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Defender Import aus England post Brexit?

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    Defender Import aus England post Brexit?

    Hat jemand in der letzten Zeit einen Landy aus England gekauft? Also nach-Brexit?
    Mich würde der Ablauf und die Kosten sowie auch die Zulassung hier interessieren.

    Gruß
    Boris

    #2
    Hallo,

    eine kurze Übersicht gibt es u.a. hier:

    Oldtimer Import aus GB nach dem Brexit ✓ Fahrzeugauswahl ✓ Prüfung ✓ Überführung aus GB ✓ Zulassung in Deutschland


    Viele Grüße

    Dennis

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      #3
      Hatte ich auch im Sommer vor, im Vorfeld hatte ich Kontakt mit einem Zollagenten der für mich die Ausfuhrpapiere sowie die Zollerklärung erstellt hätte. Die Kosten dafür ca 400€ dann kann man die Zollgebühr in Deutschland bezahlen. Die Zulassung bleibt wie gehabt 21 er Abnahme und den Ärger mit den Behörden. Hab mich dann für einen hier in Deutschland entschieden. 110 er Ex Mod EZ 87.

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        #4
        Interessante Frage.

        Ich hab da auch so einen Kandidaten in meiner Garage stehen. Mein 109FFR den ich gerade wieder aufbaue ist vor-Brexit vom Vorbeseitzer noch ganz einfach "rübergeholt" worden (also nix mit Import- Zoll- oder sonstigen Papieren außer dem V5) und wenn alles gut geht kann ich damit nächstes Jahr zurm TüV.
        ... bin gespannt.
        Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
        كنت غبية

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          #5
          Zitat von mauremeisterJ Beitrag anzeigen
          und den Ärger mit den Behörden..
          Welchen Ärger?

          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            Zitat von pernod Beitrag anzeigen
            Interessante Frage.

            Ich hab da auch so einen Kandidaten in meiner Garage stehen. Mein 109FFR den ich gerade wieder aufbaue ist vor-Brexit vom Vorbeseitzer noch ganz einfach "rübergeholt" worden (also nix mit Import- Zoll- oder sonstigen Papieren außer dem V5) und wenn alles gut geht kann ich damit nächstes Jahr zurm TüV.
            ... bin gespannt.
            Moin
            Der TÜV wird nicht das Problem, aber eventuell die Zulassung.
            Wenn Du nachweisen kannst, dass die Serie vor dem Brexit importiert wurde geht das. Ich denke dass ein Kaufvetrag alleine nicht ausreicht, da der ja theoretisch auch im nachhinein geschrieben worden sein könnte.. EBAY-Verlauf oder Inserat sind da meist hilfreich oder eine Rechnung eines Transportunternehmens. Aber die hilft auch nur, wenn die VIN im Transportauftrag vermerkt wurde.
            Ich kann nur jedem raten, hier alles mögliche an Fotos, EBAY-Anzeigen, Geldtransfer, Fährüberfahrten, etc. zu sichern. Anderenfalls kann das Fahrzeug später ohne Zollbescheinigung nicht zugelassen werden.

            LG Marc

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              #7
              Hier im südlichen Emsland steht ein grüner 90er und ein grüner 110, beides wohl TD4 zum Verkauf beiu zwei verschiedenen Händlern. Dürfte erheblich einfacher sein... ;-)

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                #8
                Na ja hier bei uns brauchst du einen Kaufvertrag zum Zulassen dann was für größe braucht das Nummernschild bei H Zulassung ,was ist ein zeitgenössiger Umbau usw. Die Liste ist lang. Und bei der Versteuerung musst du dem Zoll klarmachen weshalb der Wagen in England so günstig verkauft wurde ansonsten nehmen die einfach den hier üblichen Zeitwert als Grundlage. Also es lohnt noch nur muss halt alles passen.

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                  #9
                  Zitat von mauremeisterJ Beitrag anzeigen
                  Na ja hier bei uns brauchst du einen Kaufvertrag zum Zulassen
                  Wo ist denn bei euch?
                  Ich habe noch nie einen Kaufvertrag für die Zulassung gebraucht.
                  Ganz im Gegentum wurde schonmal eine KBA-Abfrage durchgeführt,obwohl ich einen Kaufvertrag hatte,
                  die ich dann auch noch bezahlen durfte.

