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Lampenschutzgitter "vorne"

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    Lampenschutzgitter "vorne"

    Hallo,

    benötigt man für den Anbau von Lampenschutzgittern am Defender vorne ein Gutachten bzw. müssen diese eingetragen werden?

    Gruß

    Frank

    #2
    Hallo Frank -
    ich würde sagen nein.
    da sich weder an der Länge des FZ noch am Gewicht was ändert und nichts vorsteht...
    sonst wären ja auch alle "bösen Blicke" eintragungspflichtig, oder?

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      #3
      RE: Lampenschutzgitter "vorne"

      Das sehe ich anders. Geht in diesem Fall nicht um die Maße oder die Gefährdung vorstehender Teile oder so, sondern darum, daß der TÜV möchte, daß die Scheinwerfer zugänglich bleiben bzw. die Gitter nicht die Funktion der Scheinwerfer beeinträchtigen.

      Drum kannst du die billigen (sehr geilen 8)) bei Series oft verbauten Gitter zwar kaufen, kriegst die aber leider nicht eingetragen. Weil die fest montiert sind, d.h. nicht schwenkbar, und der Zugang zu den Scheinwerfern z.B. bei Verschmutzung, nicht jederzeit möglich ist. Außerdem setzen die u.U. bei z.B. starkem Schneefall schnell zu und reduzieren die Helligkeit der Scheinwerfer.

      Wären jedoch alle bösen Blicke eintragungspflichtig, so wäre so manche Visage hinterm Lenkrad nicht mehr auf der Straße zu sehen. :D

      Was manchmal auch besser wäre.

      Grüße,
      Tom

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        #4
        Naja - wenn du die Orginalgitter verwendest (die gibts auch in ca 250 verschiedenen Ausführungen)
        kann nichts schiefgehen da diese
        1. klappbar sind und
        2. man seitlich sogar noch reingreifen kann (wenn auch schwierig)

        die sehr schönen vom Serie (Körbchen meinst du oder?) gehen natürlich nicht.

        und von wegen böser Blick und Visage uns so kann ihc nur eines sagen:

        TIEFERLEGEN IST SCHEI..E

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          #5
          Lamperschutzgitter"vorne"

          Giebt es denn für die"orginal" Lampenschutzgitter von LR ein Gutachten für einen TÜV Eintrag oder sonst eine Bescheinigung (ABE) für ein Zubehörteil? Hat irgendjemand so etwas schon gesehen?

          Gruß

          Frank

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            #6
            Da bei meinem die Gitter vorne und hinten schon dran waren und ich keinen Eintrag habe denke ich mal dass die ABE haben... gut - ich wohne aber auch in AUT - vielleicht ist das bei uns ja anders.
            hat mich aber noch keiner danach gefragt. (von der Gendarmerzeipolerie)

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              #7
              Guckst du z.B. hier:

              Produktinformation:
              LAMPENSCHUTZGITTER DEFENDER VORNE. KEINE ABE, TUEV EINZELABNAHME ERFORDERLICH.

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                #8
                Also bei den Tdis waren die Gitter och in der Homologation drinnen; später nicht mehr.... Genauso wie die A-Bars,...
                Strenggenommen braucht man also für spätere Fzg. ne TÜV Abnahme.

                Gruß,

                Michael

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                  #9
                  RE: Lampenschutzgitter "vorne"

                  ...bei mir stehen die Lampenschutzgitter im Schein (und Brief). Sind vorn und hinten, dies ist im Schein aber nicht ersichtlich. Aber ich denke Du musst beim Tuev vorstellig werden.

                  Gruss, Martin
                  Gerümpel drannageln, bis er zusammenbricht

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                    #10
                    Hallo,

                    also habe nun auch schon des öfteren gehört, das es eine Abnahme erfordert.
                    Meine habe ich mir (die mit Gitter vom Militär) direkt beim Neuwagenkauf 1999 von meinem Händler montieren lassen. Die sind aber bei der Zulassung und diversen Tüv Abnahmen nie eingetragen worden.
                    Bis jetzt hat auch noch nie einer bei der HU rumgemeckert.
                    Und bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei winken die sowieso direkt ab, wenn die meine ganzen Eintragungen in den Papieren sehen. War immer zuviel für die netten Jungs und Mädels. Die haben sowieso meistens Glanz in den Augen wenn die einen Defender sehen.

                    Gruß, Wolfgang

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