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Übersiedlungsgut aus Nicht-EU / Zulassung und alle anderen Probleme

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    Übersiedlungsgut aus Nicht-EU / Zulassung und alle anderen Probleme

    Hallo an alle,

    Nach 6 Jahren in Kirgistan und Usbekistan geht es jetzt für mich zurück nach Deutschland – und der Landy soll mit. 1997er, 300 tdi, 348.000km.
    Hat jemand von euch Erfahrung gemacht mit der Einfuhr als Übersiedlungsgut? Dies führt zur Importfreien Einfuhr.
    Der Wagen würde nach Frankfurt am Main gebracht werden und müsste dann natürlich zugelassen werden, TÜV, HU, usw. alles was halt so ansteht. Da wird wahrscheinlich einiges zu machen sein. Gibt es Erfahrung hier im Forum mit Zulassung, TÜV, HU eines 1997er 300tdi – Was könnte auf mich zukommen.

    Gruß

    Julian

    #2
    War er schon mal in D zugelassen?
    Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
    كنت غبية

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      #3
      Hallo

      Meine Erfahrung ist schon gut 20 Jahre her.
      Hab damals einen Suzuki Vitara aus Saudi als Umzugsgut mitgenommen.
      An Papieren brauchte ich Bestätigung des deutschen Konsulats für min 1 Jahr in meinem Besitz.
      In Deutschland dann Bestätigung das Auto nicht gestohlen ist. Ich glaub aus Flensburg.
      Am Zollamt Freigabe mit der Besitzbestätigung hohlen.
      Tüv war Einzelabnahme ohne großes Theater. Gab dann die Plakette mit Fahrgestellnummer im Motorraum.
      Auto war ohne Kat und sonst schon übliches EU notwendiges Zubehör.
      Nur an den Scheinwerfern mußte ich was ändern.
      Alles in allem war das ganze in 2Wochen über die Bühne.

      Viel Glück Hans
      Scheiss da nix, dann feid da nix

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        #4
        Zitat von pernod Beitrag anzeigen
        War er schon mal in D zugelassen?
        Ja, für den Zeitraum 10/997-01/1998. Danach nur noch im außereuropäischen Ausland als Auto eines Diplomaten.

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          #5
          Hallo

          Dann ist es ja ein Modell für den Deutschen Markt, damit dürftest Du beim Tüv kein Problem haben
          da die Datenblätter alle vorhanden sind.
          Was ich noch vergessen hab.
          Ich brauchte damals eine beglaubigte Übersetzung der örtlichen Fahrzeugpapiere.
          Als Nachweis das es eine Ummeldung und keine Neuzulassung war.
          Meiner war zuvor noch nie in D zugelassen, und auch kein Modell für Europäischen Markt.

          Hans
          Scheiss da nix, dann feid da nix

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            #6
            Zitat von 4xHG Beitrag anzeigen

            Dann ist es ja ein Modell für den Deutschen Markt,
            Nicht zwangsläufig.

            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #7
              Der Wagen wurde in Deutschland gekauft (Autohaus Kaltenbach) und danach für drei Monate in Deutschland zugelassen. Auf jeden Fall für den deutschen Markt im Jahr 1997.

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                #8
                Dann dürfte es sowieso kein Problem sein. Hast Du die Deutschen Papiere noch im Original?
                Das ist immer hilfreich. Sonst brauchst Du evtl. Ein Datenblatt von LR oder dem TÜV Süd.
                Als Umzugsgut musst Du nachweisen das das Fahrzeug auf deinen Namen angemeldet war, dann ist die zollfreie Einfuhr und Zulassung nach Paragraph 21 möglich. Bei unter 7 Jahren im Ausland reicht eine HU zur Zulassung
                Grüsse
                Bernie

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                  #9
                  So umständlich muss es gar nicht sien. Fz war in D angemeldet, dann ein paar Jahre "weg" und wird jetzt wieder angemeldet. Mit der VIN sollte der Prüfer alles finden weil es ja schon mal da war.
                  Ob "weg" jetzt nur in einer Scheune abgestellt oder um die halbe Welt gereist bedeutet ist an sich egal.
                  Klar, altes Kennzeichen, Papiere etc. machen es dem Amtsschimmel leichter ...
                  Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                  كنت غبية

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                    #10
                    Danke für die Antworten. Der Originalzulassungsschein liegt vor, denke das wird helfen.

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                      #11
                      Hat jemand von euch Erfharung mit COC Papieren? 270 EUR werden dafür von Drittanbietern verlangt...

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                        #12
                        COC braucht man meines Wissens doch nur wenn man ein Auto frisch nach D bringt. Aber Du hast doch die alten originalen Papiere, da steht doch alles drin?
                        Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                        كنت غبية

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                          #13
                          Zitat von pernod Beitrag anzeigen
                          COC braucht man meines Wissens doch nur wenn man ein Auto frisch nach D bringt. Aber Du hast doch die alten originalen Papiere, da steht doch alles drin?
                          Hast natürlich Recht, in den Zulassungspapieren ist die EWG Betriebserlaubnis​ vermerkt!

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                            #14
                            Wenn ewg. D.h. E-Nummer vorhanden braucht es kein COC.
                            Wenn keine E Nummer vorhanden, braucht man das COC sogar bei der Einfuhr aus einem EU Nachbarland.. würde in dem Fall immer über den TÜV Süd gehen, ist etwas teurer, aber absolut unkompliziert.
                            gruß Eric

                            Kommentar


                              #15
                              Aber es geht hier ja gar nicht um eine Einfuhr eines bisher in D unbekannten Autos, sondern nur um eine Wiederzulassung.
                              Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                              كنت غبية

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