Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zulassung Landy aus Holland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zulassung Landy aus Holland

    Hallo Gemeinde,

    ergänzend zu meinem anderen Thema ("Landy-Abstinenz vorbei") stellt sich die frage der Zulassung in D und deren Voraussetzung.

    Der Wagen ist EZ 6/1981, LR 88 mit Tropendach, sehr guter Zustand.

    Vorliegende Unterlagen:
    • NL-Original-Altbrief (Papier)
    • Aktueller NL-Fahrzeugbrief (Karte)
    • Tellerrapport
    • Bewertungsgutachten
    • Vermutlich APK-Bescheinigung (läuft bis 2/24)
    Laut eines Telefonats soeben mit GTÜ ist ein Datenblatt erforderlich (TÜV SÜD - soeben angemailt) und anschließend eine Vollabnahme.
    Soweit so gut - sofern diese tatsächlich erforderlich ist (Kosten Datenblatt ca. 150 EUR, Vollabnahme 250 EUR plus.

    Etwas stutzig machen mich Aussagen zu der Vollabnahme, dafür müsse man - sinngemäß - z.B. schauen, welche Anhängerkupplung da dran ist und welche Prüfzeichen die hat (was in Holland erlaubt ist, interessiert uns hier nicht) und ob das alles original und mit entsprechenden Nummern versehen ist ....

    Ist das soweit korrekt ?
    Was passiert denn und macht man denn, wenn beispielsweise auf der AHK kein dem entsprechenden Prüfer bekanntes Zeichen/Nummer zu erkennen ist ... oder bei anderen Teilen, auch wenn der Landy original aussieht ?

    Vermutlich ist es sehr hilfreich, eine Prüfstelle/Prüfer zu finden/auszuwählen, der im Landythema drinsteckt und entsprechende Kompetenz hat.

    Meine Frage: kann jemand im Raum oder auch größere Umfeld Köln eine entsprechende Stelle/Person empfehlen ?

    Ich habe soeben auch einmal den TÜV Süd und Rheinland wegen Informationen zum Procedere incl. Datenblatt angeschrieben.


    Herzlichen Dank für alle sachdienlichen Hinweise


    #2
    Datenblatt für einen stino 88er ... reine Geldmacherei. besorg Dir eine Kopie von einem Fahrzeugschein und wenn Dein Prüfer damit nicht einverstanden ist, dann geh zu einem anderen.
    Benziner oder Diesel?
    Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
    كنت غبية

    Kommentar


      #3
      Das übliche Problem jeder Prüfer kann im System das Datenblatt das er braucht finden, sofern die Kupplung eine E Zeichen hat sollte es kein Problem geben. Wer macht den bei euch die Abnahme ( Tüv , Dekra usw.). Hatten wir erst vor 3 Wochen hier im Forum. Hoffe es klappt bei dir besser. Aber eine 21 er Abnahme ist doch in deinem Fall gar nicht nötig da er ja noch Tüv hat, und in einem EU Land zugelassen war.

      Kommentar


        #4
        Er ist aus Köln und hat zum Glück nichts mit der Bündelungsbehörde zu tun
        Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
        كنت غبية

        Kommentar


          #5
          Würde mal auf der Zulassungsstelle nachfragen und dann entscheiden wo ich hin fahre. Die Dekraprüffstelle in Koblenz währe dann meine erste Wahl da der dortige Prüfer mir fundierte Aussagen gemacht hat. In deinem Fall würde ich das Fahrzeug zuerst wie es ist Zulassen und nach dem Prozedere den von dir angedachten Umbau auf Plane und Spriegel den du ja schon in einem ander Beitrag angesprochen hast vornehmen. Mit Plane wird es ohne den Überrollbügel nichts mit Dreipunktgurten wegen fehlender umlenkung. Halt uns auf dem Laufenden

          Kommentar


            #6
            @Pernod:
            ist ein Diesel.

            es wurde hier erwähnt, dass ein "stinknormaler" Fahrzeugschein als Kopie reichen könnte.
            Das würde ich natürlich einmal vorab versuchen.
            Könnte mir jemand per pn eine Kopie zumailen ? selbstverständlich wird diese streng vertraulich und nur für diesen Zweck verwendet und anschließend vernichtet. Das wäre super,

            @maurermeister: nach allen mir bisher zugegangenen Infos spielt es keine Rolle, dass oder ob der Wagen bisher in Holland zugelassen war und dort TÜV/APK bis 2/24 hat. Er war noch nicht in DEU zugelassen, und das ist auskunftsgemäß entscheidend.
            dekra: ist die denn im Westen überhaupt befugt, eine Vollabnahme zu machen ?

            Kommentar


              #7
              Diese email habe ich gerade vom TÜV Rheinland erhalten:

              Fahrzeuge, die nicht über eine EG-Typgenehmigung verfügen, erhalten eine sogenannte Vollabnahme nach § 21 StVZO und ggf. eine Abgasuntersuchung. Es werden die ausländischen Zulassungsdokumente und ein Datenblatt des Herstellers oder eines Technischen Dienstes benötigt. Unseren Datenblattservice erreichen Sie unter datenblattservice@de.tuv.com.

              Für eine positive Abnahme muss das Fahrzeug mangelfrei sein und der deutschen StVZO zum Zeitpunkt der Erstzulassung entsprechen.

