Sowas in dieser "Härte" kenne ich für Österreich nicht. Hab auch im Konsumentenschutzgesetzt nachgesehen, da ist nur die Rede davon, dass vor Vertragsschluss über den Gesamtpreis inkl. aller Steuern informiert werden muss, aber halt verwaschener:
Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, muss ihn der Unternehmer in klarer und verständlicher Weise über Folgendes informieren, soweit sich diese Informationen nicht bereits unmittelbar aus den Umständen ergeben:
den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und Abgaben.
wenn aber der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung
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