ergänzend zu meinem anderen Thema ("Landy-Abstinenz vorbei") stellt sich die frage der Zulassung in D und deren Voraussetzung.
Der Wagen ist EZ 6/1981, LR 88 mit Tropendach, sehr guter Zustand.
Vorliegende Unterlagen:
- NL-Original-Altbrief (Papier)
- Aktueller NL-Fahrzeugbrief (Karte)
- Tellerrapport
- Bewertungsgutachten
- Vermutlich APK-Bescheinigung (läuft bis 2/24)
Soweit so gut - sofern diese tatsächlich erforderlich ist (Kosten Datenblatt ca. 150 EUR, Vollabnahme 250 EUR plus.
Etwas stutzig machen mich Aussagen zu der Vollabnahme, dafür müsse man - sinngemäß - z.B. schauen, welche Anhängerkupplung da dran ist und welche Prüfzeichen die hat (was in Holland erlaubt ist, interessiert uns hier nicht) und ob das alles original und mit entsprechenden Nummern versehen ist ....
Ist das soweit korrekt ?
Was passiert denn und macht man denn, wenn beispielsweise auf der AHK kein dem entsprechenden Prüfer bekanntes Zeichen/Nummer zu erkennen ist ... oder bei anderen Teilen, auch wenn der Landy original aussieht ?
Vermutlich ist es sehr hilfreich, eine Prüfstelle/Prüfer zu finden/auszuwählen, der im Landythema drinsteckt und entsprechende Kompetenz hat.
Meine Frage: kann jemand im Raum oder auch größere Umfeld Köln eine entsprechende Stelle/Person empfehlen ?
Ich habe soeben auch einmal den TÜV Süd und Rheinland wegen Informationen zum Procedere incl. Datenblatt angeschrieben.
Herzlichen Dank für alle sachdienlichen Hinweise
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