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eine vielleicht blöde Frage aber trozdem...
Wenn ein 88er Serie III ein Hardtop draufgeschraubt hat, gilt er dann trotzdem als offenes Fahrzeug?
In meinem Brief ist das Fahrzeug als PKW/Kombi offen typisiert. Vorher war auch ein Verdeck drauf.
Muß ich da irgendwas umschreiben/eintragen lassen??
eine vielleicht blöde Frage aber trozdem...
Wenn ein 88er Serie III ein Hardtop draufgeschraubt hat, gilt er dann trotzdem als offenes Fahrzeug?
In meinem Brief ist das Fahrzeug als PKW/Kombi offen typisiert. Vorher war auch ein Verdeck drauf.
Muß ich da irgendwas umschreiben/eintragen lassen??
Danke
Martin
Bei mir hat der tüv Anlaß der Vollabnahme .."Geschlossen..."..eingetragen.
bei meinem 109 steht ebenfalls LKW offener Kasten drinne, drauf ist aber ein Hardtop. Beim Tüv - Termin vor zwei Wochen hat es den Prüfer nicht die Bohne intressiert.
Habe dann ein paar Tage später beim Tüv angerufen wie man denn das Fahrzeug richtig zulassen kann, da ja die möglichkeit besteht das Fahrzeug als offener Kasten, geschlossener Kasten oder " voll - nackt " zu verwandeln. Warte bis heute noch auf den Rückruf :-(
Meines Erachtens sind Hardtops ein winterfester Planen-Ersatz und somit gilt der Wagen immer noch als PKW-offen. Anders wäre das bei einem regulären Dach, wie beim Stationwagen, das ist PKW-geschlossen
versuche mal die alten Gehirnwindungen in Schwung zu bekommen.
Als offenes Fahrzeug gilt ein Cabrio o- ä. welches durch ein nicht steifes Dach (kann man auch geschwollener ausdrücken) geschlossen werden kann.
Geschlossener PKW ist ein Kfz, welches nicht durch sogenannte Schnellverschlüße ( siehe Hardtops der Cabrio´s im Winter) gewandelt werden kann.
Somit sind unsere Hardtop´s, da durch viele Schrauben befestigt, eine Wandlung zum LKW oder PKW geschlossen.
Soviel zur StvZo.
Aber wie immer im Leben, es kommt auf den Prüfer/in an.
Ich würde es so halten wie es mir am besten zu passe kommt ohne viel schlafende Hunde zu wecken.
versuche mal die alten Gehirnwindungen in Schwung zu bekommen.
Als offenes Fahrzeug gilt ein Cabrio o- ä. welches durch ein nicht steifes Dach (kann man auch geschwollener ausdrücken) geschlossen werden kann.
Geschlossener PKW ist ein Kfz, welches nicht durch sogenannte Schnellverschlüße ( siehe Hardtops der Cabrio´s im Winter) gewandelt werden kann.
Somit sind unsere Hardtop´s, da durch viele Schrauben befestigt, eine Wandlung zum LKW oder PKW geschlossen.
Soviel zur StvZo.
Aber wie immer im Leben, es kommt auf den Prüfer/in an.
Ich würde es so halten wie es mir am besten zu passe kommt ohne viel schlafende Hunde zu wecken.
Einen schönen Tag noch.
Berni
der auf seine Teile wartet aus GB
der eintrag müsste lauten:pkw offen mit plane und spriegel,wahlweise hardtop.
so ähnlich steht's bei mir drinn (LKW offe........) .
Schon klar das man keine schlafende Hunde wecken soll, erzähl das aber mal dem Sheriff
wenn ich ohne alles durch die Gegend fahre.
Gruß Olli
das sagt doch der erste teil der antwort aus ,,PKW OFFEN,,.
oder wie offen willst du noch fahren
(scheibe runter ist sowiso NICHT im öffentlichen verkehr).
Der TÜV sagte bei mir dazu: jedes Hardtop, welches ohne Werkzeug zu entfernen ist, gilt nicht als Veränderung. Das heisst also, wenn man alle Verschraubungen z.B. mit Flügelmuttern ausführt, braucht man keinen Eintrag. So ist das halt in der Bürokratie. Das ganze gilt dann als Abdeckung für die Ladung (beim LKW).
gebe Guido recht. Habe auch noch nirgends gelesen das die Scheibe umklappen verboten ist. Die Herren in Grün die bei uns rumeiern sind zum teil Lehrlinge aus der Polizeischule und die wissen entweder alles oder gar nix. :-)
Irgendwo habe ich mal was vom Multifunktionswagen ( schöne Bezeichnung ) gelesen, oder ist da ne ganz andere Baustelle ?
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