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    Fernscheinwerfer

    Hallo,

    ich hab mir auf der Messe in Bad Kissingen eine neue Stoßstange gegönnt in der vorne 7
    65mm große Löcher sind.
    Da würden also 7 kleine Fernscheinwerfer optimal reinpassen.
    Allerdings weis ich nicht ob, das die Td5 Lichtmaschine packt
    das wären mit den normalen Abblendlichtern gute 500 Watt Leistung

    Was meint ihr packt das die Lichtmaschine und wie kann ich sowas am Besten professionell verkabeln ich will keinen Zusatzschalter verwenden sondern das irgendwie mit dem Fernlicht koppeln

    Gruß
    Stefan

    #2
    AW: Fernscheinwerfer

    500W (gut 40A bei 12V) hört sich für mich schon grenzwertig aber noch möglich an.
    dann sollte die lichtmaschine allerdings auch strom liefern also nicht im leerlauf.
    verkabeln über relais (schaltstrom mit dem fernlicht parallel).

    wobei ichs abschaltbar machen würde sonst denkst du beim abblenden dein licht ist aus.


    gruß christian

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      #3
      AW: Fernscheinwerfer

      Hallo Christian,

      hab übrigens deinen Defender in Bad Kissingen gesehen echt geiles Teil...........

      woher soll ich den Strom abzapfen direkt von der Batterie oder gibts da noch andere Stellen im Motorraum?

      soweit ich das mit dem Relais verstanden hab soll man einfach die Leitung des Fernlichts benutzen und damit das Relais schalten, oder?

      wo verbaut man denn am Besten das Relais und was für eins sollte man verwenden ich hab noch so ein kleines von Calira mit 70 A könnte man das verwenden?

      Gruß
      Stefan

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        #4
        AW: Fernscheinwerfer

        wo abzapfen ... hmm ... [schulterzuck] ... keine ahnung

        ein 70A relais müsste nach meiner rechnung gut reichen.
        schaltstrom direkt vom fernlicht. wenn das 70A relais zum schalten schon recht viel strom zieht könntest du da noch ein zusätzliches relais verwenden.
        aber zum thema autoelektrik gibts bestimmt ca. 8874 user hier im forum die sich da besser auskennen :) (es sind 8875 angemeldete user)

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          #5
          AW: Fernscheinwerfer

          Zitat von Stef2 Beitrag anzeigen
          7 kleine Fernscheinwerfer


          keinen Zusatzschalter verwenden sondern das irgendwie mit dem Fernlicht koppeln
          Möchtest du auch etwas über die rechtliche Seite hören?
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            AW: Fernscheinwerfer

            Max 4 Fernlichter (inkl der im Hauptscheinwerfer) sind zulässig. Die anderen müssen als Arbeitsscheinwerfer getrennt geschaltet werden.
            Who needs luxury?

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              #7
              AW: Fernscheinwerfer

              Ich finde auch den Wunsch nach den SIEBEN zusätzlichen Lichtern bemerkenswert. :]
              Wenn die dann alle an sind, also mindestens neun Stück, werden die Profis bei einer Kontrolle bestimmt etwas verwirrt sein. Da sie immer nach einer geraden Zahl von Scheinwerfern suchen und den defekten nicht finden können. :D:D:D
              Du könntest ja letztlich noch drei Nebellampen auf dem Dach montieren, dann passt es wieder.
              Landy658

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                #8
                AW: Fernscheinwerfer

                @Landy658

                ...darf er aber nich, Nebellampen dürfen nicht höher als das Abblendlicht angebracht sein:))) Manch ein Freund und Helfer regt sich da schon auf wenn die wie bei mir am A-Bar hängen.
                Zuletzt geändert von chpf; 04.06.2008, 05:23.

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                  #9
                  AW: Fernscheinwerfer

                  Moin moin Leuts,

                  da wir beim Thema sind, eine weitere Frage dazu:

                  Wie hoch darf ich rechtlich gesehen mit diesen Fernscheinwerfern? (bitte nicht auf´s Dach). Kann man auch auf gleiche Höhe mit dem Fahrlicht die Zusatz-Fernlichter benutzen ? (evtl. seperat geschaltet?)

                  Und - in der Stoßstange brauch´ich kein Licht. Es reicht, wenn ich mein Nummernschild immer wieder aus dem Dreck im Gelände popeln muß.

                  CU Christian
                  Zuletzt geändert von Silberfuchs; 04.06.2008, 06:17.

