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Rahmentausch und H-Kennzeichnen

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    Rahmentausch und H-Kennzeichnen

    Hallo,
    ist es problematisch mit einem galvanisierten (neu, nicht original) Rahmen ein H-Kennzeichen zu erhalten?

    Gruß
    Falko

    #2
    Mit so einem Rahmen ist es schon problematisch überhaupt eine Betriebserlaubnis zu erhalten.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #3
      Wenn du den Rahmen tauschst, geht das offiziell nur über eine Fachwerkstatt und offiziellen Dokumenten.
      Genau genommen ist es dann ein anderes Fahrzeug mit allen Konsequenzen.
      Wenn du den alten Rahmen restaurierst sieht das anders aus, es muss aber offiziell auch von einer dafür zugelassenen Fachwerkstatt gemacht werden.
      Auch das ist äußerst schwierig, weil Landrover offiziell das Schweißen am Rahmen nicht erlaubt.
      Also die gängige Methode ist es den Rahmen so gut zu reparieren, das man es gar nicht mehr erkennen kann.
      Bei einem verzinkten Rahmen bedeutet das, das da an der richtigen Stelle, die richtige Fahrgestellnummer erkennbar sein muss.
      Er sollte auch schön schwarz lackiert sein, dann sieht es Original aus.
      Und das alles bevor sich der Prüfingenieur das anschaut.

      Sonst kann es dir passieren, dass das Fahrzeug nicht mehr zulassungsfähig ist.
      werner
      Und die Zeit begann ernstlich zu verrinnen.

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        #4
        Zitat von DJ2KW Beitrag anzeigen
        Wenn du den Rahmen tauschst, geht das offiziell nur über eine Fachwerkstatt und offiziellen Dokumenten.
        Genau genommen ist es dann ein anderes Fahrzeug mit allen Konsequenzen.
        Nö.
        Es ist genau dieses Fahrzeug.
        Es wird nur die andere Rahmennummer eingetragen.
        Die einzige Bedingung ist,dass das vorher bei der Zulassungsstelle angemeldet wird:


        In Deutschland darf jeder Depp sein Auto selber reparieren,
        da brauchst keine Fachwerkstatt für.
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          #5
          Zitat von Blutaxt Beitrag anzeigen
          Hallo,
          ist es problematisch mit einem galvanisierten (neu, nicht original) Rahmen ein H-Kennzeichen zu erhalten?

          Gruß
          Falko
          Wenn Du ein verzinktes Marsland Chassis nimmst und schwarz lackierst, dann fällt das niemandem auf.
          Marsland verwendet Orginale GKN-Chassis, genau wie LR auch.

          Richard-Chassis schweisst seine Längsträger aus vier Einzelteilen zusammen, das sollte eigentlich jedem Prüfer ins Auge stechen.

          Kürzlich habe ich hier noch gelesen, dass der TÜV ein Rundschreiben ausgegeben haben soll, wonach sämtliche LR Serien und Defender-Chassis bei H-Abnahmen überprüft werden sollen.

          LG Marc

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            #6
            Ich habe mal den offiziellen Weg durchgespielt und bei meiner lokalen Zulassungsbehörde angefragt, die benötigen eine Rechnung für das Chassis und ein Teil des alten Rahmens mit der FIN. Das Fahrzeug muss dann vorgeführt werden und die erteilen mir dann eine Einschlaggenehmigung. Mit der Genehmigung gehts dann zum TÜV, der schlägt dann die alte Nummer wieder ein. Der Chassis-Wechsel wird dann in die Papiere eingetragen. So die Aussage von der Zulassungsbehörde. Ich bin dann mit der Info zur DEKRA gefahren und habe das Gespräch gesucht, der wollte eine Baumusterprüfbescheinigung bzw. eine offizielle Freigabe von Land Rover für das Chassis sehen. Da war das Gespräch erstmal beendet. Nach diversen Telefonaten mit unterschiedlichen TÜV Prüfern, denke ich, das es möglich ist das Chassis offiziell zu tauschen. Ist mein Defender dann aber noch H-Zulassungsfähig? Die Frage konnte mir noch keiner beantworten.

            Grüße
            Falko

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              #7
              Die Frage konnte dir bei Dekra und TÜV keiner beantworten?

