früher oder später werde ich das zulässige Gesamtgewicht an meinem 110er TD5 erhöhen, weil der Campingausbau ein paar Kilos in Anspruch nimmt. Aud der Waage war ich noch nicht, muss ich demnächst mal machen. Stabis und die richtigen Federn sind schon drin. Die Zusatzfedern hinten fehlen noch. Nun habe ich mich auf die Suche des TÜV Gutachtens gemacht und 2 gefunden.
1. Das Gutachten bezieht sich auf die Erhöhung des zulässigen Achslast vorne von 1.200Kg auf 1.580Kg
2. Das Gutachten bezieht sich auf die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes auf 3.400Kg, wobei die zulässige Achslast vorne bei 1.200Kg unverändert bleibt
Jetzt stellt sich bei mir die Frage, kann man das zulässige Gesamtgewicht nur auf 3.400Kg erhöhen lassen, wenn man vorne bei 1.200Kg bleibt und warum ändert sich das zulässige Gesamtgewicht nicht, wenn man nur die Vorderachse auflastet. Verstehe ich das etwas falsch?
Dann stellt sich auch noch die Frage zu einer Auflage „Angabe auf dem Fabrikschild sind zu ändern“. Was ist damit gemeint und wie habt ihr das umgesetzt.
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