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Keine Ankündigung bisher.
Serie 3 1982 Diesel orig. mit 7,5 x16 Reifen aber TÜV will nur 6.0 x 16 eintragen
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So liebe Unterstüzer/innen!
Update 4.5.2022 - Ich habe eine kleine Diplomarbeit geschrieben. Alle Referenzen zusammengeführt, Literaturnachweis geführt, eine Zusammenfassung der einzelnen Quellen, sowie die Unterlagen die mir im original vorlagen. Alles kommt zu dem selben Ergebnis, ich habe den korrekten Tacho für die korrekt ab Werk verbauten OPTIONALEN Reifen 7,5, x16
Das ging gerade eben alles an den TÜV.
Daumen drücken.
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Zitat von Supergrobi Beitrag anzeigenAbgasgutachten geht hier sehr schnell:
Abgas --> hat er
Entspricht es den Grenzwerten --> Ja, da es diese damals nicht gab
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Zitat von mauremeisterJ Beitrag anzeigenAU Wird aber im Stand gemacht
Bei der HU kann man ja nicht den gesamten Prüfzyklus durchfahren. Das müsste aber geschehen, wenn Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden, die einen Einfluss auf das Emissionsverhalten haben, wie z.B. eine starke Änderung der Reifengröße.
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Hallo,
der Nachweis des Abgasherhaltens hat nichts mit der Trübungsmessung der AU zu tun.
Wäre in diesem Fall aber zu umgegen gewesen, da es diesen Motor ja auch in LR mit ABE und den 7.5er Reifen gibt und man diese dann als Nachweis anhängen kann.
Der m.M.n. einzige Knackpunkt wäre die Zuordnung des Tachos, bzw. das beibringen eines Protokolls eines Tachodienstes o.ä. gewesen.
Hat ja aber jetzt auch so geklappt, da die 7.5er ja jetzt im Datenblatt stehen.
Gruss
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Zitat von SirTobi Beitrag anzeigender Nachweis des Abgasherhaltens hat nichts mit der Trübungsmessung der AU zu tun.
Wäre in diesem Fall aber zu umgegen gewesen, da es diesen Motor ja auch in LR mit ABE und den 7.5er Reifen gibt und man diese dann als Nachweis anhängen kann.
Der m.M.n. einzige Knackpunkt wäre die Zuordnung des Tachos, bzw. das beibringen eines Protokolls eines Tachodienstes o.ä. gewesen.
Für Diesel Pkw gilt der Stichtag 01.01.1977.
Ab welcher EZ ist denn beim Diesel ein Abgasgutachten erforderlich?
Ein wirklicher Knackpunkt ist die richtige Zuordnung des Tachos aber nicht.
Dazu braucht man nur die identische Hinterachsübersetzung von 88er und 109er zu dokumentieren und die Teilenummer bzw. Übersetzung des 109er Tachos und die 7.50er Bereifung des 109ers herauszusuchen.
Die relevanten Teile sind doch 1:1 übertragbar.
LG Marc
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Das genaue Datum kenne ich nicht, wäre hier aber auch ega.l Es gibt ja identische FZ, deshalb Daten anhängen und gut.
Ähnlich habe ich das bei der Zulassung eines brasilianischen Samba Busses vor Jahren gemacht, Motorkennbuchstabe identisch mit einem deutschen FZ, ABE Nummer vorgelegt und gut war.
Da ich die Recherche selber gemacht habe hielten sich die Gesamtkosten am Ende in Grenzen.
Klar kann der Prüfer sich um alles kümmern, aber wenn der extra noch ne Stunde rumsucht muß das jemand bezahlen.
Hat man einen Prüfer der jedes Jahr 20 Landys macht geht das schneller als bei demjenigen der sich seit Jahren auf Kadett B und C Umbauten spezialisiert hat. Wir reden ja bei vielen Sachen nicht vom Tagesgesgeschäft mir Rädern und Fahrwerk.
Sprechen, selber Unterlagen beibringen und am Ende hat der TE ja seinen Weg gefunden.
Diese aufgeregten Kommentare nützen niemandem, etwas Zuarbeit hilft am Ende beiden Seiten und sei es nur die eigenen Kosten in Grenzen zu halten.
Gruss
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