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Die Reifenfrage

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    Die Reifenfrage

    Moin zusammen,

    da ich über die Suchfunktion hier auch auf verschiedene Post gelandet bin bezüglich "Reifen" für die Serie, dachte ich mir mal ein Vergleichsfoto zu zeigen.
    Die auf dem Fahrzeug vorhandenen sind 7.5 x16. Hersteller LASSA (Seit 15 Jahren auf der Mühle drauf und rissig)
    Der davor stehende ist ein 235/85 R16 Hersteller BF Goodrich. Der ist von der Flanke her etwas höher als der LASSA. Der Wagen kommt also insgesamt ein wenig höher, aber eher unmerklich würde ich sagen.
    Der TÜV-ler hat mir auch schon signalisiert, das es kein "größeres" Probleme ist, diese Dinger einzutragen. (Bin mal gespannt ob das wirklich so ist)

    Die Felgen werden auch noch getauscht, (5 Zoll geht "nicht" (zumindest nach deutscher Vorstellung) mit 235) da auf schlauchlos umgestellt wird.

    Schönes Wochenende, freue mich die dann drauf zu ziehen......;-)
    Angehängte Dateien

    #2
    Habe das so in Erinnerung, man möge mich bitte berichtigen: 235 sind auf der 5,5 Felge auch nicht erlaubt und bei dem höheren Umfang gehe ich davon aus, daß der Tacho geändert werden muß. Ich verfolge das gerne, stehe vor dem gleichen Wechsel.

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      #3
      Moin
      Wenn die 7,50R16 eingetragen sind, dann passt der Tacho auch bei den 235/85R16.
      Eigentlich sollte der 7,50er nen knappen cm höher sein als der 235er.
      235er auf 5,5J werden nicht eingetragen, es sei denn, der Reifenhersteller gibt dafür eine Reifenfreigabe.
      Momentan tut das ausschliesslich TOYO.
      Daher einfach auf 6,5J Wolffelge, 6,5J Onetonfelge , 6J RRC Rostyle oder 7J Disco1 Felge ausweichen.
      Alles per Einzelabnahme natürlich.

      LG Marc

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        #4
        Hallo zusammen,

        ich habe Anfang des Jahres das Procedere durchgemacht. Es ist genau wie Marc sagt. Wenn das Tacho vom 109er verbaut ist ist keine großer Umbau nötig. Bei Wölfen wird manchmal wohl wegen der Länge der Radbolzen "gemeckert". Bei den OneTon-Felgen ist das Felgenbett dünner als bei den Wölfen, sodass man die Klippe umschifft.
        Ansonsten war meine Argumentation beim Eintragen, dass die Auswahl an echten Winterreifen bei 235 deutlich größer ist als bei 7,5ern. Ich fahr den Wagen zwar nicht im Winter, aber darauf kommt es ja beim Eintragen nicht an

        Breitfelgige Grüße,
        Christian

        Kommentar


          #5
          Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
          235er auf 5,5J werden nicht eingetragen, es sei denn, der Reifenhersteller gibt dafür eine Reifenfreigabe.
          Momentan tut das ausschliesslich TOYO.
          Seit 23 Jahren ist die Reifenfabrikatsbindung für Autos aufgehoben, also ist eine Beschränkung auf Toyo Reifen unzulässig, sodass man automatisch alle 235/85R16 Reifen fahren darf (mit passendem Traglast- und Geschwindigkeitsindex).

          Insofern würde ich einfach mal mit den BFGs und dem Toyo Gutachten (es gab auch mal ein Gutachten von Fulda für 235/85R16 Reifen auf 5.5Jx16 für den Defender, allerdings macht Fulda keine 235er Reifen mehr, aber als Nachweis evtl. noch geeignet. Unter der Nummer "18 10 07 5827/4" des Gutachtens dürftest du das noch finden) beim TÜÜF vorstellig werden. Auf eine Einzelabnahme wird es vermutlich ohnehin hinauslaufen, aber mit ein bisschen Papier in der Hand macht sich das immer besser.

