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Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

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    Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

    Hey liebe Landy-Gemeinde,
    Ihr kennt das Gefühl doch sicher auch: Morgens öffnet Ihr den Briefkasten undwas liegt darin?
    Richtig: Die Rechnung vom Finanzamt! Ich wusste ja, dass ein Landy im Unterhalt nicht gerade günstig ist aber das hat mich dann doch umgehauen: 700 Euro Steuern!!


    Da ich ja bestimmt nicht der Einzige mit dem Problem bin würde ich gerne wissen, was man dagegen tun kann oder ob ich das so hinnehmen muss :-(

    Fahre übrigens nen 130er (laut Fahrzeugschein mit Plane und Spriegel), werde jedoch als LKW eingestuft, da die Ladefläche kleiner ist als diejenge Fläche zur Beförderung von Personen. Auf meine Frage an den zuständigen Finanzbeamten sagte dieser zu mir, ich msste eine Trennwand in derKabine hochziehen und die hintere Sitzbank der Crew-Cab herausnehmen, sowie die Halterungen für Gurte,... unbrauchbar machen. Komme aus Baden- Württemberg (Rems-Murr-Kreis) und mein Liebling hat die Schlüsselnummer 0653


    Wäre Euch echt dankbar, wenn Ihr mir einen Rat hättet

    Vielen Dank im Voraus

    Rhued

    #2
    AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

    diese beurteilung kann beim CC vorkommen...
    das probklem sind wirklich die CC mit 5 sitzplätzen...

    aber es gibt auch andere...

    dein beispiel zeigt,
    daß man dem sachbearbeiter im FA ausgeliefert ist....
    700 euro nachzahlung ist da fast noch moderat....

    viel erfolg....

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      #3
      AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

      Verlange das der Finanzer nach der KORREKTEN Methode deinen wagen vermisst. Frag ihn ob er das auch wirklich KANN! Evtl. einen Gutachter zu Rate ziehen.

      KORREKT vermessen ist der 130CC ein LKW!! Zu 100%

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        #4
        AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

        Wie man den Defender 130 richtig vermisst, erklärt Pro Allrad hier:


        Auch nach Rechtsprechung des Kölner Musterurteils (gegen das in München am Bundesfinanzhof II Revision vorliegt) gehört zur Fläche zur Personenbeförderung nur der Beifahrersitz und die Rückbank ... nicht die Chubbybox, der Getriebetunnel oder der Platz hinter der Rückbank, wie mir mein Finanzamt weismachen will.

        Es ist auch nicht so, dass die Ladefläche größer sein muss als die Fläche zur Personenbeförderung, sondern die Fläche zur Personenbeförderung muss weniger als halb so groß sein wie die "GESAMTFLÄCHE". Und zur Gesamtfläche zählen z.B. auch die Radkästen.


        Ich habe dazu bereits ein Gutachten mit den genauen Maßen anfertigen lassen:

        Ladefläche
        Länge 1,74m, Breite 1,66 = 2,88 qm
        (enthält 2x Radkasten 0,87 x 0,29 = 0,50 qm)

        Fahrgastraum
        Länge 2,03m, Breite 1,58 = 3,21 qm

        Pedalraum 0,22 x 0,49 = 0,11 qm
        Mitteltunnel 0,20 x 0,59 und 0,38 x 0,40 = 0,57 qm
        Chubby Box 0,50 x 0,27 = 0,14 qm
        Stauraum hinter Rückbank 0,16 x 1,60 = 0,26 qm


        Die Nutzfläche beträgt also insgesamt 2,88 + 3,21 = 6,09 qm



        Die Fläche zur Personenbeförderung ist der Fahrgastraum OHNE Funktionsflächen, also minus Pedalraum, Mittelbox, Chubby Box, Stauraum, denn dort kann niemand sitzen = 2,13 qm

        Ergo: Die Fläche zur Personenbeförderung beträgt nur 35% der gesamten Nutzfläche, der Defender 130 ist daher als LKW einzustufen (und das wäre er auch dann, wenn das Finanzamt widerrechtlich die Radkästen von der Ladefläche abzieht, weil auch 2,88 - 0,50 > 2,13 ist, ha!)


