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Unfallgegner nicht versichert!

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    #31
    AW: Unfallgegner nicht versichert!

    Das frage ich mich auch, bei dem starren Rahmen des Defenders kann ein kleiner Roller (Made aus Plastik) eigentlich gar nichts schlimmes anrichten?!
    Wie hoch ist der Kostenvoranschlag?

    Ich würde in jedem Fall deinen Anwalt einschalten.

    Viel Glück, ich drück die Daumen....

    Gruß
    Pascal

    Zitat von sailor Beitrag anzeigen
    Und wie kann ein Roller einen Defender um ca. 1/3 verkürzen? Zumal der Roller ja nicht so schnell gefahren sein kann, wenn die beiden Rollerfahrerinnen nicht so schwer verletzt sind.

    Viele Grüße

    Sailor

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      #32
      AW: Unfallgegner nicht versichert!

      Zitat von rr83 Beitrag anzeigen
      bist du dir da sicher? dachte immer das solche geschichten nicht durch die privatinsolvenz aus dem weg geräumt werden...
      gruß eric
      Hallo Eric,

      leider ist das so. Das ist eben die Kehrseite des Insolvenzrechts. Der eigentlich gute Gedanke wird halt von einigen ausgenutzt. Der Geschädigte schaut dann in die Röhre.
      Gruß aus dem Pott. ;)

      Peter

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        #33
        AW: Unfallgegner nicht versichert!

        Hallo,

        @eric,
        das ist zwar off topic, aber wenn es hier gerade angesprochen wird:
        Nur Forderungen, die im vereinfachten Insolvenzverfahren als Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung angemeldet und anerkannt wurden, unterliegen nicht der Restschuldbefreiung! Genauso wie die Geldstrafen, Geldbußen etc. Es ist zwar so, dass diese Forderungen während der Wohlverhaltensphase (6 Jahre) ebenso nur quotal ausgeglichen werden müssen, aber am Schluß der verbliebene Restbetrag eben gerade nicht erlassen wird.
        Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich nur sagen, dass es schon eine ganz schöne Hemmschwelle bei der Verbraucherinsolvenz gibt. Schon viel früher, wenn bei den Schuldnern die Zwangsvollstreckung und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung droht, knicken viele ein, da mit entsprechenden Einträgen in Schuldnerdateien und bei der SCHUFA man kaum mehr finanziell Handlungsfähig ist.

        Zurück zum Fall bedeutet das, dass der Sachschaden am Defender nur als normale Forderung anzusehen ist, der mit einem Titel 30 Jahre gesichert werden kann, jedoch im Falle einer Verbraucherinsolvenz unter die Restschuldbefreiung fällt.

        @JuLi
        Nochmal: Entweder es bestätigt eine Versicherung noch den Versicherungsschutz/Nachhaftung, dann hast Du nochmal Glück gehabt. Ansonsten ist das Mofa nicht versichert. Dann kannst Du Dich an Halter/Eigentümer und Fahrerin wenden.
        Verkehrsopferhilfe scheidet aus, da Vollkasko besteht und vorher versucht werden muss, den Anspruch gegen Verusacher durchzusetzen.

        Sollten also die Informationen dahin gehen, dass die Verursacherin in absehbarer Zeit den Schaden nicht ausgleichen kann, dann ganz klar Fahrzeugschaden über Vollkasko abwickeln und nur restl. Schaden, der nicht von der Kasko gedeckt ist (z. B. Selbstbeteiligung ; Rückstufungsschaden, Mietwagen) von der Verursacherin fordern. Somit wird Dein Risiko verringert.

        Gruß

        Rulaman
        www.landy-planet.de

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          #34
          AW: Unfallgegner nicht versichert!

          Vollkommen klar. Hatte ich mich da irgendwo anders (missverständlich) geäußert?
          Mein Punkt war nur, dass die (evtl. ehemalige) Versicherung es innerhalb von 2 1/2 Monaten nicht schafft ihre Unterlagen zu prüfen und mich/meinen Anwalt zu unterrichten.