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            #6
            Das ist ja Unsinn.
            Die Aufhebung der Reifenbindung bezieht sich ausschließlich auf die Serienreifen, bzw auf die Reifen, welche Teil der Homologisierung eines Fahrzeugs sind.
            Alles was als "Sondereintragung" genemigt ist, kann unter Umständen mit einer Reifenbindung belegt sein.
            Alles andere wäre ja grob fahrlässig.
            Stell Dir mal vor, jemand kommt mit seinem Sportwagen mit ziemlich schmal ausfallenden Reifen zum TÜV und bekommt diese so gerade noch eingetragen, weil noch die paar erforderlichen Milimeter Platz zum Federbein vorhanden sind. Jetzt sind irgendwann die Reifen blank und er lässt sich ein anders Fabrikat aufziehen, wo die Reifenflanke am Federbein schleift...

            Die Reifenbindung bei Serienreifen wurde aufgehoben, da es zwischen den Fahrzeugherstellern und Reifenfabrikanten interne Absprachen gab und der meistbietende Reifenfabrikant sich so den Markt ungerechtfertigterweise für sich gesichert hat.
            Die Fahrzeughersteller müssen die Fahrzeuge so bauen, dass die Freiräume für sämtliche Reifen nach ETRTO geeignet sind.


            Bei allen anderen Eintragungen haben Reifenbindungen immer einen technischen Hintergrund.
            Die werden ja nicht umsonst so eingetragen.

            LG Marc

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              #7
              Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
              Die Aufhebung der Reifenbindung bezieht sich ausschließlich auf die Serienreifen, bzw auf die Reifen, welche Teil der Homologisierung eines Fahrzeugs sind.
              Alles was als "Sondereintragung" genemigt ist, kann unter Umständen mit einer Reifenbindung belegt sein.
              Alles andere wäre ja groß fahrlässig.
              Das ist ja Unsinn.

              Siehe: Siehe: https://www.reifensuchmaschine.de/re...atsbindung.htm
              Seit dem 01.03.2000 wird darauf verzichtet, die Reifenempfehlungen und-vorgaben der Hersteller im Kfz-Schein einzutragen. Eintragungen, die noch vorhanden sind, haben mit dem gleichen Datum ihre Wirksamkeit verloren. Man kann sie allerdings noch als Empfehlung des Herstellers betrachten. Der Grund für dieses Verfahren und die Begründung, die zur Abschaffung geführt haben, sind durch die Europäische Kommission mit der Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse auf dem europäischen Markt entschieden worden.

              Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
              Stell Dir mal vor, jemand kommt mit seinem Sportwagen mit ziemlich schmal ausfallenden Reifen zum TÜV und bekommt diese so gerade noch eingetragen, weil noch die paar erforderlichen Milimeter Platz zum Federbein vorhanden sind. Jetzt sind irgendwann die Reifen blank und er lässt sich ein anders Fabrikat aufziehen, wo die Reifenflanke am Federbein schleift...
              Siehe wiederum: https://www.reifensuchmaschine.de/re...atsbindung.htm

              Die Aufhebung der Fabrikatsbindung gilt grundsätzlich für alle Reifentypen im Bereich der Pkw, Transporter und Nutzfahrzeuge und umfasst alle Geschwindigkeitsbezeichnungen. Für den Fahrzeughalter ergeben sich hieraus einige Konsequenzen. Der Halter ist somit nicht mehr dazu gezwungen, bestimmte Reifenfabrikate zu verwenden oder bei Nutzung eines anderen Fabrikats ein entsprechendes Sachverständigengutachten einzuholen. Allerdings muss der Halter Sorge dafür tragen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch andere Reifenfabrikate nicht beeinträchtigt wird. Sollte er sich hierüber nicht ausreichend informieren, so handelt er grob fahrlässig und kann im Falle eines Unfalles sogar seinen Versicherungsschutz verlieren.

