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ABE und Versicherungsschutz!

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    ABE und Versicherungsschutz!

    Um nicht weiter andere Threads zu verwässern möchte ich das sehr interessante Thema hier fortführen.

    Also sprich AGR Stilllegung und Verlust der ABE und möglichem Versicherungsschutz.

    Ich hatte letztes Jahr leider einen Auffahrunfall verursacht.
    Dabei sind auch meine nicht eingetragenen Lampenschutzgitter zu Schaden gekommen.
    Meine Versicherung hat anstandslos den Schaden des Unfallgegners reguliert und Dank meiner Vollkasko meinen Schaden auch anstandslos bezahlt.
    Sogar die Wiederbeschaffung und Montage meiner nicht eingetragenen Lampenschutzgitter hat sie bezahlt!

    @ Landysollihull: Wie kann das denn deiner Meinung nach sein?
    Oder wartet nur meine Versicherung auf Regressansprüche bis kurz vorher die Verjährung in Kraft tritt?

    Es wäre doch mal Interessant juristisch fundierte Fakten in Erfahrung zu bringen.
    Nach Aussagen eines Dekra Gutachters sowie meines Anwalts muss ein kausaler Zusammenhalt bestehen zwischen Unfall und illegalem Umbau!

    Was sagen unsere Rechtsexperten den dazu?

    #2
    Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst geschrieben. Zwischen den Verbauten Teilen und dem unfall [u]muss[u/] ein kausaler Zusammenhang bestehen, damit die Versicherung die Zahlung verweigern kann.

    Beispiel: Du hast Felgen mit 5 Schrauben montiert, original fährst Du aber 4 Schrauben Felgen. Da du aber keine 4 Schrauben montieren kannst, montierst Du nur 3 und denkst, das hält schon. Dann fährst Du los, und irgendwann passiert es, und die Schrauben reissen ab, du verlierst das Rad und gerätst in den Gegenverkehr.

    Hier bist du selbstverständlich in vollstem Umfang aus eigener Tasche schadenersatzpflichtig da Du ein Zubehörteil verbaut hast, welches a) nicht passend war, und b) im direkten Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen zu suchen ist.

    Bei Lampenschutzgittern ist das erst einmal nicht so tragisch, es sei denn, Du fährst nen Fussgänger oder Radfahrer an, und fügst dem dadurch schwerere Verletzungen zu, als sonst passiert wären. Dann bist Du in dem Zusammenhang auch schadenersatzpflichtig.

    Bin zwar kein Jurist, aber so ist mir als interessierter juristischer Laie der Sachverhalt bekannt.

    gruss

    jürgen

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      #3
      @ jürgen

      Ich versteh dich voll und ganz.........
      Aber dein Beispiel....... Voll Krass!!! :D
      Zum Glück hab ich meine Lampenschutzgitter beim Neuwagen von LR-Händler gleich mit einigen anderen Zubehörteilen montieren lassen und diese beauftragt den Wagen ordnungsgemäß Zuzulassen. Ich handel also nicht bewusst! Sondern höchstens fahrlässig mit meinen Lampenschutzgittern.
      Bezüglich Personenschutz: Um eventuelle Zusammenstöße meiner Lampenschutzgitter mit gefährdeten Füßgängern zu vermeiden, habe ich aus Sicherheitsgründen eine fette Ramme montiert. Und die ist eingetragen. ;)8) :D
      Beim Tüv haben die noch nie danach gefragt! :]

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        #4
        moin moin!
        das felgenbeispiel ist etwas unglücklich weil grob fahrlässig...
        realistischer ist :reifen oder felgen mit zu geringer tragfähigkeitoder speed index...
        mfg:mathias :D

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