ich habe einen Land Rover Serie 3 STAGE ONE V8 Baujahr 1980 aus Österreich importiert. Dieser hat keine Sicherheitsgurte. Vorne werde ich wohl diese nachrüsten können, aber bei der durchgehenden Rücksitzbank (nicht die Sitze im Laderaum) finde ich keine originalen Haltepunkte und müsste eine Lösung bauen. Möchte ich aber vermeiden...u.a. wegen Originalität und alles was man nicht Schreiben darf. Aber wenn es machbar ist werde ich wohl die Änderungen machen.
Wünsche mir gerne Bilder / Ideen / Lösungen, auch für Vorne (3Sitze) für die Befestigung der Gurtpeitschen.
Hintergrund:
Um den Wagen in Deutschland zuzulassen will der TÜV aber das jeder Sitzplatz (6 Stück) mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet ist.
Meine Argumente die ich im Netz für die Rücksitzbank gefunden habe lässt der TÜV nicht durchgehen.
Hier ein Ausschnitt der Internet Recherche:
- Für PKW müssen in Deutschland seit 1974 (DDR seit 1978) , In Österreich seit 1976, in der Schweiz ab 1981 auf den Vordersitzen Dreipunktsicherheitsgurte eingebaut sein. Für die Rücksitze gelten die Jahre 1979 (Deutschland), 1984 (Österreich), 1994 (Schweiz). Warum ist das interessant? Weil die Gurtpflicht für Fahrzeuge immer abhängig von Baujahr und Ort der Erstzulassung ist. Soll heißen: Wenn ich ein Fahrzeug aus dem Ausland importiere, dann importiere ich damit auch die Gurtpflicht. Das baugleiche Modell mit Erstzulassung in der Schweiz muss zum Beispiel erst 15 Jahre später auf den Rücksitzen Sicherheitsgurte haben, auch wenn beide Fahrzeuge inzwischen in Deutschland zugelassen sind.
- Die Ausrüstungsverpflichtung mit Sicherheitsgurten ist in Österreich an das Fahrzeuggenehmigungsdatum geknüpft. Oldtimerfahrzeuge (und Kleinkraftwagen), soweit sie vor dem 01.01.1968 genehmigt worden sind, haben weder auf den vorderen noch auf den hinteren Sitzen eine Ausrüstungsverpflichtung. Für Oldtimerfahrzeuge ab Genehmigungsdatum 01.01.1968 besteht eine Aus- rüstungsverpflichtung für die beiden äußeren vorderen Sitze hinter der Windschutzscheibe (Ausnahme Mittelsitz im Dreisitzer wie Porsche 914 oder Matra Simca) für die hinteren Sitze besteht keine Ausrüstungsverpflichtung; dies gilt bis zum Inkrafttreten der Sicherheitsgurten-Pflicht im Jahre 1984.
Beste Grüße Robert
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