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Unfallgegner nicht versichert!

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    Unfallgegner nicht versichert!

    Moin!
    Bevor ich mich morgen von den "Profis" (Versicherungen) beraten lasse - vielleicht kann mir ja eine(r) von Euch hilfreiche Tipps geben:



    Wochenend-Ausflug zur Familienfeier.
    Komme heute mittag zu meinem Wagen und finde hinter der Windschutzscheibe eine Benachrichtigung der Polizei. Sinngemäß:" Ihr Fahrzeug wurde in der Nacht bei einem Unfall beschädigt, melden Sie sich bei uns".
    Das erste Drittel des Wagens (ordnungsgemäß geparkt) ist ziemlich kalt-verformt.

    Auf'm Revier erfahre ich dann:
    - Motorroller ist nachts aufgefahren.
    - Fahrerin hatte keine Fahrerlaubnis.
    - War betrunken.
    - Trug, wie auch der Sozius/die Sozia, keinen Helm - beide wurden verletzt.

    Und es geht noch weiter:
    - Die Besitzerin des Rollers behauptet, dass die Fahrerin sich den Schüssel ohne ihr Wissen genommen habe . . .
    - (Evtl. Schutzbehauptung), weil der Roller nicht versichert war.


    Nun steht mein Wagen in W'tal auf dem Hof des ADAC, wird zur Werkstatt meiner Wahl gebracht, wir sind per Mietwagen wieder zu Hause.


    Der Stress mit der Schadensregulierung zeichnet sich ja nun ab.


    Tipps?

    #2
    AW: Unfallgegner nicht versichert!

    erst mal mein mitgefühl für den ärger den du hast....

    wir haben anfang märz, die kleinen roller 50ccm bekommen immer anfang März ihr neues versicherungskennzeichen, (vertrag läuft immer 01.03.-28.02.) da kommt es schon mal vor, daß ein roller noch nicht richtig versichert ist, was nicht unbedingt auch bedeuten muß,
    daß der versicherungschutz nicht besteht...

    wer hat dich ermächtigt, beauftragt, einen mietwagen zu nehmen.....?
    war der wagen noch verkehrstauglich???
    bei solchen dingen immer auf nummer sicher gehen...... ANWALT!

    liegt bereits ein schuldgeständnis des schadenverursachers vor?
    dann muß deine versicherung schauen, was dort zu holen ist...
    hast du dir das "ordnungsgemäß geparkt" bestätigen lassen...

    ansonsten sieht die sache so verzwickt aus...
    wenn du pech hast, bleibt nur noch deine eigene Vollkasko


    naja, kühlen kopf bewahren,
    du kannst ja auch noch beten.....


    ein landy läßt sich von eimem roller nicht so schnell umhauen!!!

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      #3
      AW: Unfallgegner nicht versichert!

      Moin!
      @gustel:
      - Ordnungsgemäß geparkt: Hab' ja den Unfallbericht der Polizei (plus eigene Photos).
      Aber die Sache ist absolut sicher, da es Parkplätze im 90Grad-Winkel zur Fahrbahn sind und ich schön gerade geparkt hatte.
      - Hab auf Empfehlung der Polizei den ADAC gerufen (Plus-Mitglied). Der konnte nicht sicher feststellen, ob der Wagen noch verkehrssicher ist (Spur, Rahmen verzogen usw.)

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        #4
        AW: Unfallgegner nicht versichert!

        naja, das ist ja schon mal hoffnungsvoll..

        hoffentlich helfen dir die PROFIS zu deinem Recht..
        alles gute

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          #5
          AW: Unfallgegner nicht versichert!

          Na, da die Schuldfrage ja eindeutig geklärt ist, muß der Verursacher aus eigener Tasche zahlen. Oder eben die Erziehungsberechtigten.
          Sind sie danach halt pleite.
          Deren problem.

          Würd ich so sehen...
          British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

          Kommentar


            #6
            AW: Unfallgegner nicht versichert!

