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MoinMoin,
jetzt habe ich mich bei meiner Serie III Baujahr 1982 schon fast mit Wolffelgen angefreundet, nun stellt sich mir die Frage: Gefährde ich damit mein H-Kennzeichen ? Weiss jemand, seit wann es die Wolffelge gibt ? Habe in der Suchfunktion leider nix gefunden.
Danke und Gruß
Christian
ich meine die war ab ca. '85 auf dem 127er als Serienausstattung.
Im Parts-Catalogue von '87 sind ARN1534PM gelistet. Die Wolf kenne ich als ANR 4583 bzw. ANR5593 (tubed).
Die Dimension: Note (2) >> 6,5 x 16 ET20,3 stimmt aber .
Gruß
Frank
...es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
Die 127er-Felgen waren die ANR1534, die sahen aber aus wie die Oneton-Felgen.
Die gelochten Wolf-Felgen gab es später auf den Militär Land Rover, daher auch der Name Wolf. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das war so um 1990 rum. Ob das dann mit der 10 Jahresfrist für das H hinkommt, müsste man genauer klären.
Der Wolf-Defender wurde 1994 eingeführt, aber vielleicht gabs die Felgen auch schon auf seinem Vorgängermodell.
Vielleicht wissen die Jungs im Oliv-Landy da besser drüber bescheid.
Einstweilen Danke, Jungs. Falls ich sie kaufe, muß ich sowieso die andere Reifengröße eintragen lassen. Da werde ich schon merken, ob der Prüfer mit der Felge an sich ein Problem wegen dem H hat. Aber sie ist ja auch kein ungewohnter Anblick auf einem alten Landy, insofern wird das evtl. gar nicht zur Notiz genommen.
Gruß Christian
Das wird schon zur Notiz genommen, da mach Dir mal keine Hoffnung.
Die Felgengröße wird ja mit den Reifen zusammen eingetragen.
Spätestens wenn der Prüfer feststellt, dass das keine Standard-Felge ist, wird er nachhaken und zumindest ein Teilegutachten vom Defender als Grundlage für die Einzelabnahme verlangen.
Aber die gibts ja für Tubed und Tubeless Wolf-Felge im Net.
Also bei mir sind die Wölfe eingetragen, mit "H". Da gab es auch keine Frage nach Teilegutachten ö.ä.
Ob aber der aaS, im stillen Kämmerlein, beim ausfüllen des Gutachtens noch nach Teilegutachten gesucht hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
Frank
...es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
Davon gehe ich stark aus.
Selbst wenn feststeht, dass es sich um ein orginales LR Rad handelt, weiß der Prüfer immer noch nicht, ob die Traglast für das Fahrzeug ausreicht.
Ich habe irgendwo so einen Wisch rumfliegen vom Defender, da steht einiges drin das hat bei mir gereicht.
Begründet habe ich es mit dem Fehlen ordentlicher Winterreifen in 7.50R16 - und deswegen dann 235/85. Das H hat ihn bei den Reifen/Felgen nicht interessiert, eher bei meinen Stahlflexleitungen, da hat er etwas gemeckert aber es dann auch gemacht.
Wichtig sind die längeren Radbolzen. Die kosten auch nochmal einiges an Geld aber ohne die dreht der Prüfer gleich am Rad. Einbau ist aber nicht so schwer, geht gut an einem Nachmittag.
moin,
habe grad eben mit dem prüfer diskutiert, der meint die 235/85 R16 haben nach seiner rechnung und tabelle 10% mehr umfang als die7.50 R 16 .
der will mir nicht glauben das dem nicht so ist ohne tachoangleichung nicht eintragen!
jemand eine idee außer anderer prüfer?
если ты не можешь читать это, ты - житель Западной Германии:o:D
moin,
habe grad eben mit dem prüfer diskutiert, der meint die 235/85 R16 haben nach seiner rechnung und tabelle 10% mehr umfang als die7.50 R 16 .
der will mir nicht glauben das dem nicht so ist ohne tachoangleichung nicht eintragen!
jemand eine idee außer anderer prüfer?
