habe einen Defender 90 Td5 Pick Up mit dem Motortyp 15p, Bj 2004 und Erstzulassung in Österreich 2004, vor 3 Jahren als Aufbauprojekt aus Österreich erworben.
In Österreich war er als Nutzfahrzeug in die Euro 3/III eingestuft und wurde dort auch im Baujahr 2004 erstmals zugelassen.
Leider gibt's zu dem Fahrzeug keine COC Papiere (mein Fehler) und ich konnte auch kein Datenblatt für das Fahrzeug von Landrover bekommen, da diese wohl dort für Nutzfahrzeuge nicht geführt werden.
Im Typenschein ist beim Abgasverhalten die Richtlinie 96/69 EWG angegeben, die ich als EWG Richtlinie nirgends habe im Netz finden können.
Für die Zulassung habe ich das Auto, weil aus dem Ausland importiert, beim TÜV vorgeführt und ein Gutachten für die Einzelabnahme nach §21 STVO anfertigen lassen.
Der Tüv kommt nun zum Schluss, dass das Fahrzeug nur in Euro 2 einzustufen ist.
Im Netz habe ich aber gelesen, dass die Fahrzeuge mit dem Td5 15p, wegen des dort verbauten Katalysators, in Euro 3 eingestuft werden und ab diesem Motortyp auch eine Russpartikelfilter-Nachrüstung an Stelle des Kat möglich sei, um eine grüne Plakette zu bekommen.
Das waren aber auch nur Forenbeiträge und ich finde auch nichts zur 96/69 EWG Richtlinie, sondern nur eine Richtline 96/69/ EG.
Kann mir jemand hier weitere Auskünfte zu den Richtlinien und der Einstufung des Td5 15 P geben, Links nennen wo ich belastbare Unterlagen zur Einstufung finde?
Hat jemand Erfahrungen mit der Partikelfilternachrüstung?
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