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Land Rover Defender 110 von 1994 in der Schweiz zulassen
Land Rover Defender 110 von 1994 in der Schweiz zulassen
Wir haben gerade ein tolles Angebot für einen Defender 110 300tdi aus dem EU Raum.
Wollen den in der Schweiz zulassen.
Weiss einer ob das geht? War der Meinung, der Defender war erst wieder ab 1998 in der Schweiz zugelassen.
Ist das so? Gibt es doch eine Möglichkeit den zuzulassen? hat das schon einer gemacht (vorzugsweise Schweizer)?
meiner war zuerst ein Typenschein X nach verschiedenen Umbauten dann ein Y (Bern), zwischendrin mal XY (Zürich), jetzt wieder ein X (Thurgau). Je nach Strassenverkehrsamt. Dein Import Defender 300TDI, wäre wenn er keine grossen Änderungen, hätte ein X. Es gibt für das Baujahr ja keinen Typenschein weil Emil Frey zu arrogant ist/war. Da du das Fahrzeug aus der EU bekommst, hat es dort die Abgasbestimmungen erfüllt. Diese sind die Grundlage für die Zulassung in der Schweiz, da sie normalerweise anerkannt werden "müssen". Die Werte für den 98er kann man nicht zugrunde legen, auch wenn sich nicht viel verändert hat.
Mein 97er hatte einen Kat und eine AGR und war EURO1 LKW, diese Teile sind irgendwann mal verloren gegangen. Spielt abgastechnisch überhaupt keine Rolle. Ich hatte meinen auf eine grossen LLK und Turbo umgerüstet und auf die Teile verzichtet. Die reguläre Abgasprüfung war kein Problem. Seit etlichen Jahren habe ich aber einen 2.8L TGV drin und der ist abgastechnisch viel besser (=sauberer).
Ich hatte meinen 97er damals neu ohne vorherige Zulassung in der EU eingeführt was mir eine zusätzliche Abgasprüfung bei der TüV Typenprüfungsstelle bei Stuttgart (wo alle Neuen Modelle der Hersteller abgenommen werden) eingebrockt. Grund war, damals konnte in der Schweiz keiner eine Abgasabnahmeprüfung für Diesel machen!!!!!! Heute kann das das DTC in Biel.
Beim Berner Strassenverkehrsamt hat man mir gesagt es wäre einfacher wenn ich eine EU Zulassung hätte, weil sie dann die Werte einfach übernehmen würden.
Ich würde an deiner Stelle mal bei deinem STVA vorstellig werden und den Fall schildern. Es gibt dafür klare Regeln (Import Autos, speziell Amis). Falls du eine Kopie vom Abgasdokument bräuchtest, kann ich sie dir schicken.
Hallo Harald
Das tönt schon mal vielversprechend. Also im Prinzip, wenn er in der EU Zugelassen ist und ein entsprechendes Abgasdokument hat, sollte einer Zulassung nichts im Weg stehen, richtig?
Dieser 1994 hat weder Kat noch EGR. Aber wenn er die Bestimmungen in der EU erfüllt könnte es gehen.
Werden da mal in den nächsten Tagen beim Amt vorstellig werden...
Drück mir die Daumen
Gruss Daniel
Weisst du eigentlich, wofür das Y steht beim Typenschein? Steht bei meinem 1998 drin. X steht ja, so weit ich weiss, für kein Typenschein. Steht eigentlich in deinem Fahrzeugschein eine Typenscheinnummer oder nur das X?
Da findest du nur tdi ab 1998. Ab dem Zeitpunkt hat Emil Frey importiert. Man kann versuchen den 94er als Äquivalent beurteilen zu lassen, aber dann musst du mit grosser Sicherheit den Kat und die AGR nachrüsten.
Wenn ich den gleichen Kat einbauen darf wie bei meinem wäre das ja nicht gerade ein all zu grosser finazieller Aufwand. Und mein AGR liegt schon seit 20 Jahren im Keller.
Wenn ich die gleichen Abgaswerte wie beim '98 Tdi hinkriege wäre doch was. Oder spricht da was dagegen?
Das ist mir schon klar, es könnte aber auch einfach eine Blindabdeckung in Form eines AGR sein.
Bei mir ist das AGR seit Urzeiten raus. Das hat bei der Abgasmessung noch nie einen Unterschied gemacht.
Wichtig wäre doch, dass es da ist
Wenn ich den gleichen Kat einbauen darf wie bei meinem wäre das ja nicht gerade ein all zu grosser finazieller Aufwand. Und mein AGR liegt schon seit 20 Jahren im Keller.
Wenn ich die gleichen Abgaswerte wie beim '98 Tdi hinkriege wäre doch was. Oder spricht da was dagegen?
Gruss Daniel
Bevor du diesen Weg beschreitest würde ich die Zulassung ohne Kat und AGR versuchen. Solange du kein kategorisches geht nicht bekommst, ist das der beste Weg. Es ist nämlich zu beachten wenn diese Änderungen machst entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Zulassungskriterien des EU Landes aus dem das Fahrzeug kommt. Da kann sich das STVA erst recht querstellen. Es ist generell damit zu rechnen das das Vorhandensein von GMV nicht vorausgesetzt werden kann. Es gibt aber Ausnahmen.
Wenn ich den gleichen Kat einbauen darf wie bei meinem wäre das ja nicht gerade ein all zu grosser finazieller Aufwand. Und mein AGR liegt schon seit 20 Jahren im Keller.
Wenn ich die gleichen Abgaswerte wie beim '98 Tdi hinkriege wäre doch was. Oder spricht da was dagegen?
Gruss Daniel
Mit Abgaswerte meinst du die Messung bei der regelmässigen Abgasuntersuchung. Das ist ein reiner Vollgastest wo der Kat und vor allem das AGR keine Rolle spielen. Ich habe das hinbekommen. Aber die Werkstatt sollte etwas davon verstehen wie das Fahrzeug konditioniert werden muss. Die volle Abnahmeprüfung ist etwas komplett anderes, hier werden verschiedene Zyklen durchfahren. Auch Teillastbereich. Das macht in CH nur das DTC und höchstwahrscheinlich das FAKT. Das kostet richtig Geld (mittlerer vierstelliger Betrag).
Darum macht eine Umrüstung nur Sinn wenn sie ohne Vollprüfung die Werte des 98er ins Abgasdokument übernehmen.
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