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das Gutachten von Andreas ist veraltet nichts gegen dich Andreas die selbe Datei habe ich auch , mein TÜV Prüfer wo ich alle Fzg. prüfen lasse hat für mich dieses Datenblatt gefunden was vor ca. 6 Monaten noch sehr Aktuell war.
Cruso ,falls du etwas neues haben solltest würden sich viele hier im Forum über die Info. freuen. ( Datenblatt )
Lars, das ist ein Offentliches Dukument wo jeder Zugriff hat ,deshalb kann ich diese Meinung nicht mit dir Teilen.
Also ich war im Mai zum eintragen und es hat alles super geklappt. Hab ein Teilegutachten mit gebracht und er wurde eingetragen bzw geprüft und im Straßenverkehrsamt eingetragen.
meines Wissens nach war der Bügel mit der Nr. STC 8476 in einem Gutachten mit der original Windenstoßstange eingetragen. Vielleicht hat hier ja jemand so eines noch rumliegen.
Natürlich ist das eingestellte Dokument nicht neu. Da das Gutachten aber von einer Typprüfstelle kommt und nicht von einer "normalen", hat die Geschichte zunächst einmal ein anderes Gewicht. Falls der A-Bar älter ist oder schon früher installiert wurde, ist dieses Gutachten zusammen mit dem TÜV-Hinweis von Caruso ("... Gutachten gelten doch noch ...") evtl. hilfreich. Der Hinweis am Ende ("... nach §21 iVm §19 ... sind abzulehnen") bezieht sich Einzelgutachten einer normalen Prüfstelle. Das von mir gezeigte ist ein Teilegutachten.
Schaut man sich die EU-Richtlinie an, so wird man feststellen, daß diese für unsere Fahrzeuge in der Regel nicht anzuwenden ist, weil sie nur für Fahrzeuge bis 2,5 to gilt. Damit erfüllen unsere Fahrzeuge "per se" die Richtlinie ;)
A N D R E A S
P.S. Dieses Gutachten für "mit Klima" habe ich eingestellt, weil ich bereits vorher schrieb, daß Bügel "für ohne" Teil der ABE des Fahrzeugs sind.
Die Defender ab Td5 haben keine ABE mehr sondern eine EG-Genehmigung (e11 96 790086). Und in dieser und den inzwischen 15 Nachträgen (incl. Td4) steht leider nichts von A-Bar.
Also hilft nur noch der Gang zum LR-Händler. Für alles was Die verkaufen müssen sie auch ein Papier haben.
LR verkauft die Dinger ja aber seit Jahren in Deutschland nicht mehr.
Zumindest mein Händler weiß nichts von einer ABE oder ähnlichem für den Bügel.
Der war ja auch damals der erste Ansprechpartner dafür.
Er hat alles mögliche vorgekramt aber nichts wo stc8041 draufstand.
Der hat mir ja selber geraten den als Lampenträger eintragen zu lassen, bzw zu versuchen.
British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.
Hallo, ich wollte an meinen 1997er DEFENDER 110 HT gerne einen Frontschutzbügel montieren und habe zwecks Eintragungsfähigkeit Mal den Tüv angeschrieben. Die Antwort war etwas ernüchternd..
Laut § 30c (4) StVZO müssen seit dem 1. Juni 2008 alle erstmals in den Verkehr gebrachte Frontschutzbügel an folgenden Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t den technischen Vorschriften des Anhangs I der RL 2005/66/EG entsprechen:
Personenkraftwagen
Lastkraftwagen
Zugmaschinen
und Sattelzugmaschinen
Gleiches gilt auch für sonstige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobile) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale M1- oder N1- Fahr-zeugen entsprechen
ABE und Teilegutachten für diese Fahrzeuge sind seit dem 1. Juni 2008 ungültig.“[\quote]
Wie habt ihr das gemacht? Es haben sich einige hier auch nach 2008 so etwas ggf. per Einzelabnahme eingetragen bekommen. Habe ich dort falsche Informationen bekommen, oder waren eure Prüfer einfach kulant??
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