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Serie 3 1982 Diesel orig. mit 7,5 x16 Reifen aber TÜV will nur 6.0 x 16 eintragen

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    #16
    Zitat von Speedworkx Beitrag anzeigen
    Hallo, also das mit dem Tacho ist schlüssig, nur die Nummer von ninetylandy darauf finde ich nicht. Meiner ist von JAEGER Typ SNT-6209 / 155 bild anbei.

    Tacho-Serie-3-Voss-1982.jpg
    Und was steht rechts neben der 155?

    LG Marc

    Edit: Hat sich geklärt
    Zuletzt geändert von ninetylandy; 02.05.2022, 20:04.

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      #17
      wenn du das googelst landest du in australien, mit englisch kann ich dir leider nicht weiterhelfen
      если ты не можешь читать это, ты - житель Западной Германии:o:D

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        #18
        Zitat von Th. Dinter Beitrag anzeigen
        ...moin Marc,
        ich glaube, Du siehst die Reihenfolge nicht: diese Bündelungsbehörde ist nicht verpflichtet, das Prüfungsergebnis(nicht Eintragung!) nach §§.... vom TÜV zu übernehmen. Gerade umgekehrt: sie überprüft die TÜV-Feststellung und entscheidet dann, ob eingetragen wird. Eintragung(!), nämlich in den Kfz-Brief(oder wie das jetzt heißt) erfolgt ja erst nach Freigabe von der B-Behörde bei der Zulassungsstelle.
        Und wenn die entsprechenden Unterlagen(hier das Datenblatt) nicht so sind, wie sich das die B-Behörde vorstellt, spielt die nicht mit. Da nützt der TÜV Köln nix.
        Das ist ja die außerordentliche Konstruktion in Hessen.
        Da hilft nur ein Zweitwohnsitz bei irgendeinem Verwandten außerhalb Hessens......
        gruß
        thomas
        Hi Thomas
        Was bitte hat das Datenblatt damit zu tun, wenn es optional andere Reifen gab?
        Da sollte das von Christian verlinkte Dokument doch bereits ausreichen.
        Und was hat das Datenblatt damit zu tun, wenn der Prüfer die 7.50er per Einzelabnahme einträgt?
        Da kann es seitens der Bündelungsbehörde garkeine Einwände gegen die Zulassung geben, wenn der Prüfer alles sauber dokumentiert hat.

        Und willkürlich kann die Behörde auch nicht entscheiden. Im Zweifel sucht diese auch das Gespräch mit dem Prüfer. Auf dem Weg werden oft Unstimmigkeiten geklärt.
        Aber oft haben die Prüfer garkeinen Bock auf die Behörde und tragen daher nur wasserdichte Dinge ein, wo es seitens der Behörde keine Einwände gibt.

        Hier in NRW gibt es keine Bündelungsbehörde, aber dafür schauen die Jungs in der Hauptstelle den Prüfern quasi über die Schulter. Und das geschieht, sobald der Datensatz via Intranet in die Zentrale gesendet wird.
        Das ist im Grunde nichts anderes, nur hausintern.


        LG Marc

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          #19
          Hausintern ist aber definitiv angenehmer, trotzdem wird mit einem Möderkostenaufwand das alles wieder rückabgewickelt.
          Aber nichtsdestotrotz kann der Prüfer die 7.5er bei der Einzelabnahme mit eintragen. Die Felge passt zum Reifen, kurz nach der Freigängikeit schauen und ggf. noch den Wisch mit der Tachoüberprüfung anhängen und ab die Post.
          Gruss

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            #20
            Zitat von HolgerM Beitrag anzeigen
            Zu 1: Hatten nicht alle Serien 4,7er Achsen, 1,15er TC (ausser 1-Ton), und der 4. ist eh bei allen direkt übersetzt?
            Zu 2: Siehe Anhang. (Original: Land Rover_BR Series III_1973.pdf (auto-brochures.com) )
            Da der Tacho an der Handbremstrommel abgeriffen wird, ist die Getriebeübersetzung davor schnuppe.
            Bis auf den Stage One haben alle Serien eine 4,7er Achsübersetzung, sodass die Tachoübersetzung ausschliesslich vom Reifendurchmesser abhängig ist.

            LG Marc

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              #21
              Wieso Tachoangleichung der vorhandene Tacho passt doch zu den Reifen ansonsten sollte es doch ausreichen die Italienischen Papiere dem Prüfer vorzulegen und aufgrund derer hat er doch alle Daten die er braucht zur Abnahme. Es wird vielleicht mal Zeit das wir uns wegen der Willkür der Prüfer an die Öffentlichkeit wenden. Habe im Moment auch das Problem das mir Felgen nicht eingetragen werden wegen nicht vorhandenem Gutachten es sind aber Originale Felgen von Landrover .

