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Gurtpflicht bei hinteren Notsitzen?

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    Gurtpflicht bei hinteren Notsitzen?

    Hallo zusammen,

    habe mal irgendwo aufgeschnappt das für seitlich verbauten Sitze, wie sie ja im SW zweimal vorhanden sind, keine Gurtpflicht besteht.
    Da längs der Fahrtrichtung verbaute Sitze als Notsitze gelten.

    Ist da was dran?
    Plane gerade einen Wohnmobilausbau und würde gerne sowiel Sitzgelegenheiten erhalten wie geht (zumindest auf einer Seite), die "Gurtstreben" kommen wg. Platzmangel aber raus.

    Über eine fundierte Antwort würde ich mich freuen.

    gruß
    ralf-o

    #2
    RE: Gurtpflicht bei hinteren Notsitzen?

    Hallo!

    Ich kann nur sagen wie´s in Österreich ist:

    Gurtepflicht besteht bei allen Sitzplätsen an denen ein Gurt vorhanden ist.

    D.H.-> Wo ein Gurt ist muß er verwendet werden, egal ob der Gurt "freiwillig" oder auf Grund einer Vorschrift eingebaut wurde.

    LG
    Rainer

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