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    #16
    AW: Anhängelast

    Zitat von Feger Beitrag anzeigen
    In Deutschland geht defnitiv nur bis zu 3,5 to auflaufgebremst.
    Zumindest bei Zulassung für mehr als 25 km/h, aber ich denke da reden wir ja drüber.

    Was bei den Treckeranhängern bis 25 km/h alles so geht sollte hier nicht zur Debatte stehen.
    (zum Beispiel geht da auch ne Deichsel aus Holz...)

    Gruß, der Feger

    P.S.: Da sich ja jeder irren kann (mich eingeschlossen), würd ich gerne die Quelle haben, wo das mit den 5 to steht. Dann mach ich aus meinem doch noch ne Zugmaschine.....:-)

    warscheinlich geht es darum das der GANZE ZUG 6 (5)t wiegen darf. ???

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      #17
      AW: Anhängelast

      Nee, das Gesamtzuggewicht tut dabei nix zur Sache.

      Man darf ja auch an nen 26 Tonner nur max 3,5 to auflaufgebremst drannhängen.

      Ist halt so in D, vielleicht ist es ja woanders anders, obwohl ja in vereinigt Euro-Land diesbezüglich mitlerweile Einigkeit herrscht.

      Gruß, der Feger
      Ohne Navi unterwegs :-(

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        #18
        AW: Anhängelast

        Zitat von Feger Beitrag anzeigen
        Nee, das Gesamtzuggewicht tut dabei nix zur Sache.

        Man darf ja auch an nen 26 Tonner nur max 3,5 to auflaufgebremst drannhängen.

        Ist halt so in D, vielleicht ist es ja woanders anders, obwohl ja in vereinigt Euro-Land diesbezüglich mitlerweile Einigkeit herrscht.

        Gruß, der Feger

        ja,auflaufgebremst ist klar,nur 3,5t.aber auch mit durchgehender bremsanlage
        kann die anhängelast nicht 6t betragen (glaube ich :( ).
        das wären ein zuggewicht von 9,05t :( (zugfahrzeug zgg: 3050kg und
        anhänger 6000kg = 9050kg = 9,05t), das halte ich für unmöglich.

        gruss siggi109

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          #19
          AW: Anhängelast

          Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
          ja,auflaufgebremst ist klar,nur 3,5t.aber auch mit durchgehender bremsanlage
          kann die anhängelast nicht 6t betragen (glaube ich :( ).
          das wären ein zuggewicht von 9,05t :( (zugfahrzeug zgg: 3050kg und
          anhänger 6000kg = 9050kg = 9,05t), das halte ich für unmöglich.

          gruss siggi109
          Und warum nicht?

          Nicht bei nem Landy der als PKW, LKW oder Womo zugelassen ist.
          Aber bei Zulassung als Zugmaschine???

          Könnt ich mit zumindest vorstellen, denn der alte Unimog vom Kumpel mit grade mal 7 to zul.GG hat ne eingetragene Anhängelast (bei durchgehender Bremsanlage, logisch) von 24 to.
          O.k. Gesehen hab ich das bei nem Landy noch nicht, und vorstellen möcht ich´s mir eigentlich auch nicht, mit dem kleinen Hubraum soviel Zuggewicht zu bewegen. Die PS-Leistung ist da ja eher zweitrangig, Drehmoment ist gefordert.

          Gruß, der Feger
          Ohne Navi unterwegs :-(

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            #20
            AW: Anhängelast

            Zitat von Feger Beitrag anzeigen
            Und warum nicht?

            Nicht bei nem Landy der als PKW, LKW oder Womo zugelassen ist.
            Aber bei Zulassung als Zugmaschine???

            Könnt ich mit zumindest vorstellen, denn der alte Unimog vom Kumpel mit grade mal 7 to zul.GG hat ne eingetragene Anhängelast (bei durchgehender Bremsanlage, logisch) von 24 to.
            O.k. Gesehen hab ich das bei nem Landy noch nicht, und vorstellen möcht ich´s mir eigentlich auch nicht, mit dem kleinen Hubraum soviel Zuggewicht zu bewegen. Die PS-Leistung ist da ja eher zweitrangig, Drehmoment ist gefordert.

            Gruß, der Feger

            untersetzung ?!! son tdi hat doch ca.300nm.........

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              #21
              AW: Anhängelast

              265nm :D ... *klugscheiß*:D
              ich denke in der untersetzung zieht der das schon.
              aber wer will das schon.. und erst die bremsen :O
              :).......Every Inch a King......

