Salve,
Direkte Fahrten auf dem Weg zur Zulassung /TÜV bedürfen keines Überführungskennzeichens. Allerdings nur in dem für den Zulassungsbezirk und den angrenzenden in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Die alten entstempelten Kennzeichen müssen bei dieser "Zulassungfahrt" am Fahrzeug sein. Wenn es ein Neufahrzeug ist muß von der Zulassungsstelle ein ungestempeltes Kennzeiche ausgegeben werden. Sonst sind Überführungskennzeichen erforderlich.
Wenn ohne Kennzeichen aber mit Doppelkarte gefahren wird läge kein Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sondern nur eine OWI gegen die Kennzeichnungspflicht vor.
Gruß Jörg
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