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            #35
            AW: Unfallgegner nicht versichert!

            i.O.

            daß das so lange bei der Versicherung dauert, ist nicht verwunderlich. Die Mofakennzeichen werden en Block an die einzelen Außendienstbüros/Makler etc. herausgegeben. Die Policen bzw. Verträge werden ausgefüllt und manchmal mehr oder weniger schlampig irgendwo abgeheftet oder auch verschlampt. Wen es gut geht, dann werden sie in der Versicherungs-EDV erfaßt.
            D.h., erst wenn die Versicherung die ausgefüllten Unterlagen hat, dann kann sie auch prüfen, von wann bis wann Versicherungsschutz bestand.

            Ich wünsche Dir auf jeden Fall das nötige Durchhaltevermögen und viel Glück

            Happy Rovering!

            Ruulaman
            www.landy-planet.de

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              #36
              AW: Unfallgegner nicht versichert!

              Zitat von JuLi Beitrag anzeigen
              ... weil der Roller nicht versichert war.
              - gibt es eine gesetzliche Nachhaftungspflicht?

              - hatte der Roller ein Nummernschild montiert?

              - gibt es eine vertragliche Nachhaftung?

              ... das sollte doch zu ermitteln sein

              - also erst der Versicherung auf den Nerv gehen ... wenn da keine Chanche, schlechte Karten, aber kein Grund aufzugeben :D, Du hast einen Anspruch gegen die Rollerfahrerin - - - und wenn da (evtl. gesetzliche Vertreter) im Moment wirklich nix zu holen ist - aus Prinzip würde ich einen vollstreckbaren Titel erwirken und alle zwei/drei Jahre die Möglichkeiten prüfen ... und wenn ich das Gefühl hätte, man wolle mich vera... - dann würde ich auch mal eine Taschenpfändung durchführen lassen - kommt besonders gut im Kreis von Freunden und Arbeitgebern ;)

              Auch wenn Du im Moment zuzahlst und das Risiko trägst, evtl. auf den Kosten Deines Schadens und auf den Kosten der erfolglosen Vollstreckung sitzen bleibst - ich würde es trotzdem durchziehen, denn wenn Du zu früh aufgibst, hast Du keine Chance auf Erstattung - hinterher ist man immer schlauer

              Ich drücke Dir die Daumen, dass vielleicht schon der eine oder andere böse Brief Deines Anwaltes die erhoffte Wirkung zeigt und die Sache für Dich zufriedenstellend geregelt wird

              Viele Grüße vom Südrand vom Pott

              Norbert

              bitte nur mit versicherten Landys --> Tour de Niederrhein # Samstag 31. Mai 2008
              ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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                #37
                AW: Unfallgegner nicht versichert!

                Für einen Anwalt, der im Verkehrsrecht fit ist, enthält der geschilderte Fall keinerlei Probleme. Allerdings kann die Regulierungszeit länger dauern, weil einige Vorermittlungen durchgeführt werden müssen.

                Wenn keine Haftpflichtversicherung besteht, gilt § 12 Abs. 1 Nr. 2 Pflichtversicherungsgesetz. Wenn eine bestehende Haftpflichtversicherung aus bestimmten Gründen nicht eintrittspflichtig wäre, gilt § 12 Abs. 1 Nr. 3 Pflichtversicherungsgesetz.

                Nachhaftung ist ein Sonderproblem, das möglicherweise bei Mopeds mit Versicherungskennzeichen, die ohnehin nur für ein bestimmtes Jahr gelten, keine Rolle spielt. Sonst redet man von Nachhaftung, wenn beipielsweise die Versicherung wegen Beitragsrückständen gekündigt hat, der Zulassungsstelle das Ende des Vertrages aber noch nicht oder noch nicht lange genug mitgeteilt hat.

