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LKW Landy und Wochenende

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    LKW Landy und Wochenende

    Auszug aus einem Nachbarforum

    Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Län-dern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Re-gelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegeneh-migungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.

    Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
    vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
    Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

    1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

    1.1 Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,

    1.2 Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
    als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,

    1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
    wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
    (auch mit Anhänger),

    1.4 selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

    1.5 Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,

    1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
    hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
    werden.

    Hinweis:
    Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren.

    #2
    AW: LKW Landy und Wochenende

    was willst DU uns damit sagen



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    oder






    schweig

    Kommentar


      #3
      AW: LKW Landy und Wochenende

      Die,die es betrifft werden es schon verstehen.
      Falls Du diese Frage ernst meinst gerne noch einen Nachtrag.
      Bisher war es nicht möglich mit einem LR (der als LKW zugelassen ist) und einem Anhänger am Wochenende zu fahren. Es gibt in Deutschland das Wochenendfahrverbot für LKW.
      Dieses Gesetz wurde nun gelockert.
      Deshalb habe ich auch speziell 1.6 in fetten Buchstaben gepostet.

      Webcamper

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        #4
        AW: LKW Landy und Wochenende

        Hallo Dirk

        danke für die gute Info!

        Bleibt zu hoffen, daß es auch dann tatsächlich übergeifend in allen
        Bundesländern umgesetzt wird, und nicht auf Bremen beschränkt bleibt.

        Aber da es ja eine Länderarbeitsgruppe ist, sollte das wohl möglich sein.

        Gruß

        Ulli
        Gruß, Ulli

        Kommentar


          #5
          AW: LKW Landy und Wochenende

          Hoffe auch, daß endlich mal was vernüftiges gemacht wird, die jetzige Regelung ist ja schlicht ein Witz.
          Gscheid daher rehn ka jeda!

          Kommentar


            #6
            AW: LKW Landy und Wochenende

            In Baden-Württemberg soll es auch wie oben beschrieben gelten, habe ich heute gelesen.
            Gruß 109power

            Der Unterschied zwischen Jungen und Männern ist die Qualität ihrer Spielzeuge.

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              #7
              AW: LKW Landy und Wochenende

              Würde bestimmt auch nicht gut kommen, wenn einige Bundesländer sich da ausschließen. Da würde es bestimmt heftige Parkplatzprobleme an den jeweiligen Bundesgrenzen geben, wenn der Rückreiseverkehr einsetzt. Das ist ja mal ein Guter Anfang.
              Falls ich alle Klarheiten beseitigt haben sollte, bitte cool bleiben. Danke!

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                #8
                AW: LKW Landy und Wochenende

                Zitat von 109power Beitrag anzeigen
                In Baden-Württemberg soll es auch wie oben beschrieben gelten, habe ich heute gelesen.
                Kannst du mir die Quelle zukommen lassen. Würde mich interessieren.

                Danke

                Martin

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