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Änderung der Besteuerunggrundlage

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    Änderung der Besteuerunggrundlage

    Hallo,

    habe gerade bei Oliv-Landy ein Musterschreiben gefunden, um die Kfz-Steuer für PKW über 2,8t von der Hubraumbesteuerung auf die Gewichtsbesteuerung zu Ändern.

    Wer hat Erfahrung mit dem Schreiben beim Finanzamt gemacht und welche ?

    MfG
    Holger

    #2
    AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

    Dazu gibts hier seitenlange Freds - hab keinen Bock zu suchen - aber die gibts das weiss ich genau. Geh mal über die Suche
    Idioten. Überall.

    LostAreas.de - industrieller Verfall

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      #3
      AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

      Zitat von red-landy Beitrag anzeigen
      Hallo,

      habe gerade bei Oliv-Landy ein Musterschreiben gefunden, um die Kfz-Steuer für PKW über 2,8t von der Hubraumbesteuerung auf die Gewichtsbesteuerung zu Ändern.

      Wer hat Erfahrung mit dem Schreiben beim Finanzamt gemacht und welche ?

      MfG
      Holger
      1. bin ich der Meinung das das schon seit längerem so nicht mehr geht...
      2. ne frage: warst du auf www.oliv-landy.de oder www.oliv-land.org?
      das ....de ist seit langem "tot" der Betreiber nimmt die Seite nicht aus dem Netz... mag sie aber auch nicht mehr pflegen. gabs damals laaaaange Diskussionen.
      die ... org Seite wird gepflegt und ist die Seite für alles was britischmilitärisch ist....
      Viele Grüsse
      Peter

      __________________________________________________ ______________________
      ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....

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        #4
        AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

        also peter ,
        die seite .de lebt , nur , .org ist tot

        habs grad ausprobiert

        h

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          #5
          AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

          Hier irrt der Mensch aus SP.

          oliv-land.org = negativ
          oliv-landy.org = funzt

          Andreas

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            #6
            AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

            Habnochkeinen hat aus Versehen oliv-land.org anstatt oliv-landy.org geschrieben.

            Kommentar


              #7
              AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

              Zitat von habjetzteinen Beitrag anzeigen
              1. bin ich der Meinung das das schon seit längerem so nicht mehr geht...
              2. ne frage: warst du auf www.oliv-landy.de oder www.oliv-land.org?
              das ....de ist seit langem "tot" der Betreiber nimmt die Seite nicht aus dem Netz... mag sie aber auch nicht mehr pflegen. gabs damals laaaaange Diskussionen.
              die ... org Seite wird gepflegt und ist die Seite für alles was britischmilitärisch ist....

              Habe das bei oliv-landy.de gefunden. Leider konnte ich das Datum des Schreibens nicht herausfinden. Werde es dennoch mal Probieren. Werde das dan mal hier beschreiben wie es gelaufen ist.

              MfG
              Holger

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                #8
                AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

                Vergiss es.
                Das ist völlig veraltet.
                Selbst die STVZO wurde seitdem geändert.
                Wenn du mehr als 3 Sitzplätze brauchst,hast du ein Problem.
                Du kannst dann nur hoffen,dass eine Handvoll Richter,
                der Argumentation von Pro-Allrad folgen kann.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #9
                  AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

                  Was steht denn da eigentlich?
                  Who needs luxury?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

                    Zitat von red-landy Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    habe gerade bei Oliv-Landy ein Musterschreiben gefunden, um die Kfz-Steuer für PKW über 2,8t von der Hubraumbesteuerung auf die Gewichtsbesteuerung zu Ändern.

                    Wer hat Erfahrung mit dem Schreiben beim Finanzamt gemacht und welche ?

                    MfG
                    Holger
                    vergiss es. ich habe den einspruch auch erhoben. hier ein auszug der antwort vom finanzamt:

                    "für kombinationsfahrzeuge ist deshalb ungeachtet ihres zulässigen gesamtgewichts die in der regel wesentlich höhere pkw-steuer zu erheben, es sei denn, das fahrzeug ist nach bauart und einrichtung als lkw anzusehen, also vorwiegend zur beförderung von lasten geeignet und bestimmt.

                    für diese abgrenzung von pkw und lkw ist nach der ständigen rechtsprechung des bfh ein bündel von kriterien zu berücksichtigen( u.a. zahl der sitzplätze, zulässige ladung, größe der ladefläche, ausstattung mit sitzbefestigungspunkten und sicherheitsgurten, verblechung der seitenfenster, höchstgeschwindigkeit, äußeres erscheinungsbild, herstellerkonzeption)....[anmerkung: das habe ich mir vom tüv mündlich bestätigen lassen]

                    der gesetzgeber hat mit wirkung ab 01.05.2005 den §2 des kraftfahrtsteuergesetzes (KraftStG) geändert. der bundesrat hat am 24.11.2006 dem vom deutschen bundestag am 09.11.2006 verabschiedeten gesetz gemäß artikel 105 abs. 3 des grundgesetztes zugestimmt. die vom bfh vorgegebenen begriffe für lkw und pkw sind im §2 KraftStG festgelegt....

                    für ihren einspruch besteht daher keine aussicht auf erfolg..."
                    gruss,

                    erzengel

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                      #11
                      AW: Änderung der Besteuerunggrundlage

                      Bei dem Vordruck geht es noch nichtmal um einen Einspruch,
                      so alt ist das schon.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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