            @ Runaway - "Sind sie danach halt pleite", "deren Problem" ja aber nur, wenn sie es nicht schon vorher waren. In einem solchen Fall hat man dann nämlich die berühmte "A...-Karte". Kennst das doch bestimmt, "wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren", leider.
            Gruß aus dem Pott. ;)

            Peter

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              #7
              AW: Unfallgegner nicht versichert!

              Melde den Schaden auf jeden Fall deiner eigenen Versicherung, unabhängig ob Du jetzt Vollkasko hast oder nicht. Dein Versicherungsvertreter wird Dir dann weiterhelfen.

              Meines Wissens nach gibt es auf jedenn fall einen 'Topf' in den alle Versicherer einzahlen (müssen), von dem solche Schäden bezahlt werden können. Aber wie gesagt, Deine Versicherung müsste Dir das genau sagen können.
              Mfg

              Oliver

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                #8
                AW: Unfallgegner nicht versichert!

                jou hab da auch schonmal sowas mitbekommen.
                diese alte volksweisheit suff => keine versicherung ist in der realität nicht so richtig.
                ich hab zwar garkeine ahnung von so nem zeugs kenne aber mitlerweile zwei fälle wo jemand einen kapitalen unfall gebaut hat (beim einen sogar mit personenschaden), ähnliche situation wie oben, wo man als "normaler" bürger eigentlich dachte das alles klar sei.
                naja man mag garnicht glauben wer für den schaden so aufkommen mußte.
                nimm dir lieber mal nen anwalt sicher ist sicher.
                gruß eric

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                  #9
                  AW: Unfallgegner nicht versichert!

                  Hmm, jo, stimmt wohl, wenn sie nix haben könnte es wirklich doof ausehen, weiß man ja aber noch nicht.
                  Naja, hab ich mal wieder zu einfach gedacht und unsere völlig verdrehten Gesetze vergessen...

                  Bismarck hat mal gesagt: "Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten helfen auch die besten Gesetze nichts mehr.!"

                  Vielleicht gibts ja irgendwo noch einen guten Richter...


                  Oh, einen hab ich noch...auch von ihm.

                  "Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie."
                  British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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                    #10
                    AW: Unfallgegner nicht versichert!

                    Hi, ich hatte mal den Fall das ich einen alten abgemeldeten Opel ohne viel Heckmeck und Kaufvertrag für DM 150,- zwei Jungs verkaufte. Diese versprachen den Wagen abends mit einer roten Nummer abzuholen und auf ihren Namen anzumelden. Drei Monate später wurde ich von der Polizei benachrichtigt, ich hätte "meinen" ausgebrannten Wagen in einem Waldstück abzuholen. Die Jungs benutzten geklaute Nummernschilder und haben mit dem Wagen mehrmals nicht unerheblichen Schaden angerichtet. Nachdem das geklärt war erfuhr ich das meine Haftpflicht bis sechs Monate nach dem Abmelden für Schäden durch meinen Wagen aufkommt. Meinen Prozenten konnte ich dann nur noch leise nachweinen. Ich hoffe mit der Versicherung Deiner Rollerpiloten läuft das ähnlich. Gruß F
                    Ertrinkt der Bauer, hat immer die Badehose schuld.

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                      #11
                      AW: Unfallgegner nicht versichert!

                      Zitat von rr83 Beitrag anzeigen
                      jou hab da auch schonmal sowas mitbekommen.
                      diese alte volksweisheit suff => keine versicherung ist in der realität nicht so richtig.
                      gruß eric

                      Wenn Versicherungschutz besteht ja wenn aber keine Versicherung da ist gibts auch nichts egal ob suff oder nur Dummheit.

                      Ist der Roller Zulassungpflichtig oder mit Versicherungkennzeichen (50 ccm)?

                      Gruß Jörg
                      Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

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                        #12
                        AW: Unfallgegner nicht versichert!