        Ich kann Dir eine Kopie von dem Gutachten gerne zukommen lassen, mail' mir einfach. Nichtsdestotrotz wird Dein FA aller Wahrscheinlichkeit nach auf irgendwelchen Dienstvorschriften und obskuren Vermessungsmethoden beharren. Und da Köln nicht in Baden-Württemberg liegt, spielt für Dich eigentlich auch nur der Ausgang des Revisionsverfahrens in München eine Rolle.

        Ich kämpfe bereits seit zweieinhalb Jahren gegen die Gangster vom Finanzamt, mit Zähnen, Klauen, Gutachten und allem, was ich so aufbringen kann. Ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel ... die sind ebenso resistent gegen Vernunft wie auch gegen gut zureden.

        Sorry,
        Michael

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          #5
          AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

          Ich hatte gestern das Vergnügen beim Finanzamt Regensburg.

          Was die bringen ist an Ignoranz kaum zu überbieten. Der (un)freundliche Sachbearbeiter nahm sich meinen Fahrzeugschein und behauptete, daß mein 110 SW mit 9 Sitzplätzen als PKW einzustufen sei. Es gäbe überhaupt nur 2 Fahrzeugklassen, nämlich LKW und PKW. Bei mir sind von den 9 Sitzplätzen aber nur 2 eingebaut und hinten drin hab ich Staukisten.

          Auf meinen Einwand, daß es laut Steuergesetz keine LKW gäbe, sondern nur "andere Fahrzeuge" und inzwischen auch noch Wohnmobile und "unechte Wohnmobile" eine eigene Fahrzeugklasse wären ist er dann auch noch pampig geworden und erklärte mir, daß ich mich auf seinen "Fachverstand" ruhig verlassen dürfe, denn er sei auch noch Fahrlehrer.

          Daß er Fahrzeuge nicht nach den Papieren sondern nur nach objektiver Begutachtung beurteilen dürfe stritt er glatt ab mit der lapidaren Feststellung ich könne ja dagegen klagen.

          Er hatte keine Ahnung vom Kölner Urteil und warum es in Revision ist.

          Ich bin felsenfest davon überzeugt, daß mein Verfahren über Proallrad für mich positiv ausgeht, aber was diese Finanzbeamten an Inkompetenz und Arroganz bieten ist unglaublich.

          Insofern ist es schon richtig, daß es ein Kampf gegen Windmühlenflügel ist, aber zum Schluß werden die aufs Maul fallen. Mein Eindruck ist, daß versucht wird einen auszuhungern. Schliesslich muß die KFZ-Steuer ja erst mal bezahlt werden.

          Ich bin schon gespannt auf die nächste Klage, wenn ich meine zuviel gezahlten Steuern verzinst haben will. Als die KFZ-Steuer für meine Guzzi wegen einer falschen Kontonummer fehlgelaufen ist haben sie mir gleich Säumniszinsen aufgebrummt.

          Sigi

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            #6
            AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

            @Sigi:

            Dein Fall finde ich grenzgängig (wir haben auch eine 110SW, allerdings ist die Rückbank noch drin): solange nicht in deinem Fahrzeugschein drin steht, das es ein 2-Sitzer ist, wird wohl NIEMAND Deinem Wunsch nach LKW-Besteuerung nachkommen. denn solange nichts anderes im Fahrzeugschein steht KÖNNTEST!! du ja jederzeit wieder alle Sitze einbauen, da Dein Wagen dies laut Fahrzeugschein ja auch darf. Nur ist er damit ein PKW! Insofern ist die Beurteilung nach den Papieren durchaus in Ordnung, irgendwo ist ja festgelegt, als was Dein Wagen eigentlich ausgelegt ist.

            Also: wenn nur 2 Sitze drin sind (und das so bleiben soll), dann lass das eintragen, und denk dran, die hinteren Schiebefenster durch Bleche zu ersetzen (ist glaube ich auch eine Forderung, wegen geschlossener Laderaum usw. blabla.). DANN sollte die LKW-Besteuerung kein Problem sein.

            Immer nur motzen ist auch kein Weg, vo allem bei Deiner Konstellation sind das selbstgemachte Leiden. Und ich sehe da den Beamten durchaus im Recht.