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                #22
                AW: Anhängelast

                Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.
                Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal
                das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende
                Bedingungen erfüllen:
                1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
                2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
                3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %
                4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen
                - vorderer Überhangwinkel > 25°
                - hinterer Überhangwinkel > 20°
                - Rampenwinkel > 20°
                - Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm
                - Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm
                - Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm


                und denkt mal an die führerscheinklassen!!!!
                "B" darf nur 750kg-->ohne bremse
                "BE" darf 3500kg-->auflaufgebremst
                Zuletzt geändert von Sveeen; 22.07.2008, 15:01.
                :).......Every Inch a King......

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                  #23
                  AW: Anhängelast

                  Zitat von Sveeen Beitrag anzeigen
                  Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.
                  Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal
                  das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende
                  Bedingungen erfüllen:
                  1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
                  2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
                  3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %
                  4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen
                  - vorderer Überhangwinkel > 25°
                  - hinterer Überhangwinkel > 20°
                  - Rampenwinkel > 20°
                  - Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm
                  - Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm
                  - Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm


                  und denkt mal an die führerscheinklassen!!!!
                  "B" darf nur 750kg-->ohne bremse
                  "BE" darf 3500kg-->auflaufgebremst

                  und die alte,graue pappe darf gebremst 18.75t........:D
                  bei durchgehender bremsanlage als auflieger.
                  heutzutage ist das real weniger,aber immernoch ausreichend.

                  gruss siggi109

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                    #24
                    AW: Anhängelast

                    hast du noch den gaaaanz alten grauen??? :D
                    weiß es nur von den neuen.. hatte das problem auf arbeit .. hab dann meinen LKW
                    noch gemacht und jetzt häng ich nur an und fahr.. :D
                    :).......Every Inch a King......

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                      #25
                      AW: Anhängelast

                      Zitat von Sveeen Beitrag anzeigen
                      hast du noch den gaaaanz alten grauen??? :D
                      weiß es nur von den neuen.. hatte das problem auf arbeit .. hab dann meinen LKW
                      noch gemacht und jetzt häng ich nur an und fahr.. :D

                      ja,noch die alte graue pappe und ich fahr keinen lkw............

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                        #26
                        AW: Anhängelast

                        Mit dem neuen darf man das auch,
                        man muss nur darauf achten,dass das richtig umgeschrieben wird.
                        Achso,mit der alten Klasse 3 darf man keine Drehschemel fahren.

                        Und auch eine Zugmaschine darf nur 3,5t auflaufgebremst ziehen.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          #27
                          AW: Anhängelast

                          Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                          Und auch eine Zugmaschine darf nur 3,5t auflaufgebremst ziehen.
                          , bei mehr als 25 km/h, darunter geht auch mehr. Das hängt dann ja nicht von der Geschwindigkeit ab, die die Zugmaschine selbst theoretisch fahren könnte, sondern von den Anhängern. Und wenn man es hinbekommt, sich das so in die Papiere eintragen zu lassen, klappt´s (in der Regel) auch mit dem FA.

                          Gruß, der Feger
                          Ohne Navi unterwegs :-(

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                            #28
                            AW: Anhängelast

                            Was soll man sich in die Papiere eintragen lassen?
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #29
                              AW: Anhängelast

                              Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                              Was soll man sich in die Papiere eintragen lassen?
                              Eine höhere Anhängelast als die 3,5 to, die da üblicherweise drinstehen.
                              Kommt dann nen kleiner Nebensatz bei, das die (zum Beispiel) 3,5 bis 6 to Anhängelast nur bei Anhängern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h zulässig sind. Und schon haste nen Argument mehr, warum Dein Landy kein PKW sondern was anderes (hier Zugmaschine) ist.
                              Aus dem Gedächtnis, 7 € pro angefangene 200 kg zul.GG der Zugmaschine.

                              Gruß, der Feger

                              P.S.: Oder halt ne Druckluftversorgung rein, dann gehen 5,5 to auch bis 80 km/h.
                              Ohne Navi unterwegs :-(

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Anhängelast

                                Zitat von Feger Beitrag anzeigen
                                3,5 bis 6 to Anhängelast nur bei Anhängern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h zulässig sind.

                                P.S.: Oder halt ne Druckluftversorgung rein, dann gehen 5,5 to auch bis 80 km/h.
                                Muss das nicht der Fahrzeughersteller bescheinigen?
                                Und die Anhängekupplung muss auch bis zu diesem Gewicht geprüft sein.
                                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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