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    Spurplatten

    Hallo zusammen,


    komme aus Düsseldorf bin 48 Jahre alt und Fahre einen Defender Td4
    Nach vielen Lesen und suchen habe ich folgende frage an die erfahrenen Fahrer

    Ich möchte bei mir Spurplatten montieren und finde leider nur 23 mm oder 33 mm pro Rad.
    Ich wollte aber 20 mm max drauf montieren da ich schon 18 Zoll Kahn felgen drauf habe , und mit ET 10 bin ich schon an der grenze.
    Hatte vor 2 Jahren schonmal ein Defender mit Kahn felgen und spurplatten waren die max 1 cm drüber als erlaubt , leider weiß ich aber nicht mehr
    was der Vorbesitzer für spurplatten hatte.

    Gibt es Spurplatten für den Defender TD4 Bj 2012 die Dünner sind als 23 mm

    Vielen Dank
    Ihsan







    #2
    Moin

    Die Spurplatten werden ja auf der Nabe verschraubt und haben 5 versetzt angeordnete Stehbolzen.
    Das heisst, dass die alten Stehbolzen nicht über die Planfläche der Spurplatte überstehen dürfen, da ansonsten die Felgen auf den alten Stehbolzen reiten würde. Bei 23mm Spurplatten und 26mm langen Stehbolzen schauen die alten Stehbolzen 3mm über die Planfläche raus.
    Wenn ich nicht irre, dann steht im Gutachten der 23mm Platten sogar drin, dass nicht alle Felgen gefahren werden dürfen, sondern nur jene, welch hinten Freimachungen haben und nicht auf den Stehbolzen aufliegen.
    Noch dünnere kenne ich keine.

    LG Marc

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      #3
      Ich habe auch die 23er Spurverbreiterung verbaut und die Radbolzen entsprechend gekürzt.
      Und an den TE, ich denke, dass es auf die 3mm dann auch nicht mehr ankommt…!

      Gruss
      Nico

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        #4
        Hallo
        Hier gehts doch um Spurplatten mit Teilegutachten, oder?

        LG Marc

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          #5
          Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
          Hallo
          Hier gehts doch um Spurplatten mit Teilegutachten, oder?

          LG Marc
          Also, meine sind eingetragen…!

          Gruss
          Nico

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            #6
            Offiziell darfst Du die Bolzen aber nicht abschneiden.
            Ich kenne auch kein TG wo das so vorgesehen ist.
            Das wäre ja lebensgefährlich, wenn da mal jemand seine Winterreifen auf Orginalfelgen ohne Spurplatten montieren würde.
            Die Sind ja werkseitig schon grenzwertig kurz.

            LG Marc

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              #7
              Hallo,

              mir ging es in erster Linie Spurplatten zu finden die Dünner sind als 23 mm , habe keins gefunden.
              Ich habe selber noch 33 mm H&R Spurplatten die könnte ich drauf machen aber da stehen die Reifen ca. 3 cm raus , Optisch hammer aber
              ist dann nur eine Frage des zeit es wann Polizei dann denn wagen still legt.

              Gruß
              Ihsan

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                #8
                Na wenn sie bei mit 3,3cm dann 3cm rausstehen, lass sie einfach weg

                Grüße

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                  #9
                  Du kannst natürlich auch die 33er eintragen lassen und diese Verbreiterungen montieren.



                  So hab ich das mit ET8 Felgen.
                  LG Christian

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                    #10
                    Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                    Offiziell darfst Du die Bolzen aber nicht abschneiden.
                    Ich kenne auch kein TG wo das so vorgesehen ist.
                    Das wäre ja lebensgefährlich, wenn da mal jemand seine Winterreifen auf Orginalfelgen ohne Spurplatten montieren würde.
                    Die Sind ja werkseitig schon grenzwertig kurz.

                    LG Marc
                    -:)

                    Das wäre ja noch schöner, wenn man nicht mal mehr seine eigenen Radbolzen kürzen dürfte…-:)
                    Ich hätte das ganz sicher aber auch ohne Erwähnung im TG pragmatisch umgesetzt.

                    LG
                    Nico

                    IMG_0025.jpg

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo

                      So einfach, wie Du Dir das vorstellst, ist es ja nicht.
                      Du kannst nicht einfach an bauartgenehmigten Teilen rumschnitzen.
                      Du hättest vielleicht den entscheidenden Satz gleich mit markern können.

                      Da steht nämlich:

                      ,, Bei gekürzten Orginal-Stehbolzen ist ein Betrieb ohne Spurplatten nicht möglich.
                      Diese Auflage ist bei der Abnahme in den Fahrzeugpapieren zu vermerken."


                      Dann hoffe ich mal, das das auch so in Deinem Fahrzeugschein steht.

                      LG Marc

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                        #12
                        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                        Hallo

                        So einfach, wie Du Dir das vorstellst, ist es ja nicht.
                        Du kannst nicht einfach an bauartgenehmigten Teilen rumschnitzen.
                        Du hättest vielleicht den entscheidenden Satz gleich mit markern können.

                        Da steht nämlich:

                        ,, Bei gekürzten Orginal-Stehbolzen ist ein Betrieb ohne Spurplatten nicht möglich.
                        Diese Auflage ist bei der Abnahme in den Fahrzeugpapieren zu vermerken."


                        Dann hoffe ich mal, das das auch so in Deinem Fahrzeugschein steht.

                        LG Marc
                        -:)

                        Horrido Marc,
                        Du hättest ja auch einfach schreiben können, dass Du bisher auf dem Irrweg warst und nun in Erfüllung ungedrosselter Dankbarkeit über neue Erkenntnisse verfügst…

                        -:)

                        Gruss
                        Nico + Crew

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                          #13
                          Marc: Wo kein Kläger, da kein Richter. Fahre seit 8 Jahren mit Spurplatten und gekürzten Radbolzen. Hat noch nie einen Behördenvertreter oder den TÜV interessiert.

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                            #14
                            Das dachte auch der Kieler, der nen Kampfpanzer und ne 8,8 im Keller hatte.
                            Gruß aus Buxtehude
                            Malte

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                              #15
                              Hallo

                              Informationen sauge ich gerne auf wie ein Schwamm und bin grundsätzlich dankbar, wenn die jemand hier teilt.

                              Irrweg ist etwas anders.
                              Grundsätzlich darf man die Stehbolzen nicht kürzen, da die Gefahr besteht, dass jemand in Unkenntnis beispielsweise die Winterreifen ohne Spurplatten montiert und diese sich später lösen.
                              Einem selbst wird das wahrscheinlich nie passieren, aber wenn man die Gattin zum Reifenwechsel schickt, oder gar der Defi mal verkauft wir, dann kann das schon fies enden.
                              Den TÜV interessiert das auch nicht, weil er es nicht sieht.

                              Das TG zeigt, dass man abweichend die Bolzen kürzen kann, wenn dann eine Auflage im Fahrzeugschein vermerkt wird.
                              Hätte mich auch gewundert, wenn man das einfach so machen könnte...
                              War mir bislang noch nicht bekannt, dass sich Gutachter zu sowas hinreissen lassen. Man lernt nicht aus.

                              LG Marc



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