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Tagfahrlicht defekt und Garantie greift nicht!

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    Tagfahrlicht defekt und Garantie greift nicht!

    Hallo Gemeinde,
    das Tagfahrlicht vom linken Scheinwerfer ist defekt. (passiert wohl ab und zu) Soweit so gut. Eine LED (ja nur eine LED für den Ring) für EK 10,00 € incl. Versand und Einbau ist ja nicht so wild.
    Nun beim freundlichen die Auskunft: In der Anschluss Garantie sind Scheinwerfer nicht enthalten!!!! Ich will keinen neuen Scheinwerfer, nur die eine!!!! LED für das Tagfahrlicht.
    Preis Scheinwerfer 3,2k abzüglich Kulanz macht 750,00 € für die eine LED. Dazu kommt: 3 Monate Lieferzeit + schon 3 Kontrollen a` 15 € Strafe für fehlendes Tagfahrlicht!!!!!
    Hat jemand schon mal das gleiche Problem mit härteren Bandagen gelöst? Wie hat LR auf Druck reagiert?
    Grüße aus Brandenburg
    Mario und klein Rolf ????

    #2
    Die Strafe der Verkehrskontrolle hättest du umgehen können indem du mit Abblendlicht fährst… der Rest ist natürlich ärgerlich
    Gruß Eric

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      #3
      Vielleicht löst das Teil das Problem?

      Einen Versuch wert ist es bestimmt.
      Bin gespannt auf das Resultat, wenn du es umsetzt.
      Gruss arni

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        #4
        Ich bin überrascht zu hören, daß es in D eine Tagfahrlichtpflicht gibt.
        Da Du ja einen Quelle zu haben scheinst, welche die LED für € 10 verkauft, liefert und einbaut wundert es mich, wieso du überhaupt noch mit dem Händler streiten willst.

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          #5


          Hallo Hary Merdeka,
          punkt eins, wenn ein Tagfahrlicht verbaut ist, muss es auch funktionieren. Seit 2011 bei Neuwagen Pflicht. Und, man kann es auch nicht deaktivieren. Also fährt man immer "einäugig" durchs Land.
          Punkt zwei: wenn Du in die Elektronik eingreifst, sprich den Scheinwerfer neu anlernst, (ist erforderlich) erlischt die Garantie!

          Habe mitbekommen, dass es bei einigen das selbe Problem gibt, würde gern die Alternative einbauen, aber was ist mit der Garantie für den ganzen Scheinwerfer?

          Grüße von Ernos und Hund Rolf

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            #6
            [QUOTE=arniswiss;n3006556]Vielleicht löst das Teil das Problem?

            Hallo arniswiss,
            Dank für den Tip, das Problem ist die Anschluss Garantie. Bei jedem Eingriff in die Elektronik erlischt diese. Und beim Tausch der LED muss der Scheinwerfer neu angelernt werden.
            Bin gerade echt am grübeln......

            Grüße aus Brandenburg.

            Ernos und Klein Rolf

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              #7
              Garantie für die Scheinwerfer scheinst Du sowieso nicht zu haben. Wenn Du die restliche Fzg Elektronik meintest dann ist das absolut nicht der Fall. LR müsste nachweisen, dass das von Dir eingebaute Teil schuld an weiteren defekten ist. Pauschal können sie es nicht ablehnen. Und ja, Recht haben und Recht kriegen... Aber die müssten auch erst drauf kommen, dass die kleine Platine ersetzt worden ist. Und zum anlernen gibt es bei dieser Platine nichts.

              Das große Problem ist die Arbeit. Der Scheinwerfer ist nicht zum zerlegen gedacht. Man muss ihn entweder in einen Backofen schmeißen oder mit einem Heißluftföhn vorsichtig den Kleber weich machen (von hinten auf dem Flansch des Scheinwerfergehäuses - nicht versuchen die Scheibe zu erhitzen. Ist zwar nur Plastik, aber... Ich habe diesen Rat schon mal erteilt ohne den Zusatz mit dem Flansch und hatte böse PNs weil einer 2 Scheinwerfer ruiniert hat. Daher.). Alles in allem locker 2 bis 3 Std Arbeit für einen versierten Handwerker. Und dann hat man immer noch eine Chinesische Platine... Wieviel verdienst Du / Std?

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                #8
                Das wird noch spaßig in den n#chsten Jahren, wenn die Elektronik Probleme bei den modernen Kisten so richtig los gehen, schätze ich.
                Insofern ist zumindest jetzt schon klar, was auf die Halter zukommt, Ist ja auch schon mal was.

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                  #9
                  Habe auch beide Scheinwerfer ausgetauscht bekommen. Erst Links und nach 2 Monate Rechts. Beide auf Garantie.
                  Ein Anleitung für denn Austausch der Platine gibt es auf der Englische Seite von Simon.
                  Die Wartezeit auf Ersatzteilen für unsere Prämienfahrzeugen ist wirklich schlecht.

                  Grüß Antoon

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                    #10
                    Garantie und Kulanz ist bei LR ein Fremdwort, musste ich auch über die letzten 9 Jahre lernen. Werkstattkosten wie im Edelpuff.
                    Tagfahrlicht ab 2011 kann nicht sein, meinTD4 BJ 2015 hat so einen Schnickschnack nicht.
                    Viele Grüße aus dem schönen Ruhrgebiet,
                    Carsten

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                      #11
                      @landy64
                      Für PKW gibt es in Deutschland seit 2011 eine Tagfahrlichtpflicht. (LKW seit 2012)

                      Davon war der Defender damals nicht betroffen, da es keine signifikante Modelländerung gab. Habe auf die Schnelle und dank Google folgendes dazu gefunden.

                      ​„Die Tagfahrleuchten-Pflicht bezieht sich lediglich auf die Ausrüstung von Neufahrzeugen und gilt seit Anfang 2011.
                      Fahrzeuge, deren Homologation älter ist und keine Modelländerung erfahren haben sind von der Regelung ausgenommen.“

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                        #12
                        Der Schreiber weiß nicht wovon er redet.
                        Tagfahrlicht war bei neuen Fahrzeugtypen ,in der EU verpflichtend geworden.
                        Welche Klassen davon,zu welchem Datum betroffen waren,müsste man in der Eu-Rili nachlesen.
                        Das hat mit Neufahrzeugen nichts zu tun.
                        Seit ca. 2011 ist der Defender ein Nutzfahrzeug,mit neuer EG-Typgenehmigung.
                        Könnte sein,dass er deshalb davon nicht betroffen ist.
                        Woran will jetzt ein Streifenpolizist erkennen,dass der Motorwagen vor ihm,
                        zu einer EG-Typgenehmigung gehört,für die Tagfahrlicht verpflichtend wäre?
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          #13
                          Ich habe das Problem auch: erst das rechte Tagfahrlicht...
                          Nach der Reparatur, nur zwei Tage später, das linke Tagfahrlicht.
                          Läuft zwar über Garantie aber wieder Rennerei :(
                          Eine allgemeine Pflicht zur Benutzung des Tagfahrlichts besteht in Deutschland bislang noch nicht. Also dann besser bei vernünftigen Lichtverhältnissen das Licht ganz ausschalten, dann fällt auch die defekte Seite der Polizei nicht auf.​

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                            #14
                            Du kannst bei dem ND das Tagfahrlicht abschalten?
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #15
                              Korrektur: Tagfahrlicht lässt sich bei mir nicht ausschalten, daher fahre ich jetzt mit Abblendlicht.

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