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Westfalia AHK mit längerem/ höheren Kugelarm?

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    Westfalia AHK mit längerem/ höheren Kugelarm?

    Moin, eine Frage zu der serienmäßigen Westfalia Anhängerkupplung:

    Wir haben einen neuen Anhänger von Brenderup (1205SUB 750kg) der an dem Serien-Kugelkopfarm (323 039) etwas tief hängt, also leicht nach vorne kippt.

    Macht transporttechnisch nicht viel aus (außer man transportiert Wasser als Schüttgut ;-), sieht aber irgendwie nicht elegant aus. Außerdem soll auf den Anhänger noch ein Deckel mit Dachzelt kommen und dann wäre eine waagerechte Stellung angekuppelt schon wünschenswert.

    Daher meine Frage: Kann man auch andere Kugelarme von Westfalia verwenden, die dann etwas höher sind? Es muss ja nicht die volle Last von 3500kg erreicht werden, da der betreffende Anhänger ja die Grenze bei 750kg setzt.

    Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht? Der Adapter sollte ja bei allen gleich sein, nur die Form ist den Fahrzeugtypen/ Heckformen und zulässigen Lasten angepasst, richtig?

    Grüße aus dem Norden,

    tjm

    #2
    Kurz und bündig: nein.

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      #3
      Hi,
      die Höhe der Kugel ist vorgeschrieben. Bei mir passt es bei den Anhängern. Das Fahrwerk lässt sich bei angestecktem Stecker auch nicht mehr anheben, gibt einen Hinweis im Display.
      Habe eine nachgerüstete von Steinbach.

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        #4
        Zitat von Halunke Beitrag anzeigen
        Hi,
        die Höhe der Kugel ist vorgeschrieben.
        Bei voller Ausnutzung der HA-Last.​

        Bei Geländewägen ist sie freigestellt.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          Zitat von Caruso Beitrag anzeigen

          Bei voller Ausnutzung der HA-Last.​

          Bei Geländewägen ist sie freigestellt.
          Die EU Richtlinie ist kein Freibrief. Der Anhänger muß dazu passen.
          Beispiel:
          Ist die Kupplung viel zu tief oder hoch, dann haben bei einem Doppelachser oder 3er) der gebremst ist, nicht alle Räder richtigen Bodenkontakt - Bremsleistung ist nicht ausreichend und somit bleibt das Gespann bei einer Kontrolle stehen.
          JE nach Winkel bauen sich Kräfte nicht nur in Bewegungsrichtung, sondern auch nach oben auf.

          An der Kugel werden ja bis 3,5 t bewegt, im Fahrbetrieb reißt es schon ordentlich am Haken und das in alle Richtungen.

          Es macht schon Sinn sich so halbwegs an die Vorgaben zu halten, dafür sind die Teile geprüft und ausgelegt.

          Die kleinen, ungebremsten Bobbycar-Anhänger sind eher unproblematisch.

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            #6
            Zitat von Halunke Beitrag anzeigen

            Die EU Richtlinie ist kein Freibrief. Der Anhänger muß dazu passen.
            Das steht ebenfalls in der Rili und genau darum geht es hier.
            Mit Luftfahrwerk tut sich bei der Achslast dann wohl nichts.

            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #7
              Gesetzliche Bestimmungen: In der EU muss der Kugelkopf einer Anhängerkupplung, bei einem unbeladenen Zugfahrzeug, zwischen 350 mm und 420 mm über dem Bodensein. Diese Bestimmungen sind essentiell, um eine einheitliche Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.​
              Gruß aus Nordhessen
              Frank FFRR

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                #8
                Wenn du weißt,wo das steht,dann lies mal die nächste Seite,da stehen die Ausnahmen.
                Muss ich TÜVler auch immerwieder drauf hinweisen.
                Wie ist denn die AHK im Fahrzeugschein beschrieben?
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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