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Neues Gesetz?

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    Neues Gesetz?

    Ahuga

    Hab vor kurzen per Ohr mitbekommen das seit 2 Monaten in etwa ein Gasumbau beim Historiefahrzeug mittels eines Gesetzes nicht mehr sein darf. Wie gesagt per Ohr gelesen hab ich dazu noch nix. Weiss jemand mehr?
    Zuletzt geändert von LR-Man; 15.06.2008, 08:59.

    #2
    AW: Neues Gesetz?

    ??????????
    Gruß, Andreas

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      #3
      AW: Neues Gesetz?

      Zitat von LR-Man Beitrag anzeigen
      Ahuga

      Hab vor kurzen per Ohr mitbekommen das seit 2 Monaten in etwa ein Gasumbau beim Historiefahrzeug mittels eines Gesetzes nicht mehr sein darf. Wie gesagt per Ohr gelesen hab ich dazu noch nix. Weiss jemand mehr?

      können ohren lesen??? :)

      fahr zum TÜV und erkundige dich bei den
      leuten die das abnehmen müssen.
      die sollten es wissen.
      alles andere sind nur gerüchte und hörensagen.

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        #4
        AW: Neues Gesetz?

        "leuten die das abnehmen müssen.
        die sollten es wissen."

        lol ... der war gut!
        gruß eric:)

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          #5
          AW: Neues Gesetz?

          Zitat von rr83 Beitrag anzeigen
          "leuten die das abnehmen müssen.
          die sollten es wissen."

          lol ... der war gut!
          gruß eric:)


          was soll daran witzig sein ? schlisslich ist das derjenige der es dir einträgt oder nicht.
          es gibt für solche abnahmen grundkriterien und die sind irgentwo schriftlich festgehalten
          zum nachlesen.auch für die TÜVis gelten diese grundregeln.bei manchen sachen
          hat er einen gewissen spielraum den ma schon mal abchecken kann.man sollte dann
          aber auch zu dem gleichen prüfer zu abnahme für das H-kennzeichen gehen und
          nicht zu einem anderen.sonst könnte es schon wieder anders ausgehen.

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            #6
            AW: Neues Gesetz?

            im prinzip ja, aber wenn ich mit spezialwünschen beim TÜV bin treffe ich meißt ein recht ahnungsloses volk an, das sich nach langer diskusion verkriecht um irgendwas nachzulesen, dann (wenn man glück hat) zurück kommt und etwas tut was es nicht wirklich versteht.
            deshalb witzig

            gruß eric

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              #7
              AW: Neues Gesetz?

              Zitat von rr83 Beitrag anzeigen
              im prinzip ja, aber wenn ich mit spezialwünschen beim TÜV bin treffe ich meißt ein recht ahnungsloses volk an, das sich nach langer diskusion verkriecht um irgendwas nachzulesen, dann (wenn man glück hat) zurück kommt und etwas tut was es nicht wirklich versteht.
              deshalb witzig

              gruß eric

              deshalb,vorher hinfahren und fragen und wenn der kerl keinen bock hat
              gibt's vorgesetzte oder andere TÜV-stationen.so einfach ist das :)

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                #8
                AW: Neues Gesetz?

                Es ist richtig, daß sich ein Gaseinbau und ein H-Kennzeichen ausschließen,

                es sei denn, der Einbau wurde vor mehr als ... (20 oder 30 weiß nimmer) Jahren vorgenommen. Da es damals aber nur für wenige Autos Gasanlagen gab, ist das eher unwahrscheinlich.

                Daran mitgewirkt hat der Deuvet oder wie der Verein heißt. festgeschrieben ist das in den Vorgaben für die Einstufung eines Oldtimers (Zustand min. 3 ...) als H-Fahrzeug.

