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sitze gerade über meiner Steuererklärung für 2007 und schon fällt mir die Kürzung der Pendlerpauschale wieder ein.
Gibt's da Erfahrungen bei Euch. Wer hat seinen Steuerbescheid schon zurück und was hat das FA bei Euch berechnet?
Ich weiß, man soll die vollen Kilometer ansetzen und dann Widerspruch einlegen. Musterbriefe gibt's im Netz ja auch.
Ich würd' aber mal gerne wissen wie es in der Praxis wirklich aussieht. Ich denke mal erstattet wurde erst ab Kilometer 21. Habt Ihr Widerspruch eingelegt und wenn ja wie hat das FA darauf reagiert?
Hallo,
das FA rechnet ab dem 21. km, trotzdem solltest Du alle km angeben.
Ob Du persönlich Einspruch einlegen mußt, erfährst Du aus den "Erläuterungen zum Steuerbescheid". Vermutlich wird das so aussehen, das der Bescheid bzgl der Pendlerpauschale "vorläufig" ist, da bereits Klagen vor dem Finanzgericht/Verfassungsgericht laufen.
Wenn dies der Fall ist, brauchst Du keinen Wiederspruch einlegen, da nach Abschluss der Verfahren (das kann u. U. einige Jahre dauern) der Bescheid "von Amts wegen" aktualisiert wird (falls die Gerichte den Argumenten der Kläger folgen).
Wenn im Bescheid allerdings kein Vorläufigkeitsvermerk bzgl Pendlerpauschale auftaucht, dann mußt Du persönlich Einspruch einlegen und gegebenfalls klagen!
LG vom Landwurm, der auch gerade über den Steuerformularen sitzt
So ist es, laut Auskunft vom FA Witten, soll man die vollen Kilometer angeben. Der Bescheid ist dann vorläufig und nach einer Endscheidung der Gerichte wird ggf. der Rest erstattet. Ein Widerspruch ist nicht notwendig.
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