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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

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    Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

    als anhang.

    für münchner. ich werde den antrag demnächst losschicken, als anwohner in der umweltzone und besitzer einer serie 3 (von 1985).

    hat das schon jemand gemacht? ich frage mich, was ich, was im im abschnitt allgemeine voraussetzungen machen soll:

    1. Für das oben genannte Fahrzeug kann keine Feinstaubplakette erteilt werden und eine
    Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem ist (derzeit) nicht möglich.
    Dazu liegen folgende Nachweise dem Antrag bei:
    0 Kopie des Kraftfahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I (nur für nicht
    in München zugelassene Fahrzeuge)
    0 Herstellerbescheinigung
    0 Bescheinigung der Fachwerkstätte
    0 Bescheinigung durch Prüfingenieur/in oder technische Überwachungsorganisation
    0 Die Nachrüstung des oben genannten Fahrzeugs verzögert sich (Formblatt
    „Nachrüstung“)
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    #2
    AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

    Hier in Schleswig-Holstein kennen wir keine Umweltzonen. Daher bin ich ganz entsetzt, was es für Formulare in München gibt. Für mich klingt das nach reiner Ökoschikane! Erst läßt der Staat die Autos für den Straßenverkehr zu, kassiert die Kfz-Steuer, die er bei bestimmten Modellen auch noch erhöht hat und dann darf man damit doch nicht fahren! Und dabei sollen die Fahrverbote in Umeltzonen auch noch nahezu wirkungslos sein!

    Viele Grüße

    Sailor
    Land-Rover Lightweight Diesel,
    ex Königl. Landmacht der Niederlande

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      #3
      AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

      Zitat von kurt.1510 Beitrag anzeigen

      1. Für das oben genannte Fahrzeug kann keine Feinstaubplakette erteilt werden und eine
      Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem ist (derzeit) nicht möglich.
      Dazu liegen folgende Nachweise dem Antrag bei:
      0 Kopie des Kraftfahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I (nur für nicht
      in München zugelassene Fahrzeuge)
      0 Herstellerbescheinigung
      0 Bescheinigung der Fachwerkstätte
      0 Bescheinigung durch Prüfingenieur/in oder technische Überwachungsorganisation
      0 Die Nachrüstung des oben genannten Fahrzeugs verzögert sich (Formblatt
      „Nachrüstung“)
      Hi Kurt,
      ich würde mir von einem Land Rover Händler/Werkstatt bescheinigen lassen, dass es für Deine alte Möhre keinen Katalysator etc. zum Nachrüsten gibt.

      Ich habe hier in Hannover auch das Problem mit der Umweltzone - allerdings habe ich ein Oldtimerkennzeichen und damit bin ich bis mindestens Ende 2009 fein raus.

      Gruß
      Martin

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        #4
        AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

        hi kurt,
        auf muenchen.de gibts ja auch die nachrüstbescheinigung als formblatt, da muss eine werkstatt nur einen haken machen und den stempel drunter setzen, dort heisst es auch ganz klar, dass die kombination aus "ich bin anwohner" und "nein, für vergaser-autos gibt es keine kats" ausreicht für eine genehmigung.
        irritierend ist allerdings die gebührenordnung - ein abgelehnter Antrag kostet genauso viel wie die erteilte ausnahmegenehmigung??? und wohin mit dem ganzen kram im fenster - anwohnerparkausweis, diverse vignetten und dann noch diesen schrieb?
        cheers

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          #5
          AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

          Zitat von rookie63 Beitrag anzeigen
          Hi Kurt,


          ...und damit bin ich bis mindestens Ende 2009 fein raus.

          Gruß
          Martin
          Hi Martin, warum nur bis min. Ende 2009?

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            #6
            AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

            Zitat von Armin Schagen Beitrag anzeigen
            Hi Martin, warum nur bis min. Ende 2009?
            Hi Armin,
            die Stadt Hannover hat zunächst bis Ende 2009 eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für Oldtimerfahrzeuge (also solche mit H-Kennzeichen) zum Befahren von Umweltzonen erteilt. Wie ich im Internet gelesen habe, gibt es Bestrebungen, dies gesetzlich (?) ab 2009 bundesweit so zu regeln. Konkreteres weiss ich dazu momentan leider nicht.

            Gruß
            Martin

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              #7
              AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

              vielen dank für eure vielen kommentare.

              ich habe gestern mit einem freundlichen herren von jaguar/land rover deutschland gesprochen. er wird mir eine herstellerbescheinigung zuschicken. falls diese 'generisch' ist, werde ich einen scann posten.

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                #8
                AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

                Zitat von rookie63 Beitrag anzeigen
                Hi Armin,
                die Stadt Hannover hat zunächst bis Ende 2009 eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für Oldtimerfahrzeuge (also solche mit H-Kennzeichen) zum Befahren von Umweltzonen erteilt. Wie ich im Internet gelesen habe, gibt es Bestrebungen, dies gesetzlich (?) ab 2009 bundesweit so zu regeln. Konkreteres weiss ich dazu momentan leider nicht.
                soweit mir bekannt ist die Ausnahmegenehmigung für H-Kennzeichen bereits heute
                bundesweit geregelt. Da kann Hannover nach derzeitigem Stand, die Durchfahrtsberechtigung
                nicht 2009 eigenmächtig beenden.
                Gruss Homei
                homei

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                  #9
                  AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

                  Zitat von HOMEI Beitrag anzeigen
                  soweit mir bekannt ist die Ausnahmegenehmigung für H-Kennzeichen bereits heute
                  bundesweit geregelt. Da kann Hannover nach derzeitigem Stand, die Durchfahrtsberechtigung
                  nicht 2009 eigenmächtig beenden.
                  Gruss Homei
                  Weisst Du da genaueres? Ich hatte vor einiger Zeit gelesen, dass ein grosser Oldtimerclub sich um eine solche bundesweite Regelung bemühen wollte. Zu diesem Zeitpunkt war das aber noch nicht spruchreif.

                  Gruß
                  Martin

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                    #10
                    AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

                    Hallo zusammen,

                    schaut mal in dem Link: http://bundesrecht.juris.de/bimschv_35/
                    Da steht auch etwas über Oldtimer. Genauer gesagt unter Anhang 3, Punkt 10.
                    Zuletzt geändert von Fledermaus; 21.08.2008, 13:38.

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                      #11
                      AW: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München

                      Hallo Martin,
                      habe die Oldtimerhefte nochmals rausgesucht und hier nun eine
                      kurze Zusammenfassung:

                      21.09.07 unter Tagesordnungspunkt 93 beschloss der Bundesrat,
                      dass Oldtimer mit H-Kennzeichen und 07er-Nummern von künftigen
                      Feinstaub-Fahrverboten auszunehmen sind ! Was im Bund-Länder-
                      Ausschuss noch durchfiel, klappte also im Bundesrat: Oldtimer
                      dürfen weiterhin auch in Umweltzonen fahren. Puh, war das knapp.
                      Gruss Homei
                      homei

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