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Hatte der Serie 2A einen Schalter für einen Rückfahrscheinwerfer

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    Hatte der Serie 2A einen Schalter für einen Rückfahrscheinwerfer

    Hatte der Serie 2A 1963 ( also frühe Serie 2A ) schon einen Schalter für Rückfahrscheinwerfer, oder wurde dieser noch per Hand mittels Schalter am Dash geschaltet
    mit der Bitte um Auskunft
    lg Guccci

    #2


    Warum bei diesem Exemplar die zweite Kontaktfahne fehlt, entzieht sich meiner Kenntnis.



    Die Befestigung erfolgt mittels eines Winkelblechs durch die beiden Schrauben, die die Blechsicherungen der Dichtringe halten. Die Betätigung erfolgt durch den Kopf der Schaltstange des Rückwärtsgangs.

    Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.

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      #3
      Zitat von guccci Beitrag anzeigen
      Hatte der Serie 2A 1963 ( also frühe Serie 2A ) schon einen Schalter für Rückfahrscheinwerfer, oder wurde dieser noch per Hand mittels Schalter am Dash geschaltet
      mit der Bitte um Auskunft
      lg Guccci
      Moin

      m.W.n nicht als standard

      Gruß
      To each a purpose, and to all a fitting end.

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        #4
        Hallo

        Eine Rückfahrleuchte war in Deutschland noch nie mit Schalter im Dash zulässig, Daher wird das von Dave nachgerüstet sein.
        Damals war die Rückfahrleuchte als Optional Equipment mit Schalter am Getriebe erhältlich.

        LG Marc

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          #5
          Nein ich habe das falsch rübergebracht. ich habe bei meinem 1963 2A Benziner gar kein Rückfahrlicht.
          ich hab im Internet einen Beitrag (nicht auf BL) gesehen von einer Serie 1 die das Rückfahrlicht über einen Schalter im Dash geschaltet hat
          Das heisst also wenn ich orig keinen habe ist das eben so ?
          LG Guccci

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            #6
            Bei meinem ist auch noch keine Warnblinkanlage , keine Scheibenwaschanlage ( Scheibenwischer schon ), keine Gurte und keine Nebelschlussleuchte verbaut ( Blinker dürften irgendwann mal nachgerüstet worden sein, da am Typenscheinfoto noch keine Blinker ersichtlich sind )
            Heißt das, daß ich das so belassen kann, oder muss ich das alles nachrüsten
            Früher war ich der Meinung daß dies so bleiben kann, aber inzwischen sind sie beim Pickerl ( Überprüfungsplakette Österreich) schon so pingelig , daß ich mir nicht mehr sicher bin
            (Früher hatten die meisten Camper tausende Aufkleber von allen Reisen am rechten Rand der Windschutzscheibe . wenn jetzt ausser der Überprüfungsplakette und Vignette etwas an der WSS klebt bekommst du gar kein Pickerl mehr )
            mit der Bitte um Aufklärung eines Unwissenden
            lg Guccci

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              #7
              Zitat von guccci Beitrag anzeigen
              Das heisst also wenn ich orig keinen habe ist das eben so ?


              Ja,das war erst ab ca. 1986 Pflicht.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #8
                Das wäre natürlich super.
                Dann könnte ich ihn schon mal in naher Zukunft anmelden und diese Sachen dann in Ruhe nachrüsten
                Danke LG
                Guccci

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                  #9
                  Hallo

                  Blinker wurden hier 1958 Pflicht, Rückfahrleuchte 1987 und Nebelschlußleuchte 1991.

                  Die Zulassungsvorschriften in Österreich und Deutschland könnten da eventuell unterschiedlich sein.

                  LG Marc

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                    #10
                    Danke , ich habe gerade gefunden:
                    Sicherheitsgurte sind nicht Nachrüstpflichtig aber die Warnblinkanlage muss ich nachrüsten
                    lg Guccci

                    PS ich sehe aber Licht am Ende des Tunnels
                    Diesen Landy habe ich diese Woche das erste mal wieder gestartet, der läuft wie ein Glöckerl und sonst sind eigentlich nur mehr diverse Kleinigkeiten bis zum ersten Pickerltermin ( den hab ich mir 2012 als Restaurationsobjekt für die Pension gekauft....bin seit 2019 in Pension )

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                      #11
                      In Ö gibt es wohl keine Nachrüstpflicht für Warnblinker an Historischen Fahrzeugen, welche vor dem 22.12.1977 genehmigt wurden.
                      (,,Keinen Warnblinker (4.4.1.) brauchen Fahrzeuge bzw. Typen, die vor dem 22. Dezember 1977 genehmigt wurden ")​

                      Qualle:


                      LG Marc

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                        #12
                        Bei meinem IIa wurde damals irgendwann ein Lenkradschloss mit einem deutschen Zündschloss und der Warnblinker nachgerüstet.
                        Das Zündschloss in der Mitte war ohne Funktion.
                        Einen Rückfahrscheinwerfer hatte ich dann per Handschalter nachgerüstet.
                        Gurte waren auch drin aber eher fragwürdig umgesetzt. Keine Automatikgurte.

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                          #13
                          Historisches Fahrzeug heisst aber, daß ich ihn als Historisches Fahrzeug anmelden muss ?
                          Ich werd mir auf jeden Fall deine PDF runterladen
                          Danke für euren Einsatz
                          lg Guccci

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