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V8 Bj.89 Zulassung als Zugmaschine

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    V8 Bj.89 Zulassung als Zugmaschine

    V8 Bj.89, Zulassung als Zugmaschine
    EIIIIIIIIIIIIIIILT!!!!!!Kann mir jemand sagen ob es bei der Zulassung als Zugmaschine eines 89 er V8 aus GB grössere Hürden zu nehmen gibt , kenne nur die SERIES-Variante.... Gruss Karsten (Bin ungeduldig,die Holzsaison startet und ich krieg meinen6-Pod nicht fertig.....)

    #2
    AW: V8 Bj.89 Zulassung als Zugmaschine

    V8 ??? Toller zg. Typ aber schrieb ich in deinem anderen FRED zum gleichen Thema ja schon.
    Gruß Manfred

    Do what you want , but do it with Style

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      #3
      AW: V8 Bj.89 Zulassung als Zugmaschine

      Ich habe vor ein paar Jahren mal beim TÜV in Ravensbrg nachgefragt wies mit der Zulassung meines V8 als Zugmaschine aussieht. Der TÜV verlangte eine Zugkraftbescheinigung vom Hersteller, eine Trennwand hinterm Fahrersitz und eine maximale Laderaumlänge vom 1,5 fachen der vorderen Spurweite. Der TÜV Roth, Bayern, wollte es nicht machen. Er sagte es ist unmöglich.

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        #4
        AW: V8 Bj.89 Zulassung als Zugmaschine

        Jenachdem um was für ein Fahrzeug es sich handelt,wirst du ihn ablasten müssen und
        kannst dann geg.F.nur noch einen Kasten Bier mitnehmen:
        "Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz.
        Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG,
        die Länge der Hilfsladefläche
        1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse,
        2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen.
        Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen. (BMV/StV 7 – 4030 P/62 II – vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft 12 S. 309).

        Zusatzbestimmung für nicht Zugmaschinentypische Kfz (VkBl. 80/S. 386): Das Kfz muss, wenn es als Zgm anerkannt werden soll, folgende weitere Bedingungen erfüllen:
        1. Zugkraft an der Anhängerkupplung gleich oder größer dem 0,3fachen Wert des zGG der Zgm. Zerf ³ 0,3 x Gzul bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ³ 5 km/h.
        2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein. Kfz, die vor dem 1. Mai 1980 als Zgm zum Verkehr zugelassen worden sind, ohne die vorgenannten weiteren Bedingungen zu erfüllen, sind weiter als Zgm zu behandeln."
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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