                  Zitat von mauremeisterJ Beitrag anzeigen
                  ,was ist ein zeitgenössiger Umbau .
                  Das klärt man mit einer der Prüforganisationen.

                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #10
                    Die Zulassungsstelle zieckt, hier in Simmern hab ich vor 10 Jahren bei der Zulassung meines 88 der auch aus England kommt das V5 Dokument den Kaufvertrag, sowie was ein Glück das ich den Zuschlag bei eBay ausgedruckt hatte. Und endlose Diskussion wegen dem Nummernschild hinten wegen engschrift und größe. Einige Mitarbeiter der Zulassungsstelle wollen auch das Fahrzeug sehen zum kotzen

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                      #11
                      Moin an alle Freizeitimporteure,

                      Ich habe die gesamte Prozedur für den Import eines Mercedes SL R129 Ende Oktober gerade durchlaufen. Der Autotyp ist ja zweitrangig, was wichtig ist sind die Schritte, die einzuhalten sind.

                      ich habe das Auto von der Isle of Man geholt, was zolltechnisch und von den Unterlagen her keinen Unterschied mit der UK Hauptinsel gemacht hat.

                      -Ein Kaufvertrag für das Fahrzeug ist wichtig und muss beim deutschen Zoll bei der Einfuhranmeldung und Verzollung vorgelegt werden.

                      -Aus eigener Erfahrung würde ich mir einen ZollAgenten suchen, da es für Leihen mittlerweile fast unmöglich ist die Einfuhranmeldeformulare und Zolltransferdokumente, die im ATLAS System erstellt werden, selber zu besorgen ind auszufüllen.

                      -In meinem Fall hat der deutsche Zollagent, der mir die benötigte Einfuhranmeldenummer für den deutschen Zoll erstellt hat, einen Englischen Gegenpart gehabt, der mir ein Zolltransferdokument T1 erstellt hat. Dieses T1 Dokument ist notwendig, um das Fahrzeug erst beim Hauptzollamt in Deutschland (in meinem Fall Regensburg) vorführen zu können, und nicht an der EU Aussengrenze in Frankreich, Niederlande oder Belgien, je nachdem welche Fährverbindung man auswählt. Der Vorteil einer Verzollung erst in Deutschland hatte für mich den Vorteil, die Reise nicht im Hafen von Rotterdam für Zollformalitäten zu unterbrechen, zudem ist die Einfuhrumsatzsteuer im Deutschland 1-2% geringer als in F, NL oder B.

                      -ich habe das Auto auf eigener Achse direkt von der Isle of Man abgeholt. Mit dem Vorbesitzer, der mir bekannt war, haben wir zuvor bei dessen Versicherung sichergestellt, dass ich das Auto zur Überführung selber fahren durfte.

                      -Die früher vom ADAC angebotene Grenzversicherung gibt es nicht mehr und auch ein equivalentes Produkt ist nicht zu ermitteln gewesen. Ich habe allerdings lernen dürfen, das viele deutsche Versicherungen eine Grenzversicherung insbesondere für ukrainische Kraftfahrzeugbesitzer anbieten, wenn diese länger als 6 Monate in Deitschland fahren. Das ist völlig wartungsfrei und ich bin froh, dass man das Problem der Unterdeckung für diesen Fall erkannt hat und eine Lösung bietet. Für uns Freitzeitimporteure gibt es diese Lösung aber nicht (mehr).

                      -Je nach Fährverbindung, bei mir war es die Nachtfähre Hull-Rotterdam, musste ich aber durch das Frachtterminal in Hull fahren und die Zollpapiere vorlegen. Auch muss man ein Frachtticket buchen, und keine Touristenüberfahrt. Bei der Ankumft in Rotterdam gab es keine weiteren Überprüfungen außer der Ausweiskontrolle.

                      -Das Auto habe ich dann umgehend beim Hauptzollamt vorgeführt. Hier muss man den Kaufvertrag als Nachweis des Kaufpreisen, sowie den Nachweis der aufgelaufenen Transportkosten vorlegen. Eine Mitarbeiterin hat die Fahrgestellnummer mit den Papieren verglichen.

