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ich habe noch nie etwas eintragen lassen und jetzt habe ich eine Frage. Ich muss meinen Defender zum freundlichen bringen - damit der TÜV Reifen, Felgen und SPV`s einträgt.
Muss ich zum Händler schon Schein und Brief (Teil 1 und 2 wie es jetzt heißt) mitbringen? Oder gibt mir der TÜV eine Bescheinigung, mit der ich dann zum Landratsamt fahre und dort alles in Schein und Brief eintragen lasse.
Wenn ich zum Landratsamt mit Bescheinigung muss - wie lange habe ich Zeit? Oder genügt die Bescheinigung?
den Brief brauchst Du nicht, dort darf weder der Händler noch der TÜV Eintragungen vornehmen.
Notwendig ist der Schein zur Feststellung des Fahrzeugtyps, aber ich hoffe den Schein hast Du sowieso immer dabei :-)
Nach meinem Kenntnisstand werden Rad/Reifenkombinationen nicht mehr eingetragen, denn die sind in der Allgemeinen ABE des Fahrzeugs aufgeführt.
Anders mit den Spurverbreiterungen, dafür brauchst Du unbedingt ein Teilegutachten, dass der Hersteller mitliefert. Der TÜV prüft jetzt anhand des Fahrzeugscheins ob das Fahrzeug im Teilegutachten aufgeführt ist. Ausserdem wird geprüft, ob die Montage entsprechend des Gutachtens durchgeführt wurde. Darauf erstellt der TÜV-Gutachter eine "Abnahmebescheinigung" (oder so ähnlich). Diese (bzw. eine Fotokopie davon) musst Du wie den Schein immer mitführen. Die endgültige Eintragung in die Fahrzeugpapiere (Brief und Schein) nimmt dann das Straßenverkehrsamt vor. Dazu mußt Du dort die Abnahmebescheinigung vorlegen. Diese Eintragung brauchst Du aber nicht zeitnah vornehmen, sondern erst dann, wenn die Papiere sowieso geändert werden müssen (z. B. Ummeldung nach Umzug oder Eintragung eines Rußfilters oder Umschreibung auf LKW usw.).
Tipp: Gehe möglichst bald zum TÜV wegen der Spurverbreiterungen. Wenn die nicht abgenommen sind, erschlischt Deine Zulassung und Du verlierst den Versicherungsschutz.
Ich habe diese Prozedur im letzten Jahr dreimal durchlaufen, ohne Eintragung in den Papieren.
In dem ausgehändigten "Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO" heißt es am Ende wörtlich:
..."Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich."
Dann folgt der Text für die Daten der Fahrzeugpapiere, z. B.:
"Feld 22 Bemerkungen m. Distanzscheiben an VA u. HA 33 mm breit Kennz. ........"
Ich denke das Straßenverkehrsamt wird diesen Text in die Fahrzeugpapiere übernehmen.
Ich merke schon - es ist wie immer... überall ist alles anders!
Ich werde nach der Eintragung berichten - welche Unterlagen erforderlich waren... oder ob es ne Handschriftliche Bescheinigung gab... oder vielleicht ganz was anderes...
[QUOTE=Landwurm;243531]Tja, man lernt hier nie aus!
Ich habe diese Prozedur im letzten Jahr dreimal durchlaufen, ohne Eintragung in den Papieren.
In dem ausgehändigten "Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO" heißt es am Ende wörtlich:
..."Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich."
[QUOTE]
Ich glaube, das hängt auch davon ab, was es für ne Eintragung ist.
Ich hab mal aus nem LKW nen PKW gemacht, das haben die gleich beim TÜV gemacht.
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