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Zulassung Landy aus Holland

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    #16
    Ja, so kenne ich das auch, kein Schreckgespenst
    Viele Grüße aus dem schönen Ruhrgebiet,
    Carsten

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      #17
      Zitat von cicero Beitrag anzeigen

      Im Ergebnis: außer - bereits bekannten, per copy and paste eingefügten Aspekten nichts wirklich Neues oder gar ein kompetentes Unterstützunsangebot. Statt dessen die abwegige Aussage, dass offenbar tausende Landys in Deutschland mit verzinktem Rahmen nicht zulassungsfähig seien und damit gesetzeswidrig auf der Straße sind ....

      Mahlzeit.

      Wer kann wirklich helfen ?
      Natürlich ist ein uralter Rahmen mit Rost und welcher oft geflickt wurde besser als ein neuer verzinkter Rahmen.... Achtung Ironie... Ich rate dir zu einer anderen Prüforganisation. Mit dem KÜS habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

      Grüße
      Stephan
      :p

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        #18
        Zum Richards Chassis, da da ja offenbar schon genauer - sogar vom Schreibtisch aus - hingesehen wird und Du offenbar der Auserwählte bist, ein für alle mal Klarheit in der Sache zu schaffen:

        Bei meinen Recherchen zu einem anderen Projekt bin ich auf eine Tuning-Firma im Kölner Raum gestoßen, die wohl anhand von Computersimulationen amtlich anerkennbare Festigkeitsgutachten für Fahrgestelle erstellen kann und sich mit einer großen Datenbank auf der Website brüstet.



        Wenn die Richards-Chassis noch nicht in der Datenbank haben und du der teure Erstpatient bist, würde ich mal versuchen, den Kontakt zwischen denen und Richards herzustellen, damit die die Einpflegung in die Simulation bezahlen und schnell mal ihre CAD Daten rüber schicken.

        Viel Erfolg und besten Ruß
        Zuletzt geändert von AMIGO109; 30.06.2022, 20:25.

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          #19
          Zitat von Stan1991 Beitrag anzeigen

          Natürlich ist ein uralter Rahmen mit Rost und welcher oft geflickt wurde besser als ein neuer verzinkter Rahmen.... Achtung Ironie... Ich rate dir zu einer anderen Prüforganisation. Mit dem KÜS habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

          Grüße
          Stephan
          na sieh das mal aus der Perspektive des Prüfers. So ein rahmen ist jetzt kein unwesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs und er hat keinen Anhaltspunkt wer den wo und wie zusammen gebraten hat. Ob blechstärken stimmen etc. da ist ein originaler mit Schäden einfacher zu bewerten.

          sonst wird auf ABEs und Typengenehmigungen von Anbauteilen geachtet und beim Rahmen sollen die Wegschauen?

          Ist zwar Blöd aber doch irgendwie richtig…

          Gruß eric

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            #20
            Update: gerade für einige Tage im Urlauerhalte ich eine email der Zulassungsstelle in Köln, die mir einen link zu notwendigen Unterlagen zusendet und darauf hinweiset, dass ich den Landy bei der Zulassung "vorführen muss".

            Ich kenne das nicht, was bedeutet das ? Wer prüft das was ?

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              #21
              Update: gerade für einige Tage im Urlauerhalte ich eine email der Zulassungsstelle in Köln, die mir einen link zu notwendigen Unterlagen zusendet und darauf hinweiset, dass ich den Landy bei der Zulassung "vorführen muss".

              Ich kenne das nicht, was bedeutet das ? Wer prüft das was ?

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                #22
                Frag doch mal zurück, wie das gehen soll, so ganz ohne amtliche Zulassung zur Zulassungstelle zu fahren um das Auto vorzuführen. Man kann ja nicht verlangen, dass du für eine Vorstellung bei der Zulassung mit einer Kurzzeitzulassung da hin fährst.

                Manchmal will die Zulassungsstelle bei LKW Zulassungen die Ladefläche ausmessen und muss dazu das Auto sehen.
                Köln ist aber auch für sehr "gefällige" Eintragungen bekannt und die Zulassungstellen zweifeln wohl öfters an der gewissenhaften Erteilung von Führerscheinen, Eintragungen und Abnahmen. Evtl hat der TÜV Rheinland in vorauseilendem Gehorsam den Zweifel an deinem Chassis direkt an die Behörde gemeldet, um das schwarze Schaf in den eigenen Reihen zu überführen, falls du mit seiner Unterschrift zum abgesegneten Richards Chassis bei der Zulassungstelle auftauchst.