                A N D R E A S
                Das Rübenschwein

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                  #9
                  AW: Neues Gesetz?

                  aber andreas , ich kenne verschiedene serie 1-fahrzeuge , die diese venturi-anlage eingebaut , getüvt und auch ein h-kennzeichen haben.
                  oder ist dei eintargung davon abhängig , in welchem bundesland man wohnt.
                  übrigens DEUVET wird es bald nicht mehr geben . der ADAC streckt danach die finger aus.
                  wie es dann mit der oltimerei aussieht , steht in den sternen.

                  h

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                    #10
                    AW: Neues Gesetz?

                    Nee, daß Ganze ist auch vom Prüfer abhängig (und ob der Ahnung hat). Die Regelung bzgl. Gasanlage hat sich auch erst nach Diskussionen anläßlich der neuen H-Kennzeichnung ergeben.

                    A.
                    Das Rübenschwein

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Neues Gesetz?

                      Zitat von A N D R E A S Beitrag anzeigen
                      Nee, daß Ganze ist auch vom Prüfer abhängig (und ob der Ahnung hat). Die Regelung bzgl. Gasanlage hat sich auch erst nach Diskussionen anläßlich der neuen H-Kennzeichnung ergeben.

                      A.

                      ermessensspielraum.................

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                        #12
                        AW: Neues Gesetz?

                        Könnte jemand nicht einfach mal eine Quelle angeben, woher er dieses (bis jetzt noch) Gerücht hat, oder halt den entsprechenden Gesetzestext vorlegen?

                        Sebastian( der in seiner H-Serie III eine nachträglich verbaute Venturi-Anlage stecken hat)

                        edit: verlesen

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                          #13
                          AW: Neues Gesetz?

                          Hat evtl. jemanden einen Tüv-Prüfer, der sowas einträgt? Würde Meine Entscheidung einen Benziner zu kaufen ddoch vereinfachen.

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                            #14
                            AW: Neues Gesetz?

                            Hallo Oldies,

                            möchte gern das Stichwort geben zum Thema Oldies mit Gasanlage, da ich selber Serie1 habe und nur 5 Minuten gebraucht habe, um die Idee zu verwerfen.
                            Also hier mein Senf dazu: gaaanz kurze Rechnung zur jährlichen Laufleistung von ca 5000 max ( wenns nicht stimmt , dann eben mehr ) ca. 800.- Spritkosten.....mit Gas ca. die Hälfte also 400.- . Musst Du brauchen ca 5 Jahre um zu amortisieren.....oder mehr !!
                            Was ist in 5 Jahren ? Gaspreisangleichung an Benzin ??? Oder, oder, oder

                            Mit verständnisvollen Grüßen von Oldie zu Oldie

                            iltis

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                              #15
                              AW: Neues Gesetz?

                              Hallo zusammen,

                              unabhängig davon, was in diverse TÜV Prüfer durchgehen lassen hier mal Auszüge aus dem Anforderungskatalog zur Anerkennung eines Historischen Fahrzeuges vom TÜV Süd

                              [...] Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
                              erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
                              müssen mindestens 20 Jahre alt sein. [...]

                              Also wurde die Anlage verbaut innerhalb dieser Frist dann is ok, sonst halt nicht.


                              Auszug aus Motor/ Ansaugtrakt
                              [...]ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen
                              Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-
                              Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).[...]

                              D.h. du kannst einbauen, wasdu willst, solange es diesen Umbau schon damals verfügbar war.
                              Ein Bekannter hat einen (sehr übertrieben) Renn Käfer gebaut, denn man auf den ersten Blick nicht als H Fahrzeug einstufen würde. Der Clou ist, dass er nur 30 und mehr Jahre alte Optionen verbaut hat. Der Tüv Prüfer, nicht der Halter, hat die Originalität jedes einzelnen Bauteils überprüft und Schlussendlich ein H Gutachten erteilt. Hat ne ganze Woche gedauert.

                              So hoffentlich hat das geholfen.

                              Gruß

                              Gerson
                              Niveau ist keine Creme

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