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Zusatzscheinwerfer

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    Zusatzscheinwerfer

    Kennt jemand die Tüv vorschriften für zusatzscheinwerfer?
    Ist es erlaubt 4 Lampen an den Dachgepäckträger zu montieren. Und wie sollten diese geschaltet sein?

    #2
    AW: Zusatzscheinwerfer

    Wird gerade hier...... diskutiert.

    so long...A

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      #3
      AW: Zusatzscheinwerfer

      Ich habe mir alles mal durchgelesen.. aber mir ist es noch immer nicht ganz klar.
      Mein Wagen (Lr109 ambulance) hat Kopflampen und die ´Leuchttürme´ (mit Standlich und Blinker wenn ich mich nicht irre) auf den Wings.
      Wenn ich jetzt 2 Scheinwerfer zusätzlich an das Fernlicht schalte. Ist die Sache noch legal (oder?)
      Wenn ich aber dazu noch 2 von den selben scheinwerfern als 'Arbeitsleuchte' (also seperat geschaltet über einen Schalter mit warnlicht) montiere, ist es officiell nicht legal (oder?) Die beiden müsste ich dann vor dem Tüv demontieren.

      ps. ich hoffe ich habe alles richtig aus dem Holländischen übersetzt :)

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        #4
        AW: Zusatzscheinwerfer

        Die Regeln sind eigentlich ganz einfach.
        Der Scheinwerfer hat eine Referenzzahl, die Auskunft über die Beleuchtungsstärke gibt.
        Die Summe der Referenzzahlen darf 75 nicht überschreiten. Die Referenzzahl ist auf dem Scheinwerferglas eingeprägt. Maximal sind 4 Fernscheinwerfer erlaubt die an der Front oder auf dem Dach montiert sein dürfen.

        Rüdiger

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          #5
          AW: Zusatzscheinwerfer

          hat die referenzzahl was mit der wattage zu tun?

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            #6
            AW: Zusatzscheinwerfer

            Nein, die Referenzzahl ist auf dem Scheinwerferglas eingedruckt (z.B. 17.5 bei den Serienscheinwerfern).
            Von Hella gibt es z.T. Scheinwerfern mit gleichen Gehäuseformen aber unterschiedlichen Referenzzahlen, da die Spiegel unterschiedlich sind. (z.B Luminator).
            Schau mal in den Prospekt. Die Referenzzahl paßt natürlich nur, wenn die korrekte Birne im Gehäuse sitzt.

            Rüdiger

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              #7
              AW: Zusatzscheinwerfer

              Also - die Referenzahl 75 gilt nur für die Summe aller Fernscheinwerfer - von diesen darftst Du maximal 4 Stück montiert haben. Zusätzlich sind 2 Nebelscheinwerfer erlaubt. Arbeitsscheinwerfer darfst Du soviele montieren wie Du lustig bist - nur müssen diese völlig unabhängig von der restlichen Beleuchtung schaltbar sein.

              Mehr zu dem Thema findest Du hier:



              und hier:

              Grüsse Steini
              Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.

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