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ich brauche Eure Hilfe. Ich habe einen Mantec Schnorchel an meinem TD4 2,2 verbaut und möchte den gerne in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Bin daher auf der Suche nach einem entsprechenden Teilegutachten bzw. jemanden der mir eine Kopie seiner Eintragung schicken könnte. Danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Michael
It‘s not a Jeep, it‘s a Land Rover. Like a Jeep but for men.
Moin
Falls Du tatsächlich einen Mantec Schnorchel und keinen Chinakracher haben solltest, sollte es auch kein Problem sein, ein TG bei Mantec zu bekommen.
Oder trägt der Prüfer den Schnorchel wirklich mit einer Briefkopie ein?
Ist ein Mantec Schnorchel. Steht auch Mantec drauf. Hatte mal gehört dass der Prüfer will nur einen Nachweis will, dass der Schnorchel eintragungsfähig ist der ja erbracht wäre, wenn in einem Fahrzeugschein die Eintragung ersichtlich wäre. Aber ist auch nur eine Vermutung.
It‘s not a Jeep, it‘s a Land Rover. Like a Jeep but for men.
macfrank:
"0.Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorlie- genden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwa- chungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungs- abnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsge- mäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen"
jamic,was meinst du wohl warum ich frage?
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
ach Caruso... Was ich zitiert habe, hat mit dem was Du zitierst hast nichts zu tun. Ich wollte darauf hinweisen, dass die Papiere nicht geändert werden müssen - weil das leicht zu übersehen ist. Mit der Abnahme hat das nichts zu tun.
Ja,nicht zwangsläufig,wenn man immer die Änderungsabnahme mitführen will.
Wer will das schon?Was soll der Quatsch?
Warum scheuen Fahrzeugeigner eine Eintragung,wie der Teufel das Weihwasser?
Ich verstehe es nicht.
Dabei kann man sich doch in D fast alles legalisieren lassen.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Hi Caruso, Danke nochmal. Das ist zwar das Teilegutachten für den original Landrover Schnorchel aber der ist ja nahezu baugleich mit dem Mantec. Daher werde ich es einfach damit mal versuchen.
Danke und Gruß
Michael
It‘s not a Jeep, it‘s a Land Rover. Like a Jeep but for men.
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