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Oldtimer-Zulassung

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    #16
    AW: Oldtimer-Zulassung

    Salve,

    Direkte Fahrten auf dem Weg zur Zulassung /TÜV bedürfen keines Überführungskennzeichens. Allerdings nur in dem für den Zulassungsbezirk und den angrenzenden in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Die alten entstempelten Kennzeichen müssen bei dieser "Zulassungfahrt" am Fahrzeug sein. Wenn es ein Neufahrzeug ist muß von der Zulassungsstelle ein ungestempeltes Kennzeiche ausgegeben werden. Sonst sind Überführungskennzeichen erforderlich.

    Wenn ohne Kennzeichen aber mit Doppelkarte gefahren wird läge kein Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sondern nur eine OWI gegen die Kennzeichnungspflicht vor.

    Gruß Jörg
    Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

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      #17
      AW: Oldtimer-Zulassung

      Ich war gestern beim TÜV und habe mal vorsichtig vorgefühlt.
      Ich stimme jetzt Jörgs Meinung zu.

      Gruß Alex

      PS: Bald bin ich offiziell auf der Straße.

      LR fertig-Frau weg.

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        #18
        AW: Oldtimer-Zulassung

        Besser wie " Frau fertig- Landy weg ".

        Gruß Thomas

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          #19
          AW: Oldtimer-Zulassung

          oder : Mann fertig weil Frau mit Landy weg.

          Grüße, Guido

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            #20
            AW: Oldtimer-Zulassung

            Bei uns läuft´s so. Mit dem alten Brief zur Zulassungsstelle, Fahrzeug anmelden, obwohl es noch keinen Tüv hat. Dann darf man mit Kennzeichen ohne jeglichen Aufklebern drauf zum Tüv, ggf in die Werkstatt. Wird aber eingetragen, an welchem Tag und wohin man zum Tüv fährt. Nach bestandenem Tüv wieder zur Zulassung und Tüv und Zulassungsaufkleber auf die Kennzeichen machen lassen.
            Ohne Kennzeichen oder ohne Zulassung darf ich nicht zum Tüv fahren. Nur zur Zulassungsstelle denk ich schon, wenn man schon Tüv hat. Bin mir da aber nicht sicher.
            So will´s unsere Zulassungsstelle und nicht anders.

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              #21
              AW: Oldtimer-Zulassung

              Salve,

              Ohne Kennzeichen liegt immer eine OWI gegen die Kennzeichnungspflicht.

              Mit Kennzeichen ohne Zulassung und Doppelkarte Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

              Mit Kennzeichen ohne Zulassung mit Doppelkarte außerhalb des Landkreises oder Nachbarlandkreis Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

              Mit Kennzeichen ohne Zulassung mit Doppelkarte innerhalb des Landkreises oder Nachbarlandkreis alles in Ordnung.

              Gruß Jörg

              PS: Wichtig ist der Versicherungsschutz bzw. Doppelkarte bzw. ab jetzt eVB Nummer, das man sich im Landkreis oder Nachbarlandkreis aufhält und den direkten Weg zur Zulassung oder TÜV nimmt vom KBA, da sonst ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgestz vorliegt und hier hohe Strafen gelten.
              Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

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                #22
                AW: Oldtimer-Zulassung

                Zitat von il_medico Beitrag anzeigen
                PS: Wichtig ist der Versicherungsschutz bzw. Doppelkarte bzw. ab jetzt eVB Nummer, das man sich im Landkreis oder Nachbarlandkreis aufhält und den direkten Weg zur Zulassung oder TÜV nimmt vom KBA, da sonst ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgestz vorliegt und hier hohe Strafen gelten.
                Hi,

                wie aktuell sind deine Infos? Habe zuletzt meine Wide Track vor 2 Jahren nach Vollabnahme mit geliehenem roten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren. Die Dame von der Zulassungsstelle sagte mir, daß ich mir für die Fahrt dorthin hätte kein Kennzeichen leihen brauchen. Da mir noch keines zugeteilt wurde, ginge das auch nur mit Doppelkarte.

                Gruß

                Jens
                если ты не можешь читать это, ты - житель Западной Германии:o:D

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                  #23
                  AW: Oldtimer-Zulassung

                  Habe ich aus den aktuellen Versicherungbedingungen.

                  Die Dame vom Amt hat Recht wenn Du erst zur Zulassungstelle mit einem anderen Fahrzeug machst und Dir dort eine Kennzeichen zuteilen lässt und dann mit den undgestempelten Kennzeichen und eVBnummer unterwegs bist. (aber nur Landkreis und Nachbarlandkreis)

                  So ist es in den Versicherungsbedingungen beschrieben.
                  Zuletzt geändert von il_medico; 10.04.2008, 11:52.
                  Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

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