Sorry dass ich Euch mit noch ner Frage zum NATO-Haken (drehbar) bzw. Rockinger Ro 232 nerven muss. Ich weiß nur derzeit nicht wirklich weiter.....
Bin seit ein paar Wochen stolzer Besitzer eines Narrow Track-Sankeys mit Straßenzulassung und benötige nun einen passenden Nato-Haken (mit TÜV-Nord Zertifikat) oder den Rockinger mit der e1-Nummer. Jetzt war ich unglücklicherweise gestern beim TÜV Wiesbaden Schierstein, um zu fragen, was beim Anbau zu beachten wäre und hab mir da unmittelbar die Klatsche vom Herrn Prüfingenieur abgeholt: "Straßenzulassung gibts dafür nicht. Machen wir grundsätzlich nicht. Eintragung nur zu Rangierzwecken!" Punkt.
Nachdem ich eben die passenden Freds zum Thema durchgeschaut hatte, würde ich gerne doch noch mal das Publikum befragen - vielleicht könnt ihr ja helfen :-)
1) Wenn ich nen NATO Haken (drehbar) mit einem Prüfbericht der Einzelabnahme und eingeschlagenen Prüfnummer vorführe, MUSS der TÜV das dann auch eintragen, oder hat er dann immer noch Entscheidungsspielraum??
2) Wenn ich beim Peter eine Rockinger mit e-Nummer kaufe, muss ich dann das Fahrzeug überhaupt vorführen?
3) Im Fahrzeugschein zum Sankey wurde eingetragen "Nur mit geeigneter AHK (NATO)". Ist die Rockinger auch eine solche "geeignete " AHK oder nur die Dixon Bates?
4) Wer kennt in der Gegend Mainz/Wiesbaden/Frankfurt einen TÜV, der schon mal eine Hakenkupplung eingetragen hat und auch ein wenig Ahnung hat?
Jede Antwort wird mit einem herzlichen "Dankeschön!!!!" bedacht.
Viele Grüße
Tissi
Kommentar