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Serie 3 1982 Diesel orig. mit 7,5 x16 Reifen aber TÜV will nur 6.0 x 16 eintragen

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    #31
    Da liegt das Problem jedes Fahrzeug war anders und nicht von der Stange und ohne einen arbeitswilligen Prüfer ist es ein Kampf.

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      #32
      So liebe Unterstüzer/innen!

      Update 4.5.2022 - Ich habe eine kleine Diplomarbeit geschrieben. Alle Referenzen zusammengeführt, Literaturnachweis geführt, eine Zusammenfassung der einzelnen Quellen, sowie die Unterlagen die mir im original vorlagen. Alles kommt zu dem selben Ergebnis, ich habe den korrekten Tacho für die korrekt ab Werk verbauten OPTIONALEN Reifen 7,5, x16

      Das ging gerade eben alles an den TÜV.

      Daumen drücken.

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        #33
        Hoffentlich hast du auch alle Quellenangaben im korrekten Zitationsstil ausgeführt, sonst wird die Arbeit von der Bündelungsbehörde nachher als Plagiat abgelehnt

        Viel Erfolg! :D

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          #34
          Hurra!

          eben kam der Anruf vom TÜV Datenblatt Service !
          Ich bekomme die Reifen in das Datenblatt eingetragen!

          ABER:

          Jetzt muss der TÜV Hessen damit zufrieden sein. Aber da bin ich zuversichtlich!

          Danke an Euch Alle!

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            #35
            Lustig auch der Spruch mit Abgasgutachten. Jetzt will er dann auch Euro 6 d Temp oder was soll denn nu das?

            Baujahr ? (des Prüfers meine ich!)

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              #36
              Klar Abgasgutachten. Wenn die Räder im Durchmesser mehr als 4% von der Orginalbereifung abweichen, dann kann der Prüfer das tatsächlich verlangen.

              LG Marc

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                #37
                Genau das hat er getan! Begründung - Abweichung zur ursprünglichen Werkbereifung 8%

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                  #38
                  Abgasgutachten geht hier sehr schnell:
                  Abgas --> hat er
                  Entspricht es den Grenzwerten --> Ja, da es diese damals nicht gab

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von Supergrobi Beitrag anzeigen
                    Abgasgutachten geht hier sehr schnell:
                    Abgas --> hat er
                    Entspricht es den Grenzwerten --> Ja, da es diese damals nicht gab

                    Das meinte der Kollege vom TÜV Süd auch, was will der testen, ist ein Diesel, damals gabs das nicht. .. aber egal. Momentan läuft das ja jetzt.... Daumen drücken dass es nächste Woche mit den hessichen Kollegen dann flutscht.

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                      #40
                      Ich denke, dass ein 1982er schon unter die Diesel AU fällt und somit auch Grenzwerte einzuhalten sind.
                      Diesel-AU ist Pflicht für Fahrzeuge mit EZ nach Jan 1977.

                      Aber das ist in Deinem Fall nicht wichtig, da die Räder ja jetzt im Datenblatt stehen.

                      LG Marc

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                        #41
                        AU Wird aber im Stand gemacht

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                          #42
                          Zitat von mauremeisterJ Beitrag anzeigen
                          AU Wird aber im Stand gemacht
                          Die Abgasuntersuchung ist aber nur ein Indikator dafür, dass die Emissionswerte, die bei der Zulassung des Fahrzeugs eingehalten werden mussten, noch immer eingehalten werden.
                          Bei der HU kann man ja nicht den gesamten Prüfzyklus durchfahren. Das müsste aber geschehen, wenn Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden, die einen Einfluss auf das Emissionsverhalten haben, wie z.B. eine starke Änderung der Reifengröße.

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                            #43
                            Hallo,
                            der Nachweis des Abgasherhaltens hat nichts mit der Trübungsmessung der AU zu tun.
                            Wäre in diesem Fall aber zu umgegen gewesen, da es diesen Motor ja auch in LR mit ABE und den 7.5er Reifen gibt und man diese dann als Nachweis anhängen kann.
                            Der m.M.n. einzige Knackpunkt wäre die Zuordnung des Tachos, bzw. das beibringen eines Protokolls eines Tachodienstes o.ä. gewesen.
                            Hat ja aber jetzt auch so geklappt, da die 7.5er ja jetzt im Datenblatt stehen.
                            Gruss

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                              #44
                              Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
                              der Nachweis des Abgasherhaltens hat nichts mit der Trübungsmessung der AU zu tun.
                              Wäre in diesem Fall aber zu umgegen gewesen, da es diesen Motor ja auch in LR mit ABE und den 7.5er Reifen gibt und man diese dann als Nachweis anhängen kann.
                              Der m.M.n. einzige Knackpunkt wäre die Zuordnung des Tachos, bzw. das beibringen eines Protokolls eines Tachodienstes o.ä. gewesen.
                              Die AU für Benziner gibt es erst für Pkw ab EZ 1969. Ein Abgasgutachten wird aber erst bei Pkw ab EZ 01.10.1971 gefordert, wenn das Kfz nach ABE zugelassen wurde. Bei ausländischen Pkw , welche nach EBE zugelassen wurden, da gilt das erst ab EZ 20.04.1973. Bis da hin reicht dann eine Endrohrmessung im Leerlauf.

                              Für Diesel Pkw gilt der Stichtag 01.01.1977.
                              Ab welcher EZ ist denn beim Diesel ein Abgasgutachten erforderlich?


                              Ein wirklicher Knackpunkt ist die richtige Zuordnung des Tachos aber nicht.
                              Dazu braucht man nur die identische Hinterachsübersetzung von 88er und 109er zu dokumentieren und die Teilenummer bzw. Übersetzung des 109er Tachos und die 7.50er Bereifung des 109ers herauszusuchen.
                              Die relevanten Teile sind doch 1:1 übertragbar.

                              LG Marc



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                                #45
                                Das genaue Datum kenne ich nicht, wäre hier aber auch ega.l Es gibt ja identische FZ, deshalb Daten anhängen und gut.
                                Ähnlich habe ich das bei der Zulassung eines brasilianischen Samba Busses vor Jahren gemacht, Motorkennbuchstabe identisch mit einem deutschen FZ, ABE Nummer vorgelegt und gut war.
                                Da ich die Recherche selber gemacht habe hielten sich die Gesamtkosten am Ende in Grenzen.
                                Klar kann der Prüfer sich um alles kümmern, aber wenn der extra noch ne Stunde rumsucht muß das jemand bezahlen.
                                Hat man einen Prüfer der jedes Jahr 20 Landys macht geht das schneller als bei demjenigen der sich seit Jahren auf Kadett B und C Umbauten spezialisiert hat. Wir reden ja bei vielen Sachen nicht vom Tagesgesgeschäft mir Rädern und Fahrwerk.
                                Sprechen, selber Unterlagen beibringen und am Ende hat der TE ja seinen Weg gefunden.
                                Diese aufgeregten Kommentare nützen niemandem, etwas Zuarbeit hilft am Ende beiden Seiten und sei es nur die eigenen Kosten in Grenzen zu halten.
                                Gruss

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