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Neues Gesetz?

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    #16
    AW: Neues Gesetz?

    Ich habe noch einen Oldtimer mit H-Kennzeichen, in dem eine Einspritzanlage verbaut ist. Wurde vom TÜV eingetragen und
    akzeptiert. Manche fähigen TÜVler gehen nicht strikt nach dem Anforderungskatalog, weil da mehrere Ungereimtheiten drinstehen.
    Oft werden moderne Umbauten akzeptiuert, die der Sicherheit und
    dem Umweltschutz dienen.
    Christian

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      #17
      AW: Neues Gesetz?

      Aber der Sinn eines H-Kennzeichens ist es ja nicht, ne Kiste mit billigem Unterhalt zu fahren, sondern die alte Kiste der Nachwelt zu überliefern. Wozu brauchs dann Umweltschutz und Sicherheit?
      Alte Rennkiste OK find ich gut , aber ne Einspritzanlage?

      Die Kisten waren halt damals so, wie der Stand der Technik damals war. Und wer damit net leben kann solls halt lassen. Deshalb fahr ich auch keinen Serie, bin irgendwie noch net bereit dazu.
      Zuletzt geändert von landyxt; 07.11.2008, 12:38.
      Who needs luxury?

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        #18
        AW: Neues Gesetz?

        Beim H-Kennzeichen gehts nur um den billigen Unterhalt ! Erhalten kann ich eine Kiste auch ohne H-Kennzeichen mit normaler Zulassung. Es soll auch Leute geben, die bei der Fahrt mit dem Oldtimer an ihre Sicherheit und an die Umwelt denken.

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          #19
          AW: Neues Gesetz?

          Also ich kenne auch Fahrzeuge die mit H-Kennzeichen laufen und auf Gas umgerüstet sind.

          Hmmhh

          Gruß

          Captain T

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            #20
            AW: Neues Gesetz?

            Hi,

            ich vermute (leider) das sich die Gasdiskussion bald erledigt hat. Sprit kostet ca. 1,21 Euro und Gas schon 71 Cent. Da man bei Gas ca. 30% mehr verbraucht (bei weniger Leistung) kommt man rechnerisch auf 92 Cent für den Liter Gas in Bezug zum Spritverbrauch. Da amortisiert sich die Anlage erst nach langer Zeit.
            Die Steuervergünstigung von LPG endet erst 2018, aber bis dahin dürfte, bei gleich bleibender Preissteigerung, Gas schon so teuer sein wie Sprit.

            Als ich 2005 die Gasanlage eingebaut habe kostete das Gas noch 58 Cent.

            Ach ja, bei Subaru gibts gratis Gasanlagen bei Neuwagenkauf.:D

            Gruß,
            Stephan

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              #21
              AW: Neues Gesetz?

              also, eine 20 Jahre alte Gasanlage wird kein tüv abnehmen, weil der tank nach 10 jahren ja getauscht werden muß. das gleiche würde ich auch dem tüv-prüfer sagen und das man dabei direck auch die leitungen und schalter austauscht ist eine reine sicherheits reparatur, man muß nicht, aber man kann.
              das einzige problem, es steht das einbau datum im schein.
              wenn, wenn also das datum nicht drinn stehen würde, dann würde ich versuchen den prüfer zu überzeugen.

              Gruß
              Jochen

              p.s. ich fahre 25.000 km im Jahr mit der SIII und nur auf Gas(13l auf langstrecke 16l im drittel mix, 80 bis 95 km/h), bis auf Gelände, da fahre ich mit benzin .
              bis jetzt keine probleme, außer mal ne kopf dichtung. (kaputt ist immer was, hat aber nix mit gas zutun)

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                #22
                AW: Neues Gesetz?

                Zitat von A N D R E A S Beitrag anzeigen
                Es ist richtig, daß sich ein Gaseinbau und ein H-Kennzeichen ausschließen,

                es sei denn, der Einbau wurde vor mehr als ... (20 oder 30 weiß nimmer) Jahren vorgenommen. Da es damals aber nur für wenige Autos Gasanlagen gab, ist das eher unwahrscheinlich.

                Daran mitgewirkt hat der Deuvet oder wie der Verein heißt. festgeschrieben ist das in den Vorgaben für die Einstufung eines Oldtimers (Zustand min. 3 ...) als H-Fahrzeug.

                A N D R E A S

                Jungens!!!! Sind die TÜVer bei Euch alle ein wenig unentspannt oder wird hier lediglich wieder gefährliches Halbwissen ausgetauscht?

                Mal als Beispiel: vor dreißig Jahren sind in Berlin extrem viele Fahrzeuge mit Gasanlagen gefahren, ich denke da z.B. mal an alle Taxen in Berlin/Ost.

                Was mir jedes Mal vom TÜVer bestätigt wurde und was ich auch im Umkreis sehe: es geht nicht darum wann umgebaut wurde, sondern dass der Umbau zeitgemäß ist. Basta. Sprecht doch einfach mal mit den Jungs vom TüV, die sind nämlich gar nicht so böse und wenn doch werdet Ihr es ja im Vorgespräch merken. Hier wird einfach schon wieder so viel Panik verbreitet.

                Ich kenne ein Dutzend 30s, 40s und 50s AmiKarren, welche importiert wurden mit Gas bestückt wurden und zufälligerweise ein H bekommen haben. Das witzige ist, dass darunter auch Hot Rod's sind, welche erst ein den letzten 5 Jahren dazu gemacht wurden. Und ich spreche von wirklich unübersehbaren Umbauten. Grund für die Zulassung: die Rodding Kultur besteht schon seit den 40ern. Na wenn das mal nicht zeitgemäß ist ;)

                Gruß
                Daniel
                landyberlin.com

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                  #23
                  AW: Neues Gesetz?

                  Zitat von hito Beitrag anzeigen
                  also, eine 20 Jahre alte Gasanlage wird kein tüv abnehmen, weil der tank nach 10 jahren ja getauscht werden muß. das gleiche würde ich auch dem tüv-prüfer sagen und das man dabei direck auch die leitungen und schalter austauscht ist eine reine sicherheits reparatur, man muß nicht, aber man kann.
                  das einzige problem, es steht das einbau datum im schein.
                  wenn, wenn also das datum nicht drinn stehen würde, dann würde ich versuchen den prüfer zu überzeugen.

                  Gruß
                  Jochen
                  Hallo Jochen,
                  der Tank einer Gasanlage fällt unter die Druckbehälterverordnung und wird nach 10 Jahren überprüft und nicht getauscht. Es sei den er besteht die Prüfung nicht.

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