              Die Fahrzeughersteller müssen die Fahrzeuge so bauen, dass die Freiräume für sämtliche Reifen nach ETRTO geeignet sind.
              Und bei Eintragungen ist darauf zu achten, dass die Reifen hinreichend Freigängigkeit haben. Wenn der aaS etwas einträgt, was dann mit einem anderen Fabrikat schleift, hat der aaS einen schlechten Job gemacht.
              Der Sinn der ETRTO Richtlinien ist ja gerade, dass alle Reifen hinreichend ähnlich sind, damit eine Fabrikatsbindung wegfallen kann. Dementsprechend sollen nicht nur die Hersteller darauf achten, sondern eben auch die Prüfingenieure.
              Du wirst auch in keinem Felgengutachten mehr Reifenfabrikate mehr finden.


              Hier noch ein Dokument vom TÜV, was die Eintragung von Reifenfabrikaten eindeutig widerlegt (eben auch für neue Eintragungen und nicht nur für die Serienbereifung): http://www.reifenpfister.de/pages/re...atsbindung.php
              Im Zuge eines Beschwerdeverfahrens der Europaeischen Kommission wegen
              unnoetiger Handelshemmnisse im Zusammenhang mit der Anwendung der
              Richtlinie 92/23/EWG (Reifen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und
              Anhaengern) wurde Deutschland darauf hingewiesen, dass Reifenfabrikats-
              bindungen fuer Reifen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Kraft-
              fahrzeuganhaengern nicht zulaessig sind.
              Das KBA wurde bereits vom BMVBW angewiesen, in Zukunft derartige
              Eintragungen zu unterlassen.

              Daraus ergibt sich, dass die in den Fahrzeugpapieren vorhandenen
              Einschraenkungen bezueglich des Reifenfabrikats oder des -typs keine
              Rechtswirksamkeit mehr besitzen und nur noch als Empfehlung zu
              betrachten sind.

              Eindeutiger kann man es vermutlich nicht formulieren.


              Zusammenfassend kann man sagen: Ist kein Problem, wenn der TÜÜF dir einträgt, dass nur Toyo-Reifen zulässig sind, aber du kannst dann trotzdem BFGs fahren :)

              Bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist eine Verweigerung der
              Pruefplakette allein wegen nicht eingehaltener Reifenbindung nicht
              moeglich. Eine Beanstandung muss aber weiterhin erfolgen, wenn Bau-
              vorschriften verletzt werden, die Verkehrssicherheit gefaehrdet wird
              oder sich das Abgas- oder Geraeuschverhalten ueber die zulaessigen
              Toleranzen hinaus verschlechtert.

              Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei darf der Fuehrer des
              Fahrzeuges keine Beeinträchtigungen erfahren.

              Anderslautende Formulierungen aelteren Datums zu Fabrikatsbindungen
              in Pruefberichten und Teilegutachten sind nur noch als Empfehlung anzusehen.

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                #8
                Zunächst einmal verlasse ich mich nicht auf das Geschreibsel auf Websites von Reifenhändlern, sondern auf Gesetzt und Richtlinien.
                In Deinem ersten Link ist die Rede von Serienfahrzeugen, da ist es genauso wie schon gesagt.

                Natürlich steht in keinem Teilegutachten oder einer ABE zu den Felgen eine Reifenbindung.
                Wenn allerdings die betreffende Felge in Kombination mit einem anderen Fahrwerk eingetragen werden soll, dann müssen die Freiräume geprüft werden, da sich aus der Kombination andere meist engere Freiräume ergeben.
                Dann verlieren sowohl Teilegutachten von Felge und Fahrwerk ihre Gültigkeit und werden nur als Grundlage für die Einzelabnahme herangezogen.
                In der Einzelabnahme wird dann eventuell aufgrund von engen Platzverhältnissen eine Reifenbindung auferlegt.
                Ein TG gilt grundsätzlich nur, wenn keine anderen Teile am Kfz verändert wurden. Das läuft in Kombination mit anderen Teilen immer auf eine Einzelabnahme hinaus. Und da bestimmt der Prüfer und nicht der Inhalt des TG.
                Das ist so vorgesehen und auch legal und auch noch aktuell.
                In unserem aktuellen Fall mit dem 235er auf 5,5J handelt es sich auch um eine Einzelabnahme, verhält sich das analog.

                Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein TÜV Prüfer einen schlechten Job gemacht hat. Der hat einfach nur das geprüft, was ihm auf die Grube gestellt wurde. Und genau das hat er so geprüft und es ist auch nur so zulässig, ohne Veränderungen. Ansonsten müsste jeder, der Reifen in Kombi mir anderen Fahrwerksteilen eintragen lassen möchte, erstmal die breitesten verfügbaren Reifen montieren und damit zum TÜV fahren. Dann diese später entsorgen und die Reifen seiner Wahl montieren. Und, fällt Dir was auf?

                Natürlich kann die EU Deutschland und somit die Überwachungsorganisationen anhalten, nur noch so zu prüfen, dass es keine Reifenbindung gibt, aber es wird trotzdem noch gemacht. Die Freiheit der Einzelabnahme nimmt sich der TÜV noch raus. Ansonsten bekäme bekämen viele Fahrzeuge nichts mehr eingetragen.
                Die Bestrebungen, dass es zukünftig keine Sondereintrageungen mehr geben so sind offenkundig. Alleine breitere Reifen sind der EU wegen höherem Kraftstoffverbrauch und Reifenabrieb ein Dorn im Auge.

                In dem Text von Pfister ist lediglich die Rede von Serienreifen und nicht von Einzelabnahmen.
                Da steht drin, dass das KBA angewiesen wurde, solche Eintragungen zu unterlassen. Das KBA ist für Serienfahrzeuge und deren ABE zuständig, aber nicht für Einzelabnahmen.

                Pfister verweist in seinem letzten Absatz explizit darauf, vor einer Umrüstung mit der Prüforganisation Rücksprache zu halten, warum eine Reifenbindung erfolgt ist. Und das nicht ohne Grund.
                " in jedem Fall ist vor einer Umrüstung aber mit dem TÜV abzuklären, aus welchen Gründen bei der Eintragung die Reifenmarke mit eingetragen wurde. In manchen Fällen (z.B, Reifen mit "Z"-Kennung) wird nach wie vor eine Freigabe des Reifenherstellers benötigt, da für das Fahrzeug spezielle Tragfähigkeiten gefordert sind, oder die Freigängigkeit des Reifens beeinträchtigt sein könnte.​"

                LG Marc
                Zuletzt geändert von ninetylandy; 24.07.2023, 14:39.

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                  #9
                  Die Grundlage das die 235 er nicht auf der 5j Felge gefahren werden dürfen obliegt doch dem Grund das diese Felge nicht für schlauchlose Reifen geeignet ist und so wie mir bekannt ist hat Toyo dies durch ein Gutachten überprüfen lassen und aufgrund diesem die Freigabe gegeben. Sollte ich mich irren .

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                    #10
                    Zitat von mauremeisterJ Beitrag anzeigen
                    Die Grundlage das die 235 er nicht auf der 5j Felge gefahren werden dürfen obliegt doch dem Grund das diese Felge nicht für schlauchlose Reifen geeignet ist und so wie mir bekannt ist hat Toyo dies durch ein Gutachten überprüfen lassen und aufgrund diesem die Freigabe gegeben. Sollte ich mich irren .
                    Der 235er darf auch nicht auf einer schlauchlosen 5,5J Defenderfelge gefahren werden, einfach weil die Felge für den breiten Reifen zu schmal ist.
                    Da geht es um die Beschädigung der Feifenflanken durch die Wulste beim Walken oder Seitenführung und generelles Laufverhalten der eingeschnürten Reifen.
                    Und TOYO hat seine Reifen auf solch schmalen Felgen getestet und für gut befunden. Dies wird in der Reifenfreigabe bestätigt.