...dann nehmen wir doch mal den Taschenrechner:
7,50 R16
"Höhe vom Gummi" = 7,5" x 100% (Höhe zu Breite) = 190,5 mm x 100% = 190,5 mm
Felge = 16" = 406,4 mm
Rad-Ø = 2 x Gummi + Felge = 190,5 x 2 + 406,4 = 787,4 mm
Umfang = Rad-Ø x Pi = 787,4 x 3,1415 = 2474 mm = 2,474 m >> das nehmen wir mal als Basis und somit als 100%
235/85 R16
"Höhe vom Gummi" = 235 mm x 85% (Höhe zu Breite) = 199,7 mm
Felge = 16" = 406,4mm
Rad-Ø = 2 x Gummi + Felge = 199,7 x 2 + 406,4 = 805,9 mm
Umfang = Rad-Ø x Pi = 805,9 x 3,1415 = 2532 mm = 2,532 m >> (2,532 / 2,474 = 1,023 also 102,3%
D.h. der 235/85R16 hat 2,3 % mehr Abrollumfang als der 7.50 R16
Gruß
Frank
...es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
moin,
habe grad eben mit dem prüfer diskutiert, der meint die 235/85 R16 haben nach seiner rechnung und tabelle 10% mehr umfang als die7.50 R 16 .
der will mir nicht glauben das dem nicht so ist ohne tachoangleichung nicht eintragen!
jemand eine idee außer anderer prüfer?
Moin,
als ich das Thema bei meinem Prüfer Anfang des Jahres durchexerziert habe waren wohl die "im System" hinterlegten Abrollumfänge nicht die Werte, die Frank oben errechnet hat. Die Lösung war in meinem Fall, dass er in sein Alternativ-Programm geschaut hat, wo andere und in meinem Fall passendere Werte drin standen. Ob der Hinweis "schauen sie doch mal in das andere Programm" bei deinem Prüfer jetzt zum spontanen Hallenverweis führt oder ihm ein Lächeln mit "da haben wir ja die Lösung" entlockt... Da würde ich keine Haftung für übernehmen.
Ich war allerdings auch zusätzlich noch mit dem 7,5 er "bewaffnet". Falls der Kollege da was messen hätte wollen.
breitfelgige Grüße
Christian
Nachtrag: Die Homolgations-Liste des Defenders wäre sonst vielleicht auch noch eine gute Schützenhilfe für deinen Prüfer. Da stehen 7,5er und 235er ja beide drin. Wenn das vom Anrollumfang nicht passen würde, hätte das selbstverständlich LR niemals so bestätigt
Die Referenz für die 7.50R16 Reifengröße ist die Norm BS AU 50-1.2.1. Leider hab ich da keinen Zugriff drauf und in der neueren Fassung BS AU 50-1.2.1b, auf die ich Zugriff habe, sind nur die metrischen Reifengrößen erfasst.
JEDENFALLS ist auf der Seite ein Auszug aus der BS AU 50-1.2.1 http://www.red90.ca/rovers/britishtires.html, wo der Reifendurchmesser als 31.7" = 805.2mm definiert wird.
Damit wäre der Abrollumfang bei 2530mm und damit fast auf den Millimeter identisch mit den 235ern.
Ebenfalls nach ISO 4209 Tabelle 3 darf die Höhe der Seitenflanke um maximal 4% abweichen von der nominellen Größe (Formel in 5.2.2). Damit gilt D_o,max = D_r + 2*H*b = 406mm + 2*200mm * 1.04 = 822mm
Damit wäre man bei 2582mm Umfang als obere Schranke. Für den 7.50R16 gilt die gleiche Toleranz, sodass es durchaus sein kann, dass man eine Kombination findet, wo der 7.50R16 ein bisschen kleiner oder ein bisschen größer als ein anderer 235/85R16 ist.
Für den Vergleich sind aber eigentlich die nominellen Größen relevant und da sieht es sehr gut aus.
Mit den Informationen, Zahlen und Rechenwegen bewaffnet könntest du auf jeden Fall nochmal beim Prüfer vorsprechen :)
Also ich musste die 235er montiert vorführen. Nicht das der jetzt mit dem Hobel über die angrenzende Böschung gefahren wäre, aber theoretisch kann der aaS ja die Freigängigkeit der neuen Schuhe prüfen. Die Idee ist ja auch nicht so verkehrt, weil die Felgen ja auch breiter sind...
Mein Rat wäre 235er aufziehen und 7,5er als Beispiel mitnehmen
Ansonsten ist vielleicht noch der 9,00 Reifen vom OneTon ein Argument für dich.
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