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                #22
                Zitat von mauremeisterJ Beitrag anzeigen
                Wieso Tachoangleichung der vorhandene Tacho passt doch zu den Reifen ansonsten sollte es doch ausreichen die Italienischen Papiere dem Prüfer vorzulegen und aufgrund derer hat er doch alle Daten die er braucht zur Abnahme. Es wird vielleicht mal Zeit das wir uns wegen der Willkür der Prüfer an die Öffentlichkeit wenden. Habe im Moment auch das Problem das mir Felgen nicht eingetragen werden wegen nicht vorhandenem Gutachten es sind aber Originale Felgen von Landrover .
                Als Prüfer würde ich mich nicht darauf verlassen, dass in Italien alles ordentlich eingetragen wurde.
                Wenn das so einfach wäre, dann bräuchte man ja auch kein Datenblatt.

                Land Rover hat viele verschiedene Modelle gebaut. Woher soll der Prüfer wissen, was die Felge für eine Tragfähigkeit hat.
                Wenn kein Gutachten für die Felge greifbar ist, dann hilft es oft, wenn man anhand der Teilenummer die Felge einem bestimmten Fahrzeug zuordnet und dessen Achslast heraussucht. Wenn die Achslasten der Serie darunter liegen, hat man schon fast gewonnen. Dann kommen Dinge wie Freigängigkeit, Rad/Reifen Kombi, Tacho usw..
                Aber ich würde nicht immer gleich dem Prüfer den schwarzen Peter zuschieben, die wollen oft nur mit Material gefüttert werden, um die Eintragung dokumentieren zu können.



                LG Marc

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                  #23
                  Hi Marc,
                  nochmal zum Verständnis: die TÜV-Prüfer können überhaupt nichts eintragen, das kann nur die Zulassungsstelle.
                  "Aber oft haben die Prüfer garkeinen Bock auf die Behörde und tragen daher nur wasserdichte Dinge ein, wo es seitens der Behörde keine Einwände gibt", genau: da der Prüfer nur das Datenblatt hat, auf dem von 7.50 nix steht, prüft er auch nix.....
                  Und wenn er doch prüft, sagt die B-Behörde "Du kannst das garnicht prüfen, weil es nicht im Datenblatt steht". Darum geht es doch. Die Dokumentation einer Einzelabnahme mit den technischen Prüfungen macht der auch garnicht erst, weil auch das von der B-Behörde abgelehnt werden kann.
                  Das ist ja einer der Gründe für die Existenz der B-Behörde: in Hessen ist angeblich viel zu viel "Unzulässiges" abgenommen worden und deshalb hat die B-Behörde unsere alten Autos am liebsten im Originalzustand. Und wenn der per Restaurierung hergestellte Originalzustand(mit 7.50er Reifen) nicht dem Datenblatt entspricht, dann ist er für die B-Behörde nicht original/zulassungsfähig......
                  Ich weiß, daß das alles eigentlich ein Witz ist, aber wie oben schon erwähnt, ich bin froh, daß ich nicht mehr in Hessen wohne.....
                  gruß
                  thomas
                  ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von Th. Dinter Beitrag anzeigen
                    nochmal zum Verständnis: die TÜV-Prüfer können überhaupt nichts eintragen, das kann nur die Zulassungsstelle.
                    "Aber oft haben die Prüfer garkeinen Bock auf die Behörde und tragen daher nur wasserdichte Dinge ein, wo es seitens der Behörde keine Einwände gibt",
                    Alles klar bei Dir Thomas?
                    Ne, Scherz beiseite, ich weiß ja, was Du mir sagen willst.

                    Die Zeiten, wo der TÜV im Brief mit Kugelschreiber oder Schreibmaschine eintragen durfte, sind lange vorbei.
                    Heute erstellen die Prüfer Gutachten nach § 21 oder 23 oder irgendwas. Die Eintragung mach das Strassenverkehrsamt, wenn in Hessen Die B-Behörde das abgesegnet hat. Aber die können nicht einfach etwas verweigern, wenn es eine Grundlage hat.
                    Bündelungsbehörde heisst auch nicht, dass grundsätzlich nichts eingetragen werden darf. Und hier gehts ja auch nicht um irgendeine wilde Bereifung.
                    Die Räder können doch positiv begutachtet werden, wenn das Datenblatt in Verbindung mit einem Schrieb von LR vorliegt, worin bestätigt wird, dass es die Reifen in Verbindung mit dem Tacho werkseitig gab.
                    In diesem Fall sollte der von Chris verlinkte Schrieb von den Schweizern ausreichen, sofern ein schweizerisches Papier hier anerkannt wird.
                    Ansonsten muss das deutsche Pendant her.
                    Auch gegen eine Einzelbegutachtung ist nichts einzuwenden.
                    Ob der jeweilige Prüfer dasauf Bock hat, steht auf einem anderen Blatt.

