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Hilfe bei Eintragung Windenstoßstange gesucht

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    Hilfe bei Eintragung Windenstoßstange gesucht

    Hallo zusammen,

    ich stehe gerade vor dem Problem, dass ich nicht über den TÜV komme, da die vom Vorbesitzer verbaute Windenstoßstange nicht eingetragen ist.
    (OK, mein Fehler! Augen auf beim Fahrzeugkauf ????)

    Es handelt sich um die Shadow Tubular von First Four.
    Hat hier vielleicht jemand einen Tipp, wie ich den „Geräteträger“ über den TÜV bekomme?
    Oder hat vielleicht jemand eine Kopie der Änderungsabnahmebescheinigung oder von einem Fahrzegschein, wo die Stoßstange schon eingetragen ist.
    Das würde sicherlich bei der Abnahme helfen.

    Gruß
    Frank

    #2
    Ist jetzt die Frage ob das die mit dem zusätzlichen Bügel oben drauf ist oder die ohne Bügel.
    Wenn du die ohne Bügel hast sollte das Ding, sofern du auch eine Seilwinde verbaut hast, als Seilwindenstoßstange per Einzelabnahme bei einem AAS eintragbar sein.
    Wenn du die mit Bügel hast, dann hast du vermutlich ein Problem, da du hier einen Prüfer finden müsstest, der dir auch diese Stoßstange mit Einzelabnahme abnimmt, haben wohl in der Vergangenheit einige geschafft, aber heute wohl fast unmöglich - eben wegen dem bösen zusätzlichen Bügel, somit Rammschutz und somit nicht mehr einzutragen.
    Beschäftige mich auch schon ewig mit dem Thema, da ich gerne die ARB-Commercial-Bullbar am Defender dran hätte, aber das ist in Deutschland nach meinen Recherchen sogut wie unmöglich, es sei denn man findet einen Prüfer, der es eben als Seilwindenstoßstange mit Seilwindenschutzbügel oder so ähnlich einträgt - sollte jemand einen kennen - auch ich wäre sehr interessiert an einem solchen Kontakt - dafür würde ich auch durch ganz Deutschland fahren.

    Ich hab einen kleinen zusätzlichen A-Frame-Bügel auf meiner bereits eingetragenen Seilwindenstoßstange (Marke unbekannt) montiert, daran hängen 2 Fernscheinwerfer, beim TÜV bisher nie Probleme gehabt - bis auf dieses Jahr, da meinte mein Prüfer - der Gleiche übrigens, der mir auch die HU 2 Jahre zuvor gemacht hat - dass das so nicht geht, ob der A-Bügel / "Rammschutzbügel" eingetragen ist, was ich verneinte - ich habe dann erwidert es ist ein Lampenhalter und Seilwindenschutz - damit gab er sich dann erstmal zufrieden und hat mir die Plakette drangemacht, aber der Bügel bei mir ist somit immer noch nicht eingetragen und das wird so wahrscheinlich auch sehr schwierig - im schlimmste Falle muss ich den ggf. irgendwann demontieren - sind aber nur 4 Schrauben.
    Aufgrund dieser Problematik hatte ich sogar schon überlegt mir eine eigene Seilwindenstoßstange nach Gusto anfertigen zu lassen mit einem abschraubbaren Rammbügel - so wie es das von AFN für den Toyota J7 gibt. Aber das geht jetzt zu weit am Thema vorbei.
    Schönen Gruß aus Plettenberg / Sauerland

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      #3
      Hi,
      Also wenn es tatsächlich eine Windenstoßstange ist, an der bereits für die Winde eine Halterung ist, dann müsstest du eigentlich zum TÜV fahren können und diese bitten die Stoßstange auch separat als Gerätehalter eintragen können. Dazu gibt es hier auch einen Thread. Schwer wird es allerdings, wenn es die Tubular von FirstFour ohne Windenhalterung ist.
      Notfalls Einzelabnahme ohne Winde, und die Abschleppößen dafür herausmachen (ein Prüfer bei mir meinte dann sollte es kein Problem sein, aber die müssten angeblich raus?). Habe hier auch schon gelesen, dass manche einfach Bilder von der Winde zeigen, die sie planen, mit der Stoßstange zu montieren.
      Wenn du etwas hast, sag gerne mal Bescheid.

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        #4
        Sorry, vergessen zu erwähnen. ;-)
        Es ist die Stoßstange OHNE Bügel und MIT bereits montierter WARN Winde.

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          #5
          Moinsen
          Bei mir im Schein steht : Mit intrigierten Seilwinden Stossfänger, vorn länge + 210 mm.
          Wichtig war eigentlich nur, dass die Fahrzeuglänge sich verändert hat, daher +210 mm Fahrzeuglänge.
          Hersteller ist unbekannt, war aber auch noch nie ein Thema.

          Ob die Seilwinde montiert ist oder nicht, spielt für eine Eintragung keine Rolle. So eine Überprüfung von zwei TÜV Prüfern,
          die unterschiedlicher Meinung waren. Der eine war der Meinung, nur mit Winde und hat mir für das fehlen der Winde einen schweren Mangel eingetragen.
          Bei der Nachprüfung dann genau das Gegenteil. Darauf wurde dieser schwere Mangel überprüft und festgestellt, es muss keine Winde Montiert sein, Punkt.

          Das mal zur Qualität über das informationswissen unserer Herren im Blauen Kittel.

          Gruß Rolf
          9. Norddeutsches Land Rover Serien Treffen 02.09-04.09.22
          Wir Arbeiten dran:kl

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            #6
            Zitat von AF4 Beitrag anzeigen
            Sorry, vergessen zu erwähnen. ;-)
            Es ist die Stoßstange OHNE Bügel und MIT bereits montierter WARN Winde.
            Dann solltest du die eigentlich so eingetragen bekommen als Windenstoßstange. Problematisch und politisch unerwünscht sind ja vor allem diese Tötungsmaschinen aller Rammschutzbügel / Bullbars, damit hast du ja nichts zu tun, eine normale Stoßstange kann eigentlich jeder AAS abnehmen als Einzelabhnahme.
            Und wenn die dann eingetragen ist, direkt dort auch die Nachprüfung machen lassen und fertig ist der Salat.
            Schönen Gruß aus Plettenberg / Sauerland

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              #7
              Frontbügel können mit Teilegutachten weiterhin eingetragen werden.
              Seilwindenstoßstangen können per Einzelabnahme eingetragen werden.
              Geräteträger ist ein Gerücht.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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