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Hallo , ein kleiner Nachtrag zu dem bereits abgehandelten Thema Sonntagsfahrverbot LKW / Landy mit Anhänger.
Es gibt dort ein Schreiben M Bauen und Verkehr NRW, indem auf diese Regelung Bezug genommen wird.
§ 30 STVO Abz. 1. 1.6. ...... Freizeit gestattet ....
Dieses Schreiben basiert auf der stattgefundenen Verkehrsministerkonfernz der Länder vom 09./10.2007 .Die Änderung wurde einstimmig beschlossen. Guter Schritt nach vorn. Inwieweit die einzelnen Länder dieses bereits umsetzten, entzieht sich meinen Kenntnis.
Also: Schreiben ausdrucken ,mitführen , stolz vorzeigen, erstauen ,weiterfahren.
Gruß von der Küste
MickyMOD
PS: Gibt es hier im Forum Kutscher aus Vorpommern???
Hallo , das Thema Sonntagsfahrverbot ( Landy als LKW mit Anhänger9 ist hier schon häufig dissk. worden. Dort wurde eine Quelle angeben die keine schriftl. Grundlage hatte. Ich habe einwenig Recherche betrieben und diese Quelle aufgetan. nach dieser Quelle ( mal Googeln) sollte es nun doch möglich sein mit einem Anhänger am Sonntag unterwegs zu sein. Dieser Anhänger oder unser Sankey sollte dann nur `Freizeitladung`befördern.
Gruß Michael
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