                    LG Marc


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                      #25
                      Das schlimme ist das jeder Prüfer auf die Datenbank zugreifen könnte wenn er wollte und die Daten sich raussuchen die er für die Abnahme braucht. Unsere alten Kisten sind doch einzeln für den Besteller zusammengestellt worden. Und die Abnahme ist ja nicht umsonst.

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                        #26
                        ....Marc, hi,
                        das weiß ich alles, aber ich weiß auch, daß die B-Behörde sehr restriktiv vorgeht. Und wenn die eben ein Datenblatt oder ABE o.ä. als Entscheidungsgrundlage nehmen, dann gilt ja in diesem(!) Fall die 6.0. Daß da noch andere Größen möglich waren, nehmen die u.U. "wohlwollend" zur Kenntnis, bis Du das entsprechende Papier beigebracht hast.
                        Aber das Negative an der ganzen Sache ist doch, daß Du ein betriebsfertiges, vermeintlich zulassungsfähiges Auto hast, daß Du erstmal wieder in die Ecke stellen kannst bis der Papierkram "erledigt" ist, inkl. der ganzen Laufereien. Und mit all diesem Blödsinn hat man ja nicht gerechnet......
                        gruß
                        thomas
                        ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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                          #27
                          Für den Lightweight habe ich die Geschwindigkeit beim Bosch-Dienst prüfen lassen.
                          Die schreiben dann eine Tabelle: Geschwindigkeit lt. Tacho und tatsächliche Geschwindigkeit lt. ihres Rollenprüfstandes.
                          Land-Rover Lightweight Diesel,
                          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                            #28
                            Zitat von Th. Dinter Beitrag anzeigen
                            ....Marc, hi,
                            das weiß ich alles, aber ich weiß auch, daß die B-Behörde sehr restriktiv vorgeht. Und wenn die eben ein Datenblatt oder ABE o.ä. als Entscheidungsgrundlage nehmen, dann gilt ja in diesem(!) Fall die 6.0. Daß da noch andere Größen möglich waren, nehmen die u.U. "wohlwollend" zur Kenntnis, bis Du das entsprechende Papier beigebracht hast.
                            Aber das Negative an der ganzen Sache ist doch, daß Du ein betriebsfertiges, vermeintlich zulassungsfähiges Auto hast, daß Du erstmal wieder in die Ecke stellen kannst bis der Papierkram "erledigt" ist, inkl. der ganzen Laufereien. Und mit all diesem Blödsinn hat man ja nicht gerechnet......
                            gruß
                            thomas
                            Ja, und genau deswegen würde ich darauf bestehen, dass mit der Datenblattmann ein Datenblatt mit den 7,50ern ausstellt. Dann gibts auch keine irritationen.
                            Zumal der Prüfer die ganze Aktion mit den Rädern und der Dokumentation nach Zeitaufwand abrechnet.
                            Da bezahlt man viel Kohle für ein verkehrtes Datenblatt und dann noch mal bei der H-Abnahme obendrauf. Das würden die mit mir nicht machen.

                            LG Marc

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                              #29
                              Die Prüfer vor Ort sollen ihre Arbeit machen und nicht der Kunde, bekommen schließlich Geld dafür. Erst zahlt man für das Datenblatt und dann nochmals für den Prüfer.

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                                #30
                                ....wenn der Datenblattmann keine anderen Informationen hat als 6.0, dann wird er auch nix anderes ausstellen. Das Datenblatt ist ja nicht falsch, die 6.0 ist ja regulär, es ist nur nicht vollständig. Daran hat nicht der Datenblattmann schuld. Das hat auch damit zu tun, daß die Datenblattsammlungen auf die Zulieferung von Herstellern, KBA u.ä. angewiesen sind. Wenn da nix kommt......
                                Da können wir uns noch ganz glücklich schätzen, daß LR noch existiert und daher noch Nachträge kommen können.
                                Bei Marken, die untergegangen sind hat man ganz schlechte Karten.
                                th
                                ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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