                      -Der Zollwert des Fahrzeugs ergibt sich aus dem Kaufpreis plus den Transportkosten, bis das Fahrzeug beim Hauptzollamt vorgeführt werden kann. Also Fährkostwn von UK nach NL (aber nicht von der Isle of Man auf die Hauptinsel, weil dieser Weg noch als innerbritisch gilt). Auf diesen Zollwertwird dann Einfuhrzoll in Höhe von 10% erhoben. (Nur 7% bei Oldtimern älter als 30 Jahre)

                      -Auf den Zollwert wird dann noch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben (bei Oldtimern nicht).

                      -Die Gesamtsumme darf man dann sofort im Hauptzollamt begleichen.

                      - Dann erhält man die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, die bei der Zulassung vorgelegt werden muss und belegt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versteuert und verzollt wurde.

                      Also, an sich ist das immer noch machbar, wenn man die Zollformalitäten kennt. Da ich mich vorher gut eingelesen hatte, hat mir mein Agent auch nur 150 Eiro berechnet für T1 und Einfuhranmeldung.

                      Beim Einkauf unbedingt die Kosten für Zoll und Steuer berücksichtigen, sonst wird das schnell unattraktiv.

                      Sorry für den langen Beitrag, aber so komplex ist das jetzt geworden. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls kann es bei der Zulassung sehr ungemütlich werden.

                      Viel Erfolg!

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                        #12
                        Superinformative Beschreibung,
                        vielen Dank dafür!!!

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                          #13
                          Zitat von pernod Beitrag anzeigen
                          Interessante Frage.

                          Ich hab da auch so einen Kandidaten in meiner Garage stehen. Mein 109FFR den ich gerade wieder aufbaue ist vor-Brexit vom Vorbeseitzer noch ganz einfach "rübergeholt" worden (also nix mit Import- Zoll- oder sonstigen Papieren außer dem V5) und wenn alles gut geht kann ich damit nächstes Jahr zurm TüV.
                          ... bin gespannt.

                          Also mein Sandy (6x6) wurde 2005 vom Vorbesitzer in GB gekauft. Ich hab den dann 2018, als Puzzle für Fortgeschrittene, gekauft und nach dem Wiederaufbau, im August 2020 (also nach Brexit), erstmals in der BRD zugelassen. Ich hatte die V5 aus GB, den Kaufvertrag vom Kauf in GB als auch den Vertrag zu meinem Kauf.
                          Die Zulassungsstelle hat nur die V5 interessiert. Die Kaufverträge wollten die nicht mal sehen.

                          Ob das, ein ½ Jahr nach Brexit, an mangelnder Routine lag kann ich nicht sagen...

                          Ich denke, so wie Marc im Beitrag #6 geschrieben hat, ist es gut so viel Papier wie möglich zu haben. Die freuen sich über jedes Blatt das sie abheften können...



                          Gruß
                          Frank

                          ...es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!

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                            #14
                            Ich bin gespannt und werde berichten.
                            Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                            كنت غبية

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                              #15
                              Im Nachtrag zu meiner Importzusammenfassung noch zur Klarstellung.

                              -Englische Fahrzeugpapiere (V5) werden beim Zoll und bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung des Fahrzeugs benötigt. Bei der Zulassung ist die ordnungsgemäße Verzollung nachzuweisen, die nach Brexit notwendig ist.
                              -Da nach Brexit Zölle und Steuern für die Einfuhr anstehen ist jetzt ein Kaufvertrag als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abgaben notwendig. Dann bekommt man die Einfuhrzollunbedenklichkeitsbescheinigung, die jetzt bei der Zulassung ebenfalls wichtig geworden ist.

                              - Für die ganz Schlauen, die im Kaufvertrag einen Wert weit unterhalb des Marktpreises angeben, sei gesagt, dass ein Zollbeamter den Wert des Fahrzeugs anhand einer Marktbeobachtung auch festlegen kann. Hier ist es gut, wenn man sich mit den englischen Preisen ein wenig auskennt und ggf. auf vergleichbare Fahrzeuge hinweisen kann.

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