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                    #10
                    AW: Fernscheinwerfer

                    Zitat von Silberfuchs Beitrag anzeigen
                    Wie hoch darf ich rechtlich gesehen mit diesen Fernscheinwerfern? (bitte nicht auf´s Dach). Kann man auch auf gleiche Höhe mit dem Fahrlicht die Zusatz-Fernlichter benutzen ? (evtl. seperat geschaltet?)
                    Aaalso: Die STVZO sagt in §49a(5)
                    Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit
                    den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht
                    für
                    1. Parkleuchten,
                    2. Fahrtrichtungsanzeiger,
                    3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
                    4. Arbeitsscheinwerfer an
                    a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
                    b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
                    5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
                    Bestimmungen entsprechen.

                    Heißt: Vorn und separat schaltbar geht lt. STVZO nur bei land- und forstwirtschaftlichem Gerät.

                    Ansonsten ist für die zulässige Höhe von Fernlichtscheinwerfern in §50 nichts weiter gesagt. Von daher kannst Du die auch auf gleiche Höhe schrauben, klaro.

                    Gruß, Heiko
                    Jede Niete ein Gewinn!

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                      #11
                      AW: Fernscheinwerfer

                      Sie müssen Symmetrisch angebracht sein und Paarweise, also mit 3 Zusatzfernscheinwerfern wie in Schweden oft gesehen machst Du Dir hier keine Freunde unter den grünen.
                      ( Oder mit 7! :D )
                      Ich habe meine an der A-Bar und das ist ok.
                      British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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                        #12
                        AW: Fernscheinwerfer

                        ...ja da steht doch aber zusammen einschaltbar. Ich würde das so deuten das ich nicht nur Fernscheinwerfer alein an haben darf. Es gibt ja auch die Reglung das ich nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig an haben darf. Heist ich kann auch mehr zusätzliche anbauen aber es muß technisch so gelößt sein das nur 4 gleichzeitig leuchten. Wer seinen Landy über 12t auflaster darf auch 2 mehr an haben:)

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                          #13
                          AW: Fernscheinwerfer

                          Hi, ich habe sechs weitere Fernstrahler am Auto, zwei an der Abar und vier auf dem Dach. Zur Schaltung folgendes: die Fernstrahler sind so geschalten, daß sie nur aktivierbar sind, wenn ich am Fahrzeug das Fernlicht schalte, also die beiden zusätzlichen an der Abar sind immer mit den Originalen Scheinwerfern in Funktion und für die vier auf dem Dach gibt es ein extra Relais, welches mit Taster im Amaturenbrett angesteuert wird. Alle müssen beim Abblenden verlöschen. Die Strahler auf dem Dach sind über das zusätzliche Relais als Arbeitsscheinwerfer geschalten und davon kann man nach dem geltenden EU Recht so viele anbauen, wie man lustig ist. Lediglich die Schaltung ist absolut TÜV relevant. Mein Wagen ging vor acht Wochen über den TÜV, ohne Beanstandungen. Die Spannungs- und Stromversorgung ist wichtig. Dabei muß klar sein, daß die Lichtmaschine die Strombilanz liefert, also das AKKU erst mal die Verbraucher versorgen muß. Allerdings sollte der maximale Verbrauch der elektrischen Anlage nachladbar sein, wenn man die Verbraucher auf Dauer alle Strom ziehen lassen will. Im Fall der Fernstrahler reicht die Serienlichtmaschine in der Regel aus, weil man ja nicht ständig aufgeblendet unterwegs ist. Aber man sollte über alle Verbraucher nachdenken. Eine Nachtfahrt in der Wüste frist bei Volllicht schnell das AKKU leer und dann hat man eventuell Starterprobleme...

                          Die Spannung am Anlasser abzunehmen ist möglich, aber denkt an die elektrische Absicherung! Das Anlasserkabel kommt ungesichert vom Akku und im Fall eines Crash ist dann der Kurzschlußstrom im Scheinwerfer möglicherweise hoch genug, das Auto anzufackeln...Ich habe ein extra Kabel gezogen, alle Relais im Steuergerätekasten im Auto verbaut und die Absicherung direkt an der Batterie installiert. So bin ich Wasser, Schlamm und Kurzzschlüssen gegenüber relaiv sicher.
                          Gruß der Jager

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                            #14
                            AW: Fernscheinwerfer

                            Moin Heiko,

                            schnell und nach STZVO.

                            Schön´ Dank.

                            Gruß Christian

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                              #15
                              AW: Fernscheinwerfer

                              Die STvZO wurde etwas überarbeitet.
                              "elektr. Schaltung: paarweise Zuschaltung von zusätzlichen
                              Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht
                              ist zulässig; beim Übergang zum Abblendlicht
                              müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig
                              abschalten; es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer
                              gleichzeitig eingeschaltet werden
                              können"

                              Mehr Scheinwerfer,die separat geschaltet sind,sind Arbeitscheinwerfer,
                              die dürfen zwar nicht im Bereich der STVZO betrieben werden,
                              dafür darf man davon aber soviele haben,wie die elektrische Anlage
                              verkraftet.
                              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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