habe mir Anfang des Jahres einen Defender 110 Td5 zugelegt. Seit gestern h
abe ich Probleme mit dem Blinkerschalter (Licht funktioniert nicht). Ich habe dieses beim Händler reklamiert und ihn aufgefordert den Defekt in Rahmen seiner Gewährleistungspflicht zu reparieren. Der Händler sagte mir, dass es sich bei dem Lichtschalter um ein Verschleißteil handelt, welches nicht unter die Gewährleistung fällt. Bei der Ersatzteilversorgung würde mir der Händler entgegenkommen (Ersatzschalter für den Einkaufspreis). Ich bin der Meinung, dass ein Lichtschalter/ Blinkerschalter kein Verschleißteil ist, gebt Ihr mir recht? Bevor ich morgen in die Offensive gehe, wäre ich um Eure Meinung dankbar...
Liebe Grüße aus Wiedenbrück....
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