Hi Folks,
der anfangs zitierte Beamte liegt einfach falsch.
Pöl ist dann wie Kratfstoff zu versteuern, wenn es in einen entsprechenden Kraftstoffbehälter abgefüllt wurde oder evtl. in einem solchen mit anderen Stoffen zum Zwecke des Kraftstoffes angemischt wurde.
WEIL: dann Kraftstoff!!!!
Kippe ich aber z. B. auf dem Hof von Penny die 1 Liter Pullen in meinen Tank habe ich vorher keinen Kraftstoff gemacht - gemischt (darf ja schließlich auch unversteuert in meinen Tank pinkeln).
Ich weiß jetzt werden viele Aufheulen und wieder andere Grinsen, aber die Juristerei ist nun mal so.
Diese Diskussion hatte ich schon vor etwa 8 Jahren mit meinem VW Caddy 1 Diesel, welcher im Sommer mit fast 100% Pöl fährt, im Winter mit 50%.
Also immer mit der Ruihe und den Spruch der Verhältnismäßigkeit der Mittel im sinne haben, damit werden unsere Beamten fast immer zahm oder so wild, dass sie nochmehr Fehler machen.
Nice Weekend
Berni
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