            Was bei ProAllrad herauskommt, ist eine ganz andere Geschichte....

            Christian

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              #7
              AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

              Moin,
              man muss den Laderaum nicht zwingend verblechen! Es gibt auch Transporter mit verglastem Laderaum die als LKW zugelassen sind. Für die Einstufung als LKW oder PKW ist nur relevant, ob Sitzplätze und die dazugehörigen Gurte vorhanden sind oder sein könnten es gelten auch Sitzbefestigungen und Gurtbefestigungen)! Wie die Ladefläche aussieht ist völlig WURSCHT, die kann offen (Pritsche), verglast (so ähnlich wie beim Papamobil) oder geschlossen (verblecht) sein.
              Ich habe in meinem alten Job oft Transporter als PKW einstufen lassen müssen weil das meinen Kunden gewisse Vorteile brachte.

              Gruß,
              Dennis

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                #8
                AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

                Salve,

                wenn ein 100SW in den Papieren als PKW eingetragen ist und die Möglichkeit besteht die Sitzplätze zu Nutzen (Sitz und Gurthalterung nicht entfernt), dann ist er auch für das Finanzamt ein PKW und das ist auch richtig so.

                Anders ist es wenn ein Fahrzeug in den Papieren als LKW oder Wohnmobil eingetragen ist, und das Finanzamt dies nicht anerkennt, dann besteht die Möglichkeit dagegen etwas zu tun. Stichwort: "unechte Wohnmobile" oder Berechnung der Ladeflächen.

                MfG Jörg
                Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

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                  #9
                  AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

                  @Christian

                  Merkt Ihr denn nicht selber, was Ihr da schreibt?

                  Die Finanzbehörden selbst erklären seit Jahren zu recht, daß es unerheblich ist, was in den Fahrzeugpapieren steht, denn erstens ist Steuerrecht nicht Zulassungsrecht und zweitens steht im Steuergesetz, daß der "objektive Zustand" zu beurteilen ist.

                  Wie kann es sein, daß es unerheblich sein soll, wenn "LKW" drinsteht, aber erheblich wenn "PKW" drinsteht. Das ist rechtlich nicht haltbar!

                  Im Übrigen ist der Sachverhalt bei Proallrad sehr gut erklärt unter "Bayerntour 2007 Teil
                  2" http://www.proallrad.com/womo2.php?modus=SUB|5|5

                  ein kurzes Zitat daraus (es geht um einen Toyota HDJ80):

                  "Der fachlich überaus kompetente und zudem sehr freundliche Finanzbeamte bringt den Sachverhalt exakt auf den Punk: durch den zweckgebundenen und überwiegenden Ausbau wäre das Fahrzeug laut Gesetz nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
                  Ladefläche, Trennwand, Verblechung oder gar der Begriff „LKW” - in Erding alles kein Thema - da der Sachverhalt richtig erkannt worden ist!
                  In Weilheim wurde dann die Finanzbeamtin - nachdem sie auch das übliche Prozedere von Trennwand, Ladefläche und Verblechung herunter „gebetet” hatte - von ihrem eigenen Sachgebietsleiter dahingehend korrigiert, das der Gesetzestext doch wohl etwas anders zu verstehen sei. Der Sachgebietsleiter selbst war sehr offene für die Problematik und äußerte einen dringenden Klärungsbedarf mit der vorgesetzten Behörde aufgrund der gesetzlichen Vorgabe."

                  Sigi

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                    #10
                    AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

                    Zitat von Sigi_H Beitrag anzeigen
                    @Christian

                    Merkt Ihr denn nicht selber, was Ihr da schreibt?

                    Die Finanzbehörden selbst erklären seit Jahren zu recht, daß es unerheblich ist, was in den Fahrzeugpapieren steht, denn erstens ist Steuerrecht nicht Zulassungsrecht und zweitens steht im Steuergesetz, daß der "objektive Zustand" zu beurteilen ist.

                    Wie kann es sein, daß es unerheblich sein soll, wenn "LKW" drinsteht, aber erheblich wenn "PKW" drinsteht. Das ist rechtlich nicht haltbar!