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                  #23
                  Zitat von AMIGO109 Beitrag anzeigen
                  Frag doch mal zurück, wie das gehen soll, so ganz ohne amtliche Zulassung zur Zulassungstelle zu fahren um das Auto vorzuführen. Man kann ja nicht verlangen, dass du für eine Vorstellung bei der Zulassung mit einer Kurzzeitzulassung da hin fährst.
                  Kurzzeitzulassungen sind nur mit gültiger HU und deutschen Fahrzeugpapieren möglich. Wurde vor einigen Jahren wohl auf Grund von zu starkem "Missbrauch" durch nicht verkehrssichere Fahrzeuge geändert.

                  Man kann aber mit ungestempeltem Kennzeichen und Versicherungsnachweis zur Prüfstation und zur Zulassungsstelle fahren:
                  https://www.tuev-nord.de/de/privatku...hne-zulassung/
                  https://www.kues-muenchen.de/faqs/da...zur-hu-kommen/

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                    #24
                    Zitat von crasbe Beitrag anzeigen
                    Man kann aber mit ungestempeltem Kennzeichen und Versicherungsnachweis zur Prüfstation und zur Zulassungsstelle fahren:
                    https://www.tuev-nord.de/de/privatku...hne-zulassung/
                    https://www.kues-muenchen.de/faqs/da...zur-hu-kommen/
                    Ach so. Bei uns muss man ein Dokument der Zulassungsstelle mit zum Schildermacher bringen, damit man überhaupt Schilder gemacht und ausgehändigt bekommt...der Threadstrarter hat ja auch erstmal nur niedrländische Schilder.

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                      #25
                      Das hängt wohl vom Schildermacher ab. Wenn man die online bestellt, kann man ja z.B. noch keinen Zettel von der Zulassungsstelle haben.
                      In Lüneburg ist das "Dokument" auch nur ein kleiner Papierstreifen, wo die Nummer vom Kennzeichen draufsteht und angekreuzt ist, welche Art von Kennzeichen gemacht werden soll.

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                        #26
                        bliebe aber doch noch eine rotes Überführungskennzeichen der Werkstatt ?

                        Darf ich noch einmal fragen, was unter "Vorführen" zu verstehen ist und wer dabei was "prüfen" möchte ? Letztlich hätte der Wagen nach meinem Verständnis dann ja beriets eine §21Vollabnahme. Welche Kompetenzen gibt es bei einer Zulassungsstelle dazu überhaupt ?

                        Laut kurzer Internet-Recherche verlangt Köln dies bei allen EU-Gebrauchtwagenimporten. Viele (die meisten ?) andere Zulassungsstellen nicht ...

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                          #27
                          ....die können auf jeden Fall mal verlangen, daß Du ihnen die VIN zeigst und so auch das "richtige" Fhrz. die Kennzeichen und den Kfz-Brief(oder wie das heute heißt....)bekommt.
                          Dieses "Vorführen beim Amt" war übrigens in den wilden RAF-Zeiten auch Pflicht, da haben die auch keinem getraut, der ein Auto an- um- abmeldet.
                          gruß
                          thomas
                          ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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                            #28
                            Zitat von crasbe Beitrag anzeigen
                            Kurzzeitzulassungen sind nur mit gültiger HU und deutschen Fahrzeugpapieren möglich. Wurde vor einigen Jahren wohl auf Grund von zu starkem "Missbrauch" durch nicht verkehrssichere Fahrzeuge geändert.
                            Das Stimmt so nicht. Für Kurzzeitkennzeichen gilt.
                            • Liegt keine Betriebserlaubnis vor, dürfen mit dem zugeteilten Kennzeichen nur Fahrten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
                            • Liegt keine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch keine gültige Sicherheitsprüfung (SP) vor, dürfen nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Wird anlässlich der Untersuchung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn anlässlich der Untersuchung festgestellt wird, dass das Fahrzeug verkehrsunsicher oder als verkehrsgefährdend eingestuft ist.
                            Bei der Vorabzuteilung eines Kennzeichens gilt.

                            Für Fahrten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis ist keine Vorwegzuteilung möglich.

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                              #29
                              Hatte sowas mal mit nem Anhänger der von der Rennleitung Stillgelegt wurde. TÜV machen und mit dem Fahrzeug vorstellig werden. Hab mich gefragt wieso die Zulassungsstelle sich mehr Fachkompetenz zutraut als dem TÜV…
                              bei der Vorgeschichte kannst du davon ausgehen, dass die den Rahmen prüfen werden.
                              Gruß eric

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