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Wie leben hier in Deutschland und nicht in GB.
Hierzulande darf offiziell an den Längsträgern nicht geschweißt werden, und wenn doch, dann nur nach Werksvorgabe von JLR. Darüber ist mir allerdings nichts bekannt.
Geschweisst werden darf an den Teilen, welche offiziell im Teilekatalog ausgewiesen sin, also Hecktraverse, Tahmenausleger, und die Frontspitzen.
Beim Austausch der rechten Frontspitze kann es notwendig werden, die VIN neu einschlagen zu müssen. Das ist mit dem TÜV vorher abzustimmen und zu dokumentieren.
Eine Grauzone stellt die Hecktraverse dar. Die gibt es mittlerweile als nackte Traverse, mit kurzen Extensions, mit langen Extensions und sogar als Viertelchassis. Offiziell gibt es lt. Teilekatalog weder lange Extensions noch einen Viertelrahmen. Die Montage dieser Teile könte theoretisch schon das Aus für den geliebten Defi bedeuten, vor allem dann, wenn DAVE die Traverse unfachmännisch da drangehustet hat. Da nutzt es auch nichts, die AHK zum TÜV abzuschrauben, da eine AHK i.d.R. ohne Eintragung wieder montiert werden kann.
Ein Marsland-Chassis in schwarz lackiert ist meiner Meinung nach der goldene Weg in Verbindung mit einer eingravierten VIN.
Das Marsland-Chassis gibt es auch in unverzinkter Ausführung.
LG Marc
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Das hat nix mit GB zu tun die dinger werden schon seit zehn Jahren in der EU zugelassen. Ja, ja laut LR ist das schweißen am Rahmen verboten..... ja aber nur an den längsträgern..oh aber die hecktraverse ist die Ausnahme... natürlich nach LR Vorgabe, für einen von LR selbst verbotenen vorgang. Das klingt sehr fundiert .
Ich glaube da sollte sich jeder selbst seine Gedanken machen und tun was er denkt.
Fakt ist feuerverzinkte rahmen sind in Deutschland nicht zulässig, der rest lässt raum zur Interpretation.
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Zitat von mauremeisterJ Beitrag anzeigenAhnung vom Schweißen sollte man schon haben, und wenn man beachten wie der Vorgang von statten geht mit vorwährmen und Abkühlung steht dem ganzen nichts im weg. Es wird doch auch an Krähnen und Baggern geschweißt.
Natürlich kann man das schweißen, das wird ja auch ständig gemacht man darf nur nicht lange rumfragen. Ein paar Grundregeln sollte man beachten und wenn einem die eigene Sicherheit wichtig ist, sollte man auch schweißen können - weil schweißen da das jeder pfuscher.
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Zitat von Kota Beitrag anzeigenDas hat nix mit GB zu tun die dinger werden schon seit zehn Jahren in der EU zugelassen. Ja, ja laut LR ist das schweißen am Rahmen verboten..... ja aber nur an den längsträgern..oh aber die hecktraverse ist die Ausnahme... natürlich nach LR Vorgabe, für einen von LR selbst verbotenen vorgang. Das klingt sehr fundiert .
Ich glaube da sollte sich jeder selbst seine Gedanken machen und tun was er denkt.
Fakt ist feuerverzinkte rahmen sind in Deutschland nicht zulässig, der rest lässt raum zur Interpretation.
Was wird seit zehn Jahren in der EU zugelassen?
Richards schlägt auch die VIN ein, wenn man denen ein Foto von Chassis und Fahrzeugschein schickt.
Nur weil auf der Insel ziemlich locker mit dem Thema umgegangen wird, heisst das nicht, dass das legal ist und von unseren Behörden als Kavaliersdelikt angesehen werden muss.
Es gibt minderkomplex Zonen, wo man es einer Werkstatt tatsächlich erlaubt zu reparieren. Andere hochbelastete Zonen sind eben tabu. Das hat etwas mit Statik, Verwindung und Wechselbelastungen zu tun. Da ist es auch unerheblich wie gut jemand schweissen kann, da gehts vielmehr darum, ob das Material aufgedoppelt werden muss, oder ein Schuh drübergesetzt werden muss, oder wie welche Punkte oder Nähte gesetzt werden müssen. Das ist bei sämtlichen Fahrzeugen so. Da gibt es Aufbau- und Reparatur-Richtlinien, welche man beachten muss.
Dass die Chassis in Deutschland nicht zugelassen sind, hat nichts mit der Verzinkung zutun, sondern damit, dass es seitens JLR eine Freigabe dafür geben muss. Das ist bei Chassis anders als bei Bremsbelägen und Wasserpumpen, wo der Hersteller einfach eine Konformitätserklärung mitliefern kann.
Die australischen Perentie Defender hat auch ein Feuerverzinktes Chassis, da hatte Land Rover keine Bedenken, dass das Chassis nicht halten könnte.
