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Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

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    Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

    Hallo Forum,

    habe mir Anfang des Jahres einen Defender 110 Td5 zugelegt. Seit gestern h
    abe ich Probleme mit dem Blinkerschalter (Licht funktioniert nicht). Ich habe dieses beim Händler reklamiert und ihn aufgefordert den Defekt in Rahmen seiner Gewährleistungspflicht zu reparieren. Der Händler sagte mir, dass es sich bei dem Lichtschalter um ein Verschleißteil handelt, welches nicht unter die Gewährleistung fällt. Bei der Ersatzteilversorgung würde mir der Händler entgegenkommen (Ersatzschalter für den Einkaufspreis). Ich bin der Meinung, dass ein Lichtschalter/ Blinkerschalter kein Verschleißteil ist, gebt Ihr mir recht? Bevor ich morgen in die Offensive gehe, wäre ich um Eure Meinung dankbar...

    Liebe Grüße aus Wiedenbrück....
    Bei nassen Straßen 16 geben … also doppelt 8!!!

    #2
    AW: Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

    Keine Ahnung, aber in der Police der Gebrauchtwagengarantie
    steht gemeinhin drin was damit abgedeckt ist. Lichtschalter
    glaube ich eher nicht.
    Fernprost :(
    __________________


    SAARLANDY ---- :evil: ----
    Ich bin so wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich!

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      #3
      AW: Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

      Ich schließe mich der Meinung von SAARLANDY an.
      Schalter zum EK würde ich akzeptieren.
      British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

      Kommentar


        #4
        AW: Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

        Seit wann ist ein Blinkerschalter ein Verschleißteil? Ok, wenn es die Glühbirne wäre, aber ein Schalter niemals.
        Gruß
        Martin

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          #5
          AW: Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

          Der Mangel muß dazu aber bereits beim Kauf (versteckt) vorgelegen haben.

          Versuch das mal mit dem Lichtschalter (der ja per se ein Mangel ist;))
          oder dem Blinkerschalter (welcher Schalter ist es denn nun?) zu beweisen.
          Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)

          Kommentar


            #6
            AW: Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

            Hallo Macketux,
            schau mal hier


            Viele Grüße aus Witten
            Wolfgang
            Zuletzt geändert von wolli; 27.07.2008, 18:13.

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              #7
              AW: Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

              Hallo,

              vielen Dank für Eure Tips! Habe mich mit dem Freundlichen geeinigt. Er stellt mir einen neuen Lichtschalter zur Verfügung, ich baue ihn ein.

              mfG Macketux
              Bei nassen Straßen 16 geben … also doppelt 8!!!

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                #8
                AW: Gebrauchtwagengarantie (gesetzlich)

                Zitat von Macketux Beitrag anzeigen

                Liebe Grüße aus Wiedenbrück....
                ????

                Sind wir zufällig Nachbarn???

                Ma gucken, ob man sich übern Weg fährt.

                Gruß, der Feger
                Ohne Navi unterwegs :-(

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