ich bräuchte noch einmal das versammelte Schwarmwissen für meinen aus Holland importierten 88er und die anstehende Abnahme. Diese musste ich wegen eines Krankenhausaufenthalts eines Familienmitglieds verschieben.
Es ist eine AHK verbaut - siehe beiliegende Bilder. Der Prüfer hat mir heute auf meine Bildzusendung hin zurückgeschrieben:
"die verbaute Anhängerkupplung ist in Deutschland nicht zulässig.
Die Anhängerkupplung und der zugehörige Anhängerbock müssen bauartgenehmigt sein.
Zur Abnahme muss die vorhandene Kupplung entfernt werden."
Beim Kugelkopf kann ich das nachvollziehen, beim Bock nicht unmittelbar.
Daher meine Frage:
- ist das nicht ein Originalausstattungsbock Dixon Bate ? Ich bilde mir ein, dass ich solche schon öfter an Landy gesehen hätte. 20220805_104749.jpg20220805_104746.jpg20220805_104800.jpg
- falls nicht: kennt den jemand und weiß Näheres, auch zu Eintragbarkeit, "Gutachten" oder Ähnlichem
- falls alle Stricke reißen :welche alternative AHK (Bock/Platte + Kugelkopf ?) könnte ich wo kurzfristig erwerben, damit dies in der Abnahme klar geht ?
Herzlichen Dank.
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