LG Marc
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Das was du aufzählst (aufdoppeln usw.) sind für mich Grundregeln und wer die nicht kennt sollte es bleiben lassen. Ich weiß auch nicht worauf du jetzt raus willst, die karre wegschmeißen weil LR sagt dass man sowas nicht darf ??
Die MG's werden auch in der EU zugelassen das hat nix mit britischer hemdsärmigikeit zu tun. Wie oben schon geschrieben, man darf alles reparieren (Airbags usw. ausgenommen, bevor jetzt wieder ein Schlaumeier kommt) oder wo sollte die Grenze sein und wer sollte die festlegen ?
Außer dem hersteller - und selbst dessen vorgaben interessieren kaum einen.
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Es ging ja hier nicht um selber schweissen oder wegschmeissen.
Der Themenstarter fragte, ob es Probleme mit einem verzinkten Nachbauchassis beim H geben könnte. Und da heisst es ganz klar ja.
Und da muss man das Thema zuerst mal von der rein rechtlichen Seite beleuchten. Denn das ist das, was beim TÜV zählt.
Soweit ich informiert bin, gibt es für das 2CV-Chassis eine Werksfreigabe von Citroen, aber weder für MG noch Land Rover.
Was dann jeder einzelne mit seinem Chassis veranstaltet, ist ja eine andere Geschichte.
Ich werde meine Chassis auch weiterhin reparieren, wenn ich es für vertretbar halte und gewiss nicht im Forum breittreten, wie ich das mache.
Ich kenne auch jemanden, der sein Four Piece Chassis vom 88er komplett und auch proffessionell nachgebaut hat.
Wenn das der TÜV wüsste, bekäme der auch niemals den Seegen.
Nur grundsätzlich zum Thema ein Stück Blech mit VIN in ein neues Chassis einzuschweissen.
Das ist Urkundenfälschung und zudem aus o.g. Gründen nicht erlaubt.
Und es ist auch nicht so, dass jeder an seinem Auto alles reparieren darf. Reparaturen an sicherheitsrelevanten Teilen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Wenn Hans Depp sein Sohn beim TÜV vorstellig wird und dann noch sagt, er hätte seinen ABS-Modulator selbst instandgesetzt, dass könnte der Prüfer sogar die Abnahme verweigern. Aber Fakt ist auch, dass man keine Werkstattrechnung vorlegen muss.
LG MarcZuletzt geändert von ninetylandy; 07.08.2022, 13:21.
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Nur grundsätzlich zum Thema ein Stück Blech mit VIN in ein neues Chassis einzuschweissen.
Das ist Urkundenfälschung und zudem aus o.g. Gründen nicht erlaubt.
seinen ABS-Modulator selbst instandgesetzt, dass könnte der Prüfer sogar die Abnahme verweigern
Bin ganz bei Dir. Wenn man es macht (machen lässt) muss es ordentlich sein. Und man muss nicht allen alles erzählen. Denn wer viel fragt kriegt viel Antwort und in dem Fall hier vielleicht nicht immer die, die er hören möchte.Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
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Zitat von pernod Beitrag anzeigenIch weiß. Schrub auch dazu, daß das illegal ist.
Der ist ja der Meinung, man könne sich um ein Stück Blech mit VIN ein neues Auto basteln.
Das wäre schön, wenns so wäre.
LG Marc
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Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenEs ging ja hier nicht um selber schweissen oder wegschmeissen.
Der Themenstarter fragte, ob es Probleme mit einem verzinkten Nachbauchassis beim H geben könnte. Und da heisst es ganz klar ja.
Und da muss man das Thema zuerst mal von der rein rechtlichen Seite beleuchten. Denn das ist das, was beim TÜV zählt.
Soweit ich informiert bin, gibt es für das 2CV-Chassis eine Werksfreigabe von Citroen, aber weder für MG noch Land Rover.
Was dann jeder einzelne mit seinem Chassis veranstaltet, ist ja eine andere Geschichte.
Ich werde meine Chassis auch weiterhin reparieren, wenn ich es für vertretbar halte und gewiss nicht im Forum breittreten, wie ich das mache.
Ich kenne auch jemanden, der sein Four Piece Chassis vom 88er komplett und auch proffessionell nachgebaut hat.
Wenn das der TÜV wüsste, bekäme der auch niemals den Seegen.
Nur grundsätzlich zum Thema ein Stück
Und es ist auch nicht so, dass jeder an seinem Auto alles reparieren darf. Reparaturen an sicherheitsrelevanten Teilen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Wenn Hans Depp sein Sohn beim TÜV vorstellig wird und dann noch sagt, er hätte seinen ABS-Modulator selbst instandgesetzt, dass könnte der Prüfer sogar die Abnahme verweigern. Aber Fakt ist auch, dass man keine Werkstattrechnung vorlegen muss.
LG Marc
wenn ich sehe wie stolz viele prof. Autorestaurierer auf ihre stumpf und unsichtbar eingesetzten einschweißbleche sind, die auch gerne mal in längsträgern eingesetzt werden. Da ist man sich keiner schuld bewusst.
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