                Grüsse aus Sachsen
                Klaus
                Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!

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                  #38
                  AW: Unfallgegner nicht versichert!

                  Hallo Juli,

                  treib Sie vor Gericht, als erstes wird immer eine Güteverhandlung angestrengt Richter und beide Parteien strengen einen Vergleich an !! Die 6 Jahre haben auch Nachteille !!! 90% einigen sich vorm Richter !!!

                  Gruß
                  Bassetfender

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                    #39
                    AW: Unfallgegner nicht versichert!

                    @all:
                    Vielen Dank für all die Tipps!
                    Ich glaube, ich bin bei meinem Anwalt jetzt in guten Händen (und habe selbst keinen Stress mehr damit ;)).

                    Machen wir aus der Sache keinen Mega-Thread,
                    ich gebe Bescheid wenn die Sache abgeschlossen ist (was dauern wird), oder sich sonst Interessantes ergibt.

                    MsJ,
                    Jörg

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                      #40
                      AW: Unfallgegner nicht versichert!

                      Zum Thema Schaden:

                      Bei mir sind die beiden Roller "nur" in die Heckschürze gefahren und mit dem Kopf auf den Kofferraum geknallt und haben damit 2.500,- € Schaden angerichtet.

                      Ist allerdings auch ein BMW Neuwagen für 65 Mille.

                      Ich habe mein Geld jetzt sicher und habe keinen Schaden davon getragen - werde trotzdem noch gegen die Unfallverursacher volle Breitseite prozessieren um sicherzustellen, dass die so schnell nicht mehr glücklich werden.
                      Dafür packe ich das Geld auch gerne wieder auf den Tisch. Mir tun 2.000,- € mehr oder weniger nicht weh. Wenn ich 5.000,- € verliere weil ich in die falschen Aktien investiert habe, dann weine ich hier keine Träne hinterher.
                      Wenn aber irgendjemand FREMDES MEIN GELD beansprucht - und wenn es nur 100,- €*sind, dann werde ich zum Tier!

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                        #41
                        AW: Unfallgegner nicht versichert!

                        Hi Jörg,

                        das ist schon ne ganz schöne Sch...... Das mit dem Anwalt war schon richtig, aber ich würde versuchen mit der Unfallgegnerin (und ihren Eltern) einmal ein klärendes Gespräch zu führen und eben darauf hinweißen, daß wenn du vor Gericht gehst das Mädel in seinen jungen Jahren schon Schulden hat oder so ne private Insolvenz beantragen muß, was eben auch die vorher beschriebenen Folgen haben kann, Lohnpfändung und so. Das kommt nunmal nicht so gut an bei Arbeitsgebern.
                        Vielleicht sind dann ja die Eltern einsichtig und strecken ihrer Tochter das Geld vor.
                        So ne gütliche Einigung würde ja auch heißen, daß du schneller an dein Geld kommst.

                        Wenn die dann natürlich blöd machen würd ich auch mit aller Härte vorgehen.

                        Naja, schließlich haben wir in jungen Jahren doch alle mal "etwas" Mist gebaut, aber damit sollte man sich ja nicht gleich das ganze Leben verbauen.
                        Who needs luxury?

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                          #42
                          AW: Unfallgegner nicht versichert!

                          Ich habe mein Geld jetzt sicher und habe keinen Schaden davon getragen - werde trotzdem noch gegen die Unfallverursacher volle Breitseite prozessieren um sicherzustellen, dass die so schnell nicht mehr glücklich werden.
                          Mit Verlaub, was ist das für eine Haltung? Da passiert ein Unfall, also ein von beiden Seiten unbeabsichtigter Schaden, Du hast Deinen Bereich beglichen und Du willst darüber hinaus "dass die so schnell nicht mehr glücklich werden"? Rache? Warum? Haben die mit Vorsatz Ihren Kopf in deinen Kofferraum geknallt? Kapier ich nicht.