              Selbstredend ist es möglich das Chassis offiziell zu tauschen,
              steht ja schließlich so in der STVZO.
              Bloß ein Nachbauchassis und dann noch zerzinkt offiziell in Verkehr zu bringen,
              dürfte heikel werden.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                #8
                Die Kollegen bei TÜV/ DEKRA waren schon mit dem Rahmentausch leicht überfordert, vielleicht gibt's ja schon Erfahrungswerte hier im Forum. Mir wurde signalisiert, das auch der Tausch eines verzinkten Nachbau Chassis möglich ist. Bei der Ente gibt's das sogar mit TÜV Gutachten. Verzinkt oder nicht verzinkt ist mir auch nicht so wichtig. Ich möchte mir nur nicht die Möglichkeit einer H-Zulassung verbauen, kann ja in der Zukunft noch wichtig sein.

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                  #9
                  Warum soll es nicht möglich sein da es ja von Landrover den kompletten Rahmen als Ersatzteil gab verzinkt oder nicht.

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                    #10
                    Fragt ruhig noch mehr bei den Prüforganisationen nach und deut die Leute am besten gleich mit der Nase auf die neuralgischen Stellen, dann werden demnächst sämtliche Organisationen Rundschreiben rausschicken und das Thema Nachbauchassis ist hier in Deutschland durch.
                    Es gibt ausser dem orginalen Tauschchassis kein anderes Zubehörchassis, welches von JLR freigegeben ist.
                    Das geht dann irgenwann soweit, dass sämtlichen Defis mit four piece Chassis die Plakette abgekratzt wird. Und dann gehts nicht nur um H-Zulassungen.

                    LG Marc

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                      #11
                      Falls dein Lack nicht 1A ist ,
                      brauchst du dir sowieso ums H keine Gedanken machen.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #12
                        Die Sache mit dem verlinkten chassis ist doch eh nicht mehr interessant, ein neuer Rahmen mit MS geflutet hält locker 30 Jahre. Dann fahrt ihr sowieso keine solchen Autos mehr . Ausserdem führt das Haustieren und quängeln bei den prüfstationen dazu dass schlafende Hunde geweckt werden. Ähnlich lief das damals mit transporterzulassung über 2,8t, als irgend ein Autofahrer unbedingt seine karre so zulassen wollte. Mit dem Effekt dass man sich Gedanken darüber gemacht hatte ob es unbedingt steuergeschenke an gut betuchte autohalter braucht, die ihren G, Defender, toyo usw. subventionieren lassen wollen.
                        Also den Ball flach halten die Nummer einschlagen und keine Worte darüber verlieren.

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                          #13
                          Das selbe Problem haben wir doch mit den Kunifer Bremsleitungen bei den Serien, jeder fragt bei den Prüforganisationen so lange nach bis gar nichts mehr geht. Und die Frage ob am Rahmen geschweißt werden darf oder nicht jeder Karosseriebauer dessen Mitarbeiter schweißen darf kann diese Instandsetzung sonst bräuchte Landrover ja keine Ersatzteile zur Verfügung stellen.

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                            #14
                            Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                            Fragt ruhig noch mehr bei den Prüforganisationen nach und deut die Leute am besten gleich mit der Nase auf die neuralgischen Stellen, dann werden demnächst sämtliche Organisationen Rundschreiben rausschicken und das Thema Nachbauchassis ist hier in Deutschland durch.
                            Es gibt ausser dem orginalen Tauschchassis kein anderes Zubehörchassis, welches von JLR freigegeben ist.
                            Das geht dann irgenwann soweit, dass sämtlichen Defis mit four piece Chassis die Plakette abgekratzt wird. Und dann gehts nicht nur um H-Zulassungen.

                            LG Marc
                            Dafür ist`s mehr als ein Jahr zu spät. Der TÜV-Rheinland schult die Prüfer auf verzinkte Rahmen besonders zu achten. Bei der Prüfung der VIN wird auf das Bild geachtet - krumm und schief, unregelmäßig......
                            Ertrinkt der Bauer, hat immer die Badehose schuld.

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                              #15
                              Ich habe mal an einem triumph und einer serie eine neue Nummer eingeschlagen das ging damals mit einem Zeugen, mehr war nicht nötig. Die Nummer habe ich selbst eingeschlagen, da wurde nix eingetragen oder sonst was gemacht. Die wollten jemand haben der rechtlich greifbar ist.

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