                    LG Marc

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                      #11
                      Servus,

                      bei schlauchlos oder nicht, kommts eher auf die Felge an.
                      Tubeless Reifen mit Schlauch fahren ist in Ordnung, wenn die Felge Tube Type ist.

                      Eine Einzelabnahme ist immer, wie der Name schon sagt, was alleinestehendes.
                      Da gibts kein Recht drauf, dass man das auch bekommt, nur weils mal gemacht wurde.
                      Bekommt man eine Einzelabnahme, wobei der Inginööör etwas als passabel befindet, aber das nur in eben diesem Einzelfall beurteilen kann, dann steht da sicher eine Einschränkung dabei.
                      Da kann man auch froh drum sein, vllt gehts mal knapp aus aber eben mit der einen Reifenmarke grade so. Das auch mal bedenken ;)

                      So oder so, um ne Abnahme kommst nicht rum, die wird aber sicher kein Problem sein, nur teuer.

                      Grüße
                      Sebastian
                      if it ain't broken, don't fix it ????

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                        #12
                        .......auch das ist nicht ganz richtig:"Tubeless Reifen mit Schlauch fahren ist in Ordnung, wenn die Felge Tube Type ist." Es gibt Reifen, die nicht mit Schlauch gefahren werden dürfen: das sind die, die eine Diagonalinnnenverrippung haben(Superwort...). Diese Verrippung kann den Schlauch aufreiben.....
                        gruß
                        thomas
                        ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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                          #13
                          Ich kann hier nintylandy nur zustimmen .
                          Der 235er ist zu breit für die schmale 5.5J Felge, d.h. hier ist eine Freigabe des Reifenherstellers zwingend erforderlich. Den Eintragungstext "Eine Freigabe des Reifenherstellers über die Montierbarkeit ist mitzuführen" (oder ähnlich) würde ich pers. verwenden. Diese Eintragung ist auch weiterhin bindend.
                          Ähnlich verhält es sich mit der Verwendung von Schlauchlosreifen mit Schlauch, durch die teilweise vorh. Rippen (Das Fachwort hat Th.Dinter ja oben genannt) ist eine Beschädigung ebendieses zu erwarten. Viele Hersteller geben ihre Reifen aber frei.
                          Gruss

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                            Zunächst einmal verlasse ich mich nicht auf das Geschreibsel auf Websites von Reifenhändlern, sondern auf Gesetzt und Richtlinien.
                            Okay, dann wird es ja kein Problem sein, die entsprechenden Gesetzt und Richtlinien zu zitieren.
                            Ansonsten ist das, was du schreibst, auch nicht mehr als Geschreibsel.

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                              #15
                              Die Fabrikatsbindung bei PKW ist grundsätzlich aufgehoben, das stimmt natürlich so.
                              Allerdings in bestimmten Fällen gilt die weiterhin, so z.B. wenn die Reifengröße nicht zur Felge passt (Stichwort ETRTO). Ein weiteres Beispiel ist der Geschwindigkeitsindex "ZR", d.h. heißt pauschal "über 240" und muß für das entsprechende Fahrzeug vom Hersteller freigegeben werden.
                              Grundsätzlich ist eine Gefährdung zu erwarten wenn man von der Norm abweicht
                              Die ganzen zitierten Gesetztestexte beschreiben eben "nur die Norm". Weicht etwas davon ab findet man dazu i.d.R. keinen extra Gesetzestext, sondern nur Verfahrensanweisungen der Prüforganisationen oder z.B. etwas im "Was ist wie" vom Moravia Verlag.
                              Leider ist es immer wieder so das Kunden mit Ausdrucken aus dem Netz oder Ausschnitten aus Gesetztestexten kommen die aus dem Zusammenhang gerissen sind oder auf "hörensagen" basieren, da wird immer nur so gelesen oder verkürzt das der eigene Wunsch bestätigt wird.
                              Gruss

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