                          Nachdenkliche Grüße, Guido

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Unfallgegner nicht versichert!

                            Ein kurzes Update meiner Geschichte -
                            mit der ausdrücklichen Bitte die Diskussion nicht von vorne zu beginnen!
                            Ich möchte hier nur noch weiter über den weiteren Verlauf berichten (wann immer sich etwas tut).

                            Nach über 3 Monaten (!) hatte es die Versicherung, bei der der Roller bisher versichert war, es nicht geschafft zu klären, ob nun noch ein Versicherungsschutz besteht - oder nicht.
                            Von meinem Anwalt ging dann ein netter Beschwerdebrief an die BaFin.
                            Zwei Tage später reagierte die Versicherung. (Leider für mich mit der definitiv negativen Aussage: NICHT versichert).
                            Gestern kam von der BaFin die Auskunft, dass gegen das Verhalten der Versicherung weitere Schritte unternehmen.
                            Hilft mir in meiner Sache nicht weiter - ist aber irgendwie am Rande doch beruhigend.

                            Zivilrechtliche Klagen stehen noch aus:
                            Hier wartet der Anwalt noch auf Untersuchungsakten.


                            MsJ,
                            Jörg

                            PS:
                            Gesetzliche Nachhaftung gibt es bei Mofas/Moppeds nicht. Im Gegensatz wohl zu PKWs/LKWs.

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                              #44
                              AW: Unfallgegner nicht versichert!

                              Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
                              Mit Verlaub, was ist das für eine Haltung? Da passiert ein Unfall, also ein von beiden Seiten unbeabsichtigter Schaden, Du hast Deinen Bereich beglichen und Du willst darüber hinaus "dass die so schnell nicht mehr glücklich werden"? Rache? Warum? Haben die mit Vorsatz Ihren Kopf in deinen Kofferraum geknallt? Kapier ich nicht.

                              Nachdenkliche Grüße, Guido
                              Habe ich auch nicht kapiert...

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Unfallgegner nicht versichert!

                                Zitat von smoothy Beitrag anzeigen
                                Zum Thema Schaden:

                                Bei mir sind die beiden Roller "nur" in die Heckschürze gefahren und mit dem Kopf auf den Kofferraum geknallt und haben damit 2.500,- € Schaden angerichtet.

                                Ist allerdings auch ein BMW Neuwagen für 65 Mille.

                                Ich habe mein Geld jetzt sicher und habe keinen Schaden davon getragen - werde trotzdem noch gegen die Unfallverursacher volle Breitseite prozessieren um sicherzustellen, dass die so schnell nicht mehr glücklich werden.
                                Dafür packe ich das Geld auch gerne wieder auf den Tisch. Mir tun 2.000,- € mehr oder weniger nicht weh. Wenn ich 5.000,- € verliere weil ich in die falschen Aktien investiert habe, dann weine ich hier keine Träne hinterher.
                                Wenn aber irgendjemand FREMDES MEIN GELD beansprucht - und wenn es nur 100,- €*sind, dann werde ich zum Tier!
                                ADS, was bist denn Du für einer???? :evil: *kopfschüttel*

                                Warum hab ich das komische Gefühl, daß es dem smoothy nur drum ging hier einen auf dicke Hose zu machen?

                                @ Juli

                                Ja, das nervt. Titel erwirken hilft eventuell irgendwann, Kategorie Chancen wahren. Meine Schwester hat völlig unverschuldet vor zehn Jahren einen Betrunkenen auf die Haube genommen. Dem ist glücklicherweise nichts groß passiert, aber das Auto war wirtschaftlich Totalschaden (Renault 11...). Die wartet heute noch auf ihre 8000 Märker... Würde gerne Positiveres berichten :(

                                LG Nico
                                Zuletzt geändert von Landyloser Landyfan; 08.08.2008, 05:29.

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