (0,9) machen. Reifen mit höherer Traktion haben ein der praxis einen viel größeren Einfluss. Ich habe im Motorsport schon Felgen brechen sehen aufgrund der höheren Belastung durch Slicks - obwohl die Autos sogar leichter waren.
Die Zahlen hier sind wie gesagt nicht 100% genau, die Verhältnisse werden aber deutlich. Aus technischer Sicht wird dabei übrigens nicht berücksichtigt, dass sich zwar der "Hebel" verlängert, aber das Material des "Hebels" elastisches Gummi ist. Wie viel sich die Kraft in der Praxis durch einen 17mm längeren Gummihebel erhöht wird hier nicht berücksichtigt. Im Anhang 6 ist übrigens auch lediglich von der "größten empfohlenen Reifengröße" die Rede.
Liest sich alles gut, bringt aber nur etwas, wenn man einen Prüfer findet, der sich der Sache annimmt.
Die Prüfer gibt es auch, denn hier fahren einige Defender mit 255/85R16 auf LR-Alus und Spurplatten herum.
Ich denke diese Prüfer wird man am ehesten im Dunstkreis von Nakatenenga, Rinkert, Landypoint und anderen LR-affinen Häusern finden.
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