                    Sigi
                    Hallo Sigi,

                    Du schreibst ja selber, dass nach objektiven Zustand zu beurteilen ist.PKW mit 9 Sitzplätzen. Warum ist dein 110 SW denn nicht nach PKW zu besteuern? Nur da du gerade nur zwei Sitzplätze nutzt!

                    Gruß Jörg
                    Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

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                      #11
                      AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

                      @Jörg

                      :-))) ... die nächste Falle!

                      Sitzplätze gelten seit vielen Jahren für das FA als vorhanden (wiederum völlig unabhängig davon was in den Papieren steht, sonst hätte man bei LKW-Umbau ja nicht überflüssige Halterungen für AUSGETRAGENE Sitze zuschweissen müssen), wenn Halterungen dafür oder Gurthalterungen dafür vorhanden sind. Es zählt nicht, was tatsächlich eingebaut ist! Damit ist mein (und fast jeder) 110er aber ein 10-Sitzer! ... und wiederum kein PKW ..

                      außerdem geht es bei den Kombinationskraftwagen ja gerade darum, daß eine sogenannte Mischfläche vorhanden ist, die den ständigen Umbau ermöglicht.

                      Sigi
                      Zuletzt geändert von Gast; 07.05.2008, 11:09.

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                        #12
                        AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

                        Also da daß Finazamt nicht an die Eintragung in die Papiere gebunden ist, dürft es sie auch nicht interessieren, was da drin steht, sondern raus in den Regen und die Kiste angeschaut.

                        Mit der begründung, daß mein ST aussieht wie ein PKW (obwohl nur 2 Sitze eingetragen) und daß der Allrad ja für den Personentransport spricht (hatte damals noch nen Audi 80 ohne Allrad???), wurde mein Einspruch abgelehnt und die Kiste nach PKW besteuert.
                        Who needs luxury?

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                          #13
                          AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

                          Hi,
                          hat jemand eigentlich schon mal versucht einen 130 als PKW zuzulassen. Wenn uns das FA schon so abzockt, dann möchte ich doch wenigstens am Sonntag einen Hänger ziehen und evtl. etwas bei der Versicherung sparen. Bei der Dekra in NRW sagte man mir, dass es keine Mustergutachten für den Typ gibt, es wohl sehr schwierig und Kostenintensiv sei. Ich weiß zwar dass das Strassenverkehrsrecht und FA zwei paar Stiefel sind, aber wäre es im Umkehrschluss nicht auch ein Argument beim FA zu sagen, dass wir ja auch Einschränkungen hinnehmen müssen.
                          Gruß Stepahn

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

                            Für LKW/N1-Fahrzeuge gibt es andere (schwächere) Zulassungskriterien im Bereich Abgas und Geräusch.
                            Auch wenn der 130er die Kriterien für PKW erfüllen würde, fehlen zumindest die notwendigen Nachweise, die in einem Einzelgutachten gemacht werden müßten.

                            So erfüllt der 130er Tdi z.B. nicht die Geräuschanforderung, weil er gegenüber dem 90er/110er einige Teile der Motorabdeckung unten und oben nicht hat.

                            A N D R E A S
                            Das Rübenschwein

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                              #15
                              AW: Das Finanzamt bringt mich zum Verzweifeln

                              Also mein 90 Tdi ROW wurde ja auch mal vom LKW zum PKW. Der hat die ganzen Lärmdämmmatten auch net drin.

                              Der erste TÜV sagte mir, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
                              Der 2. TÜV hat sich mal die Mühe gemacht und die Abgas und Geräuschnorm von LKW auf PKW umzurechnen. jeder LKW-Norm entspricht ne PKW-Norm und umgekehrt.
                              Dann noch berücksichtigt, daß es ein Geländefahrzeug ist (ist im Gesetzt festgelegt und wird über Rampen-, Büschungs- und sonstige Winkel definiert), die dürfen nämlich lauter und schmutziger sein, und schon wars ein PKW.

                              Das war übrigens hier beim TÜV in Bühl/ Baden, beim Chef persönlich.
                              Also einfach mal mehrere TÜVs abklappern.
                              Who needs luxury?

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