              Welche technischen Änderungen erforderlich sind, damit das Fahrzeug konform mit der StVZO ist oder ob es in Deutschland generell zulassungsfähig ist, kann nicht vorweggenommen werden, da der derzeitige Zustand unbekannt ist.
              Bei Ihrem beschriebenen Fahrzeugtyp werde oftmals Austauschrahmen verwendet, welche in Deutschland nicht zulassungsfähig sind. Die Bilder vom Unterboden erwecken den Eindruck, als sei das bei Ihrem Fahrzeug der Fall. Das muss der Sachverständige vor Ort prüfen.

              Die Gebühren für Abnahmen sind zeitabhängig. Selbstverständlich werden die Gebühren für die Durchführung der Prüfung erhoben und sind unabhängig vom Ergebnis.


              Im Ergebnis: außer - bereits bekannten, per copy and paste eingefügten Aspekten nichts wirklich Neues oder gar ein kompetentes Unterstützunsangebot. Statt dessen die abwegige Aussage, dass offenbar tausende Landys in Deutschland mit verzinktem Rahmen nicht zulassungsfähig seien und damit gesetzeswidrig auf der Straße sind ....

              Mahlzeit.

              Wer kann wirklich helfen ?

              Kommentar


                #8
                Ergänzung: Rahmennummer und Nummer in den Papieren stimmen überein

                Kommentar


                  #9
                  Datenblatt hab ich noch eins. Melde dich mal per PN.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von cicero Beitrag anzeigen
                    Diese email habe ich gerade vom TÜV Rheinland erhalten:

                    Fahrzeuge, die nicht über eine EG-Typgenehmigung verfügen, erhalten eine sogenannte Vollabnahme nach § 21 StVZO und ggf. eine Abgasuntersuchung. Es werden die ausländischen Zulassungsdokumente und ein Datenblatt des Herstellers oder eines Technischen Dienstes benötigt. Unseren Datenblattservice erreichen Sie unter datenblattservice@de.tuv.com.

                    Für eine positive Abnahme muss das Fahrzeug mangelfrei sein und der deutschen StVZO zum Zeitpunkt der Erstzulassung entsprechen.

                    Welche technischen Änderungen erforderlich sind, damit das Fahrzeug konform mit der StVZO ist oder ob es in Deutschland generell zulassungsfähig ist, kann nicht vorweggenommen werden, da der derzeitige Zustand unbekannt ist.
                    Bei Ihrem beschriebenen Fahrzeugtyp werde oftmals Austauschrahmen verwendet, welche in Deutschland nicht zulassungsfähig sind. Die Bilder vom Unterboden erwecken den Eindruck, als sei das bei Ihrem Fahrzeug der Fall. Das muss der Sachverständige vor Ort prüfen.

                    Die Gebühren für Abnahmen sind zeitabhängig. Selbstverständlich werden die Gebühren für die Durchführung der Prüfung erhoben und sind unabhängig vom Ergebnis.


                    Im Ergebnis: außer - bereits bekannten, per copy and paste eingefügten Aspekten nichts wirklich Neues oder gar ein kompetentes Unterstützunsangebot. Statt dessen die abwegige Aussage, dass offenbar tausende Landys in Deutschland mit verzinktem Rahmen nicht zulassungsfähig seien und damit gesetzeswidrig auf der Straße sind ....

                    Mahlzeit.

                    Wer kann wirklich helfen ?
                    Dann hoffe ich mal, dass Du denen nicht noch deine VIN mitgesendet hast.
                    Dann könnte es tatsächlich sein, dass die aktenkundig ist und Du beim TÜV-Besuch Probleme mit dem verzinkten Chassis bekommst.
                    Übrigens stempelt Richard-Chassis bei Vorlage der Fahrzeugpapiere die VIN auch gleich in das neue Chassis. Also kein Grund, ein Orginal-Chassis zu vermuten.
                    Im Zweifelsfalle würde ich zu KÜS, Dekra oder GTÜ fahren und dort die Vollabnahme machen.
                    Es gibt keine AHK mit E-Kennung für die Serien.
                    Entweder eine mit ABE, eine von FWD mit TP-Nummer, oder eine Drop Plate ohne alles, welche ein alter Hase eventuell per Einzelabnahme einträgt.

                    Stell doch mal ein Foto von der AHK hier ein.

                    LG Marc

                    Kommentar


                      #11
                      @Maurermeister: eine HU wird hier in jedem Fall gemacht, wenn eine H-Abnahme erstellt wird, das ist Pflicht lt. Lastenheft H-Abnahme..... So geschehen bei mir: montags HU bei Vorbesitzer(Dekra), damit ich das Fhrz. überführen konnte. Dienstags HU und H-Abnahme beim TÜV-Nord. Natürlich hat der was gefunden.....!!!!
                      gruß
                      thomas
                      ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

                      Kommentar


                        #12
                        HU ist ja auch ok,nur die Vollabnahm werden mal schauen was dabei rumkommt.

                        Kommentar


                          #13
                          Warum hat der Vorbesitzer das H nicht gleich mitgemacht dann hätte man sich die 2 te Hu sparen können

                          Kommentar


                            #14
                            Die Kiste war doch noch nie in Deutschland zugelassen. Holländisches H, falls es sowas gibt würde bestimmt nicht akzeptiert...
                            Viele Grüße aus dem schönen Ruhrgebiet,
                            Carsten

                            Kommentar


                              #15
                              ....und die berühmte Vollabnahme ist nix anderes als ein etwas verschärfte HU.....jedenfalls kenne ich das nicht anders....
                              gruß
                              th
                              ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X