                        Hallo,

                        vielleicht richtet Dich das wieder auf:


                        Was ist, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist oder Unfallflucht begangen hat? In diesem Fall ist der Verein Verkehrsopferhilfe zuständig: Er reguliert alle nicht direkt regulierbaren Schäden in den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die ab dem 1. Mai 2004 entstanden sind - allerdings auch nur nach dem Recht des Unfalllandes. Informationen gibt es unter: www.verkehrsopferhilfe.de


                        Der Unfallgegner ist unbekannt/flüchtig oder dessen Fahrzeug ist nicht versichert
                        In derartigen Fällen hilft eventuell die "Verkehrsopferhilfe e.V." Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Telefon: 040/301800.

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                          #13
                          AW: Unfallgegner nicht versichert!

                          Zitat von il_medico Beitrag anzeigen
                          Wenn Versicherungschutz besteht ja wenn aber keine Versicherung da ist gibts auch nichts egal ob suff oder nur Dummheit.

                          Ist der Roller Zulassungpflichtig oder mit Versicherungkennzeichen (50 ccm)?

                          Gruß Jörg
                          ich weiß nicht was wirklich alles möglich ist oder nicht
                          aber schau mal was fred fischer geschrieben hat. sowas hält man doch nicht aus
                          da kommt dann nacher der trunkenbold an und verklagt dich weil du ein nicht eingetragenes irgendwas hinten am auto hattest woran er sich verletzt hat und schon gibts irgendein vergleich oder sonstigen blödsinn.
                          ohne scherz, etwas ähnliches hab ich erlebt.
                          gruß eric

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                            #14
                            AW: Unfallgegner nicht versichert!

                            Ich denke es ist besser über Deine Verkehr/Rechtschutzversicherung einen Anwalt zu Bemühen. Da sind ein paar Punkte mit denen Du dem Unfallgegener ebenfalls ziemlich Ärger bereiten kannst.
                            Ein Beispiel wie es mir ergangen ist:
                            Firmenwagen von mir wurde vom Monteur mit nach Hause genommen (wie immer)
                            und vor der Garage in der Einfahrt abgestellt, verschlossen und der
                            Schlüssel in der Garderobenschublade verstaut.
                            Sein Junior, 16 Jahre, betrunken, nimmt den Schlüssel und baut 2 Straßen weiter einen Unfall.
                            Die Polizei kommt zu mir, meine Versicherung muss bezahlen.... ich muss nachweisen das
                            eine schriftliche Verhaltensanweisung vorliegt wie mit dem Auto umzugehen ist und das der
                            Schlüssel unzugänglich verschlossen aufbewahrt wurde...!
                            -> Schau mal nach ob das die Rollerbesitzerin nicht auch musste?

                            Meine Versicherung wollte nur die Schadensumme vorstrecken, ich sollte den Junior polizeilich wegen Diebstahl Anzeigen und mit der Vorstrafe im Gepäck hätte die Versicherung sich die Summe wieder von Ihm holen können.
                            -> Wäre ein geeignetes Druckmittel im diskreten Gespräch?

                            Dann, muss die Rollerversicherung zahlen oder könnte hier auch eine Privat-Haftpflicht greifen?

                            Deshalb wieder zum Anfang: Anwalt ist besser....

                            Wünsch Dir eine schnelle "Abwicklung" mit Erfolg
                            Mat
                            Probleme gibt es nicht; Nur Lösungen!

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                              #15
                              AW: Unfallgegner nicht versichert!

                              THX für die Tipps (und auch per PN angebotene Hilfe!!!).

                              War heute schon beim Anwalt und hab' ihm die ganze Geschichte übertragen.
                              Meine KFZ-Versicherung ist auch informiert - falls ich von den Unfallgegnern (muss ja in diesem Fall im Plural sprechen) nix bekommen sollte.

                              Bin mal gespannt, wie es weitergeht.
                              Immerhin gab's ja beim Aufprall auf meinen Wagen Verletzte.

